Ravensburg: Mutter nach versuchtem Mord an vierjähriger Tochter dauerhaft in Psychiatrie verurteilt
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 12:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEine 34 Jahre alte Mutter muss nach einem versuchten Mord an ihrer vierjährigen Tochter dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden.
Landgericht Ravensburg sieht versuchten Mord und Schuldunfähigkeit
Das Landgericht Ravensburg hat die Unterbringung der Frau angeordnet, nachdem sie im Februar in Friedrichshafen versucht hatte, gemeinsam mit ihrer Tochter von einem Zug erfasst zu werden. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass die Frau damit sowohl sich selbst als auch das Kind töten wollte. Wegen einer diagnostizierten Schizophrenie sei sie zum Tatzeitpunkt vollständig schuldunfähig gewesen, eine Strafe werde deshalb nicht verhängt.
Dramatische Szenen am Bahnübergang in Friedrichshafen
Nach den Feststellungen des Gerichts ging die Frau mit dem Mädchen zu einem Bahnübergang, als sich der Zug näherte. Obwohl die Bahnschranke bereits geschlossen war, schob sie ihre Tochter mit gelbem Gehörschutz darunter hindurch und stellte sich mit ihr auf die Gleise, die Wollmütze hatte sie tief ins Gesicht gezogen. Ein 34-jähriger Autofahrer, der an der Schranke wartete, bemerkte die Situation, rannte hinzu, zog die Frau von den Gleisen und fixierte sie an der Schranke, während andere Passanten sich um das Kind kümmerten.
Zeuge verhindert tödliche Kollision mit dem Zug
Der Mann berichtete vor Gericht, es habe nur ein Schritt gefehlt, bis Mutter und Kind vom Zug erfasst worden wären. Die Frau habe aktiv versucht, sich seiner Hilfe zu entziehen und seitlich wieder in Richtung der Gleise zu gelangen. Während er sie festhielt, passierte der Zug den Bahnübergang etwa 30 Sekunden lang. Nach Einschätzung des Landgerichts wären Mutter und Tochter ohne das Eingreifen des Zeugen und der weiteren Helfer von dem Zug erfasst und getötet worden.
Stimmen, Ausnahmezustand und fehlende Zukunftsperspektive
Vor Gericht schilderte die Angeklagte, sie habe damals Stimmen gehört, die ihr Befehle gegeben hätten. In den Tagen vor der Fahrt zum Bahnübergang habe sich ihr psychischer Zustand stark verschlechtert, sie habe kaum geschlafen. Sie sei mit ihrer Tochter losgegangen, habe bei geschlossener Schranke den Übergang betreten und sich mit dem Kind neben die Gleise gestellt. Sie habe sich in einem Ausnahmezustand befunden und nach eigener Darstellung "wie im Nebel" gehandelt, zugleich habe sie keine Zukunft mehr für sich und ihre Tochter gesehen und niemanden gewusst, der für das Kind sorgen könne.
Reue der Mutter und frühere Suizidversuche
Im Prozess äußerte die Ukrainerin über einen Dolmetscher große Reue. Hätte sie die Gelegenheit, die Tat rückgängig zu machen, würde sie dies tun, sagte sie zu Beginn der Verhandlung. Nach den Angaben war es der erste Suizidversuch, bei dem sie ihre Tochter einbezog. Zuvor hatte sie bereits versucht, sich allein das Leben zu nehmen, diesen Versuch jedoch abgebrochen.
Gutachten: Chronische Schizophrenie und völlige Schuldunfähigkeit
Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die 34-Jährige an einer chronischen Schizophrenie leidet. Die Strafkammer folgte dieser Einschätzung und stellte fest, dass sie zum Tatzeitpunkt vollständig schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr unter anderem versuchten Mord an der vierjährigen Tochter vorgeworfen und betont, die Mutter habe die Wehrlosigkeit des Kindes bewusst ausgenutzt.
Unterbringung in der Psychiatrie als Schutzmaßnahme
Das Gericht stellte klar, dass der rechtliche Freispruch nicht bedeute, die Geschehnisse am Bahnübergang hätten nicht stattgefunden. Die Frau habe die Handlung begangen, könne wegen ihrer schweren psychischen Erkrankung jedoch nicht bestraft werden. Die angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei keine Strafe, sondern solle die Allgemeinheit schützen und der Frau zugleich ermöglichen, behandelt und stabilisiert zu werden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten die dauerhafte Unterbringung beantragt.
Lange Krankengeschichte und Wahnvorstellungen
Nach den Feststellungen des Gerichts reichen die psychischen Probleme der Frau Jahre zurück. Sie hatte schon lange begonnen, Stimmen zu hören, die sie beleidigten, ihr Verhalten kommentierten und ihr schließlich auch befahlen, sich das Leben zu nehmen. Hinzu kamen Wahnvorstellungen, wonach Nachbarn sie etwa mit Strahlung oder Autoabgasen vergiften würden. In der Untersuchungshaft zeigte sich nach Angaben der Kammer besonders deutlich, wie schwer die Erkrankung war: Eine Zellengenossin machte das Personal auf tägliche Panikattacken, Schreien und selbstverletzendes Verhalten aufmerksam.
Belastete Biografie und schwierige Lebensumstände
Die Frau wurde in der Ukraine geboren und verbrachte nach der Trennung ihrer Eltern Teile ihrer Kindheit in Heimen und einem Internat. Nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine floh sie nach Deutschland. Hier war ihr Leben von Sprachbarrieren, finanziellen Problemen und Schulden geprägt. Sie lebte von Bürgergeld und zog innerhalb des Bodenseekreises mehrfach um. Zuletzt wohnte sie mit ihrer Tochter in einer Wohnung in Friedrichshafen in unmittelbarer Nähe des Bahnübergangs.
Jugendamt, Inobhutnahme und Pflegefamilie
Die Kinderbetreuung bereitete der Mutter wiederholt Schwierigkeiten, es kam zu mehrfachen Kontakten mit dem Jugendamt. Zeitweise bat sie selbst darum, die Tochter in Obhut zu nehmen, weil sie sich überfordert fühlte. Zwischenzeitlich wurde das Mädchen tatsächlich in Obhut genommen, kehrte aber wieder zur Mutter zurück, da die schwere psychische Erkrankung zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Nach Einschätzung des Gerichts trafen in den Monaten vor der Tat mehrere Belastungsfaktoren zusammen. Die Angeklagte befindet sich inzwischen in der Psychiatrie, ihre Tochter lebt nach Angaben des Gerichts in einer Pflegefamilie. Das Urteil ist rechtskräftig.
Seltene Konstellation von versuchtem Mord und Schuldunfähigkeit
Der Fall aus Friedrichshafen verbindet einen der schwersten denkbaren Vorwürfe – versuchten Mord an einem Kind – mit der Feststellung vollständiger Schuldunfähigkeit. Damit zeigt er exemplarisch, wie das Strafrecht mit schwer psychisch erkrankten Täterinnen und Tätern umgeht. Entscheidend ist, dass das Landgericht Ravensburg den Tatablauf als lebensbedrohliche Handlung bewertet, zugleich aber aufgrund der diagnostizierten chronischen Schizophrenie keinen Raum für eine strafrechtliche Schuld sieht. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus tritt an die Stelle einer Freiheitsstrafe und dient ausdrücklich dem Schutz der Allgemeinheit.
Spannungsfeld zwischen Kinderschutz, Jugendamt und Justiz
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die zuvor bestehenden Kontakte der Mutter zum Jugendamt und die zeitweise Inobhutnahme der Tochter. Dass das Kind wieder zur Mutter zurückkehrte, weil die schwere psychische Erkrankung nicht erkannt wurde, verweist auf Schnittstellenprobleme zwischen Sozialbehörden, Gesundheitswesen und Justiz. Für Leserinnen und Leser zeigt der Fall, wie entscheidend eine frühzeitige psychiatrische Diagnose und eng vernetzte Hilfestrukturen sind – gerade bei alleinstehenden Eltern unter hohem finanziellen und sozialen Druck. Zugleich macht das Urteil deutlich, dass der Kinderschutz nach einer solchen Tat langfristig abgesichert wird: Das Mädchen lebt nun in einer Pflegefamilie, während die Mutter auf unbestimmte Zeit behandelt wird.
Psychische Erkrankungen, Fluchterfahrung und soziale Belastungen
Die Biografie der Frau mit Herkunft aus der Ukraine, Heimerfahrungen und Flucht nach Beginn des russischen Angriffskriegs zeigt, wie sich traumatische Erlebnisse, fehlende Sprachkenntnisse, finanzielle Not und wiederholte Wohnortwechsel auf die psychische Stabilität auswirken können. Chronische Schizophrenie mit Stimmenhören und Verfolgungswahn, wie sie im Prozess beschrieben wurde, kann in Kombination mit solchen Belastungen zu extremen Krisen führen. Für die Öffentlichkeit ist wichtig: Das Gericht betont, dass die Unterbringung keine Strafe, sondern eine Schutz- und Behandlungsmaßnahme ist. Die Entscheidung soll der Frau eine langfristige Therapie ermöglichen und zugleich vermeiden, dass sie oder andere erneut in lebensgefährliche Situationen geraten.
