Neubrandenburg, Jugendgewalt

Neubrandenburg: Polizei meldet stundenlange Quälerei eines 14-Jährigen durch Minderjährige

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 13:10 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
In Neubrandenburg sollen Kinder und Jugendliche einen 14-Jährigen stundenlang gequält haben. Die Polizei wurde nach eigenen Angaben durch Videos auf Social Media auf den Fall aufmerksam.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. (Symbolbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa

In Neubrandenburg sollen zehn Kinder und Jugendliche einen 14 Jahre alten Jungen über Stunden gequält haben.

Videos führten die Polizei zu dem Fall

Nach Polizeiangaben zeigten Videos auf Social Media die mutmaßliche Tat am Mittwoch. Die Beamten wurden demnach durch die Aufnahmen auf den Vorfall aufmerksam und konnten die beteiligten Jungen und Mädchen ermitteln.

Den Angaben zufolge sind die Tatverdächtigen 9 bis 15 Jahre alt. Das Opfer soll mit Schlägen, Tritten und Gegenständen leicht verletzt worden sein; teilweise seien ihm auch Verbrennungen zugefügt worden.

Ermittlungen gegen die beteiligten Kinder und Jugendlichen

Die Polizei leitete Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Verletzung des persönlichen Lebensbereichs ein. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig.

Bereits zwei Wochen zuvor hatte es in Neubrandenburg einen ähnlichen Fall gegeben. Nach Angaben der Polizei besteht zwischen beiden Taten kein Zusammenhang, beide Gruppen seien der Polizei aber bereits bekannt gewesen.

Einordnung: Jugendgewalt, Strafmündigkeit und digitale Verbreitung

Der Fall rückt erneut die Frage in den Vordergrund, wie früh Gewalt unter Kindern und Jugendlichen in Gruppen eskalieren kann und welche Rolle soziale Netzwerke dabei spielen. Nach der dpa-Meldung wurde die Polizei erst durch Videos auf Social Media auf den Vorfall aufmerksam; damit wird aus einer lokalen Tat zugleich ein öffentlich dokumentiertes Geschehen, das sich schnell verbreiten lässt.

Besonders relevant ist die Altersstruktur der Beteiligten. Bei den 9- bis 15-Jährigen liegen die tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen teils unter der Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren. Das verschiebt die Reaktion des Staates weg von Strafverfahren und hin zu Jugendhilfe, Schule, Elternarbeit und Gefahrenabwehr. Für das Opfer bedeutet das zugleich, dass die Aufarbeitung meist nicht mit einer klassischen strafrechtlichen Ahndung endet.

Der zweite ähnliche Fall binnen zwei Wochen erhöht den Druck auf Polizei, Schulen und Kommunen, präventive Strukturen zu stärken. Wenn Gruppen gewalttätig handeln und Taten zusätzlich gefilmt werden, entsteht neben der unmittelbaren körperlichen Verletzung ein erheblicher sozialer Schaden durch Demütigung, Einschüchterung und Reichweite im Netz. Für Leser in der Region ist das vor allem deshalb bedeutsam, weil die Meldung auf eine wiederkehrende Dynamik hinweist, nicht auf einen isolierten Ausreißer.

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