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OnlyFans: BKA sieht Rolle bei Menschenhandel und Zwangsprostitution

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 05:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bundeskriminalamt sieht einzelne Hinweise auf eine mögliche Verbindung der Plattform zu Menschenhandel und Zwangsprostitution. OnlyFans weist auf Kontrollen und Maßnahmen gegen Ausbeutung hin.

Ermittlungen betreffen digitale Ausbeutung

  • Das BKA nennt OnlyFans im Zusammenhang mit vereinzelten Erkenntnissen zu Menschenhandel und Zwangsprostitution.
  • OnlyFans beschreibt Verifizierung, Inhaltsmoderation sowie Konto- und Zahlungsüberwachung als Schutzmaßnahmen.
  • Das BKA verweist auf eine mögliche Ausbeutung durch Anwerbung, Druck und die Kontrolle über Einnahmen.
OnlyFans wird vor allem für erotische Inhalte genutzt. (Symbolbild) - Bild: Alicia Windzio/dpa

BKA nennt OnlyFans bei Menschenhandel

Das Bundeskriminalamt hat vereinzelte Erkenntnisse, wonach die Plattform OnlyFans im Bereich Menschenhandel und Zwangsprostitution eine Rolle spielt. OnlyFans weist den Vorwurf zurück und verweist auf umfangreiche Maßnahmen zum Schutz von Creatorinnen und Creatorn.

BKA beschreibt mögliche Ausbeutung

Nach Angaben des BKA könnten Betroffene zunächst mit vermeintlich lukrativen Jobs, finanziellen Vorteilen oder der Loverboy-Methode angesprochen werden. Später könnten psychische oder physische Gewalt sie dazu zwingen, sexuelle Handlungen auf der Plattform vorzunehmen.

In solchen Fällen behielten Täter häufig die Einnahmen und gäben den Betroffenen nur einen kleinen Teil weiter, teilte das BKA der Deutschen Presse-Agentur mit.

OnlyFans verweist auf Kontrollen

OnlyFans erklärte, das Unternehmen toleriere keinerlei Menschenhandel, Zwang oder Ausbeutung. Zu den Schutzmaßnahmen gehörten die Verifizierung von Creators, die Moderation von Inhalten, die Überwachung von Konten und die Zahlungsabwicklung.

Wenn Bedenken aufträten, gehe OnlyFans diesen nach und ergreife angemessene Maßnahmen, darunter die Sperrung von Konten und Auszahlungen. Zugleich teilte das Unternehmen mit, es gebe keinen Beleg dafür, dass eine solche Aktivität auf OnlyFans stattfinde.

BKA sieht mehrere Plattformen betroffen

Das BKA betonte, dass auch andere Plattformen für Fälle von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung relevant sein könnten. OnlyFans sei dabei nicht die einzige Plattform.

Die fortschreitende digitale Dimension des Menschenhandels beeinflusse nach Einschätzung des BKA weiterhin stark die Arbeitsweise von Menschenhändlern.

Menschenhandel verlagert sich zunehmend in digitale Räume, weil Täter dort Kontakte anbahnen, Abhängigkeiten organisieren und Einnahmen kontrollieren können. Plattformen mit direkter Kommunikation, Bezahlfunktionen und großer Reichweite können dabei unterschiedliche Rollen spielen: Sie können zur Anwerbung dienen, zur Verbreitung sexueller Inhalte oder zur finanziellen Abschöpfung.

Die vom BKA beschriebene Loverboy-Methode beginnt häufig mit einer vorgetäuschten persönlichen Beziehung oder dem Versprechen wirtschaftlicher Vorteile. Druck, Gewalt und die Kontrolle über Geld oder Konten können anschließend dazu führen, dass Betroffene sexuelle Dienstleistungen oder Inhalte erbringen, ohne über die Einnahmen selbst zu verfügen.

Verantwortung der Plattformen

Für Plattformbetreiber liegt die zentrale Herausforderung darin, Ausbeutung früh zu erkennen, ohne Betroffene durch pauschale Sperren zusätzlich zu gefährden. Identitätsprüfungen, Moderation und Zahlungsüberwachung können Risiken verringern, ersetzen aber keine Ermittlungen und keinen direkten Schutz für Menschen in akuter Gefahr.

Für Nutzerinnen und Nutzer sind Warnzeichen etwa kontrollierte Konten, Forderungen nach Zugangsdaten, ungewöhnlicher finanzieller Druck oder die Drohung, intime Inhalte zu veröffentlichen. Der aktuelle Vorgang lenkt den Blick zugleich darauf, dass digitale Menschenhandelsfälle nicht auf eine einzelne Plattform begrenzt sind und Ermittler technische sowie finanzielle Spuren gemeinsam auswerten müssen.

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