Oktoberfest-Zelte: Gericht lehnt EU-Ausschreibung ab
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 14:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Vergabe bleibt Münchner Tradition
- Alexander Egger ließ die Vergabe der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts überprüfen.
- Von 14 großen Zelten werden fünf Plätze direkt durch Bewerbungen bei der Stadt vergeben.
- Der Streitwert lag bei einer Million Euro, ausgehend von zehn Millionen Euro Umsatz je Zelt.
Gericht bestätigt Münchner Vergabepraxis für Wiesn-Zelte
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Antrag des Wiesn-Wirts Alexander Egger zurückgewiesen, die Vergabe großer Oktoberfestzelte europaweit ausschreiben zu lassen. Damit bleibt es bei der bisherigen Auswahl der Betreiber durch die Stadt München und den Stadtrat.
Streit um zwei besonders begehrte Festhallen
Egger hatte die Vergabe am Beispiel der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts überprüfen lassen. Er hatte sich nach eigenen Angaben mehrfach erfolglos um ein großes Zelt beworben und in diesem Jahr auf die Zulassung seines kleineren Festzelts verzichtet.
Die Stadt vergibt fünf der 14 großen Festzelte direkt über Bewerbungen. Bewertet werden unter anderem Erfahrung auf Volksfesten, Ausstattung, Anziehungskraft und Tradition; anschließend stimmt der Stadtrat der Auswahl zu.
Umsatzannahme von zehn Millionen Euro je Zelt
Die wirtschaftliche Bedeutung zeigt sich am Streitwert des Verfahrens von einer Million Euro. Grundlage ist eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt.
Sieben große Zelte gehören traditionell zu den großen Münchner Brauereien, zwei weitere werden von Schützenvereinigungen betrieben. Die von ihnen vorgeschlagenen Wirtsleute gelten als gesetzt.
Gericht verneint Dienstleistungskonzession
Nach Auffassung des Senats handelt es sich bei der Vergabe nicht um eine Dienstleistungskonzession, die europaweit ausgeschrieben werden müsste. Ausschlaggebend sei, dass die Stadt lediglich den Rahmen des Volksfestes anbiete und die Wirte ihre Zelte freiwillig betrieben.
Eine einklagbare Betriebspflicht bestehe nicht. Das Urteil ist rechtskräftig. Oberbürgermeister Dominik Krause wertete die Entscheidung als Sicherung des münchnerisch-bayerischen Charakters der Wiesn.
Egger kündigt weitere rechtliche Schritte an
Die Wiesnwirte hatten vor einer stärkeren Beteiligung internationaler Großkonzerne und einer zunehmenden Kommerzialisierung gewarnt. Befürchtungen über ein verändertes Bierangebot blieben dabei hypothetisch.
Egger und seine Anwälte bereiten nach eigenen Angaben eine Verfassungsbeschwerde vor und wollen den Europäischen Gerichtshof einschalten. Sie begründen dies mit dem Ziel fairer Chancen für leistungsfähige Bewerber und fairer Preise für die Besucher.
Die Entscheidung betrifft einen besonders sichtbaren Teil der Münchner Veranstaltungswirtschaft. Die großen Wiesn-Zelte verbinden städtische Flächenvergabe, private Bewirtschaftung und jahrzehntelang gewachsene Tradition. Mit 14 großen Zelten, davon sieben in Verbindung mit großen Münchner Brauereien, zwei bei Schützenvereinigungen und fünf direkt von der Stadt vergebenen Plätzen, ist das System stark von etablierten Akteuren geprägt.
Rechtlich entscheidend war nicht allein die wirtschaftliche Bedeutung der Plätze, sondern die Frage, ob die Stadt eine Dienstleistungskonzession vergibt. Das Gericht verneinte dies und stellte darauf ab, dass München den Rahmen des Volksfestes bereitstellt, während die Wirte ihre Zelte freiwillig betreiben. Damit bleibt der bisherige Auswahlmechanismus aus Bewerbung, Kriterienkatalog und Zustimmung des Stadtrats bestehen.
Folgen für Bewerber und Wiesn
Für potenzielle Betreiber aus anderen EU-Staaten öffnet sich der Zugang zu den großen Zelten vorerst nicht über ein europaweites Ausschreibungsverfahren. Für die Stadt bedeutet der rechtskräftige Beschluss mehr rechtliche Planungssicherheit bei künftigen Vergaben. Zugleich bleibt die politische Debatte über Transparenz, Wettbewerb und den Schutz des traditionellen Charakters der Wiesn bestehen.
Die wirtschaftliche Größenordnung erklärt die Schärfe des Streits: Der Streitwert von einer Million Euro beruht auf einer angenommenen Umsatzgröße von zehn Millionen Euro je Zelt. Sollte Alexander Egger Verfassungsbeschwerde einlegen und den Europäischen Gerichtshof anrufen, könnte die Frage trotz des abgeschlossenen Verfahrens erneut rechtliche Bedeutung gewinnen.
