Oktoberfest, Wiesn-Zelte

Oktoberfest-Zelte: Gericht lehnt EU-Ausschreibung ab

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 14:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bayerische Oberste Landesgericht weist den Antrag des Wiesn-Wirts Alexander Egger zurück. Die Stadt München muss die großen Festzeltplätze damit vorerst nicht europaweit ausschreiben.

Die Vergabe bleibt Münchner Tradition

  • Alexander Egger ließ die Vergabe der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts überprüfen.
  • Von 14 großen Zelten werden fünf Plätze direkt durch Bewerbungen bei der Stadt vergeben.
  • Der Streitwert lag bei einer Million Euro, ausgehend von zehn Millionen Euro Umsatz je Zelt.
  • Die Wiesn gehört zur Münchner DNA - entsprechend groß war in den letzten Monaten die Aufregung über den Streit um die Festzelte. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • Vor Gericht wurde um die Vergabepraxis für die großen, lukrativen Festzelte gestritten. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • Das Paulaner-Festzelt ist das eine der beiden Zelte, um die es exemplarisch vor Gericht ging. (Archivbild) - Bild: Sven Hoppe/dpa
  • Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • Streitbar: Alexander Egger will eine EU-weite Ausschreibung der großen Wiesnzelte erreichen. (Archivbild) - Bild: Tobias Hase/dpa
  • Die großen Zelte sind für die Wirte höchst lukrativ. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • Die Festzelte bieten Platz für viele Tausend Besucherinnen und Besucher, entsprechend hoch ist der Umsatz. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • Die diesjährige Wiesn verzeichnete einen Besucherrekord. (Archivbild) - Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Die Wiesn gehört zur Münchner DNA - entsprechend groß war in den letzten Monaten die Aufregung über den Streit um die Festzelte. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa Vor Gericht wurde um die Vergabepraxis für die großen, lukrativen Festzelte gestritten. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa Das Paulaner-Festzelt ist das eine der beiden Zelte, um die es exemplarisch vor Gericht ging. (Archivbild)  - Bild: Sven Hoppe/dpa Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa Streitbar: Alexander Egger will eine EU-weite Ausschreibung der großen Wiesnzelte erreichen. (Archivbild) - Bild: Tobias Hase/dpa Die großen Zelte sind für die Wirte höchst lukrativ. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa Die Festzelte bieten Platz für viele Tausend Besucherinnen und Besucher, entsprechend hoch ist der Umsatz. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa Die diesjährige Wiesn verzeichnete einen Besucherrekord. (Archivbild) - Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Gericht bestätigt Münchner Vergabepraxis für Wiesn-Zelte

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Antrag des Wiesn-Wirts Alexander Egger zurückgewiesen, die Vergabe großer Oktoberfestzelte europaweit ausschreiben zu lassen. Damit bleibt es bei der bisherigen Auswahl der Betreiber durch die Stadt München und den Stadtrat.

Streit um zwei besonders begehrte Festhallen

Egger hatte die Vergabe am Beispiel der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts überprüfen lassen. Er hatte sich nach eigenen Angaben mehrfach erfolglos um ein großes Zelt beworben und in diesem Jahr auf die Zulassung seines kleineren Festzelts verzichtet.

Die Stadt vergibt fünf der 14 großen Festzelte direkt über Bewerbungen. Bewertet werden unter anderem Erfahrung auf Volksfesten, Ausstattung, Anziehungskraft und Tradition; anschließend stimmt der Stadtrat der Auswahl zu.

Umsatzannahme von zehn Millionen Euro je Zelt

Die wirtschaftliche Bedeutung zeigt sich am Streitwert des Verfahrens von einer Million Euro. Grundlage ist eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt.

Sieben große Zelte gehören traditionell zu den großen Münchner Brauereien, zwei weitere werden von Schützenvereinigungen betrieben. Die von ihnen vorgeschlagenen Wirtsleute gelten als gesetzt.

Gericht verneint Dienstleistungskonzession

Nach Auffassung des Senats handelt es sich bei der Vergabe nicht um eine Dienstleistungskonzession, die europaweit ausgeschrieben werden müsste. Ausschlaggebend sei, dass die Stadt lediglich den Rahmen des Volksfestes anbiete und die Wirte ihre Zelte freiwillig betrieben.

Eine einklagbare Betriebspflicht bestehe nicht. Das Urteil ist rechtskräftig. Oberbürgermeister Dominik Krause wertete die Entscheidung als Sicherung des münchnerisch-bayerischen Charakters der Wiesn.

Egger kündigt weitere rechtliche Schritte an

Die Wiesnwirte hatten vor einer stärkeren Beteiligung internationaler Großkonzerne und einer zunehmenden Kommerzialisierung gewarnt. Befürchtungen über ein verändertes Bierangebot blieben dabei hypothetisch.

Egger und seine Anwälte bereiten nach eigenen Angaben eine Verfassungsbeschwerde vor und wollen den Europäischen Gerichtshof einschalten. Sie begründen dies mit dem Ziel fairer Chancen für leistungsfähige Bewerber und fairer Preise für die Besucher.

Die Entscheidung betrifft einen besonders sichtbaren Teil der Münchner Veranstaltungswirtschaft. Die großen Wiesn-Zelte verbinden städtische Flächenvergabe, private Bewirtschaftung und jahrzehntelang gewachsene Tradition. Mit 14 großen Zelten, davon sieben in Verbindung mit großen Münchner Brauereien, zwei bei Schützenvereinigungen und fünf direkt von der Stadt vergebenen Plätzen, ist das System stark von etablierten Akteuren geprägt.

Rechtlich entscheidend war nicht allein die wirtschaftliche Bedeutung der Plätze, sondern die Frage, ob die Stadt eine Dienstleistungskonzession vergibt. Das Gericht verneinte dies und stellte darauf ab, dass München den Rahmen des Volksfestes bereitstellt, während die Wirte ihre Zelte freiwillig betreiben. Damit bleibt der bisherige Auswahlmechanismus aus Bewerbung, Kriterienkatalog und Zustimmung des Stadtrats bestehen.

Folgen für Bewerber und Wiesn

Für potenzielle Betreiber aus anderen EU-Staaten öffnet sich der Zugang zu den großen Zelten vorerst nicht über ein europaweites Ausschreibungsverfahren. Für die Stadt bedeutet der rechtskräftige Beschluss mehr rechtliche Planungssicherheit bei künftigen Vergaben. Zugleich bleibt die politische Debatte über Transparenz, Wettbewerb und den Schutz des traditionellen Charakters der Wiesn bestehen.

Die wirtschaftliche Größenordnung erklärt die Schärfe des Streits: Der Streitwert von einer Million Euro beruht auf einer angenommenen Umsatzgröße von zehn Millionen Euro je Zelt. Sollte Alexander Egger Verfassungsbeschwerde einlegen und den Europäischen Gerichtshof anrufen, könnte die Frage trotz des abgeschlossenen Verfahrens erneut rechtliche Bedeutung gewinnen.

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