Cornell-Universität: New York setzt Sonderermittlerin nach Vergewaltigungsvorwürfen ein
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 04:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNew Yorks Gouverneurin Kathy Hochul lässt die Ermittlungen zu den Vorwürfen einer Gruppenvergewaltigung an der Cornell-Universität unter staatliche Aufsicht stellen.
Generalstaatsanwältin wird Sonderermittlerin
Hochul setzte die Generalstaatsanwältin des Bundesstaates, Letitia James, als Sonderermittlerin ein. In einer Mitteilung hieß es, es gebe „ernsthafte Fragen“ zum Vorgehen der örtlichen Polizei und zur Entscheidung des Bezirksstaatsanwalts, den Fall nicht strafrechtlich zu verfolgen.
James soll den Vorfall untersuchen, mögliche Straftaten verfolgen und die Beweise einer Grand Jury vorlegen. Das Gremium entscheidet nach der Vorlage der Beweismittel, ob eine Anklage in Betracht kommt.
Vorwürfe gegen sieben Männer
Eine ehemalige Studentin der renommierten Universität wirft sieben Männern vor, sie 2024 in einem Verbindungshaus auf dem Campus sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Nach ihrer Darstellung sei sie mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht worden.
Die Aussagen der Frau kurz nach dem Vorfall führten zunächst nicht zu einem Strafverfahren. Seit sie Mitte September eine Zivilklage eingereicht hat, stehen die örtlichen Behörden unter erheblichem öffentlichem Druck.
Streit über damalige Aussage
Der Bezirksstaatsanwalt argumentiert, die ursprüngliche Aussage der Frau habe kein Verhalten beschrieben, das eine Straftat darstelle. Gegenüber der Polizei soll sie dagegen gesagt haben, vergewaltigt worden zu sein. US-Medien beriefen sich dabei auf Verhörprotokolle.
Der Bezirksstaatsanwalt erklärte, er habe diese Aussage nach eigener Darstellung nie gesehen. Auf Grundlage der Angaben aus der Zivilklage wollte die lokale Staatsanwaltschaft prüfen, ob der Fall nun zur Anklage gebracht werden kann.
Hochul begründet Eingreifen
Hochul erklärte, das Vertrauen in die Fähigkeit des Bezirksstaatsanwalts sei untergraben. Die junge Frau habe ein Recht darauf, dass jeder Fakt geprüft und Gerechtigkeit angestrebt werde.
Die Sonderermittlung solle sicherstellen, dass der Fall vollständig, gründlich, unvoreingenommen und unabhängig untersucht werde, erklärte die Gouverneurin.
Unabhängige Kontrolle eines umstrittenen Verfahrens
Die Einsetzung der New Yorker Generalstaatsanwältin verlagert den Fall von der lokalen Ebene auf eine staatliche Ermittlungsbehörde. Damit reagiert Gouverneurin Kathy Hochul auf den Vertrauensverlust, der durch den Umgang der örtlichen Strafverfolgung mit den frühen Aussagen der ehemaligen Studentin entstanden ist.
Besonders bedeutsam ist die Frage, welche Informationen den Ermittlern 2024 tatsächlich vorlagen und wie sie bewertet wurden. Nach der bisherigen Darstellung stützte sich die Bezirksstaatsanwaltschaft auf Berichte der Campus-Polizei; zugleich steht im Raum, dass ein ausführliches Vernehmungsprotokoll dem Bezirksstaatsanwalt nicht bekannt gewesen sei. Die Sonderermittlung soll diese Abläufe ebenso prüfen wie mögliche neue Beweise aus der Zivilklage.
Signalwirkung für Universitäten
Der Vorgang betrifft deshalb nicht nur die strafrechtliche Bewertung eines Einzelfalls. Er lenkt den Blick auf die Zuständigkeiten an US-Universitäten, wo Campus-Polizeien, Hochschulverfahren und staatliche Strafverfolgung nebeneinander bestehen können. Für Betroffene kann die institutionelle Aufteilung entscheidend dafür sein, ob Aussagen unabhängig aufgenommen und Beweismittel gesichert werden.
Die Vorlage an eine Grand Jury bedeutet noch keine Anklage und keine Feststellung der Schuld. Sie eröffnet vielmehr den nächsten Schritt, in dem die Ermittlerin Beweise zusammentragen und einem Geschworenengremium vorlegen kann. Für die ehemalige Studentin und die Beschuldigten bleibt damit ein Verfahren in Gang, dessen strafrechtliche Konsequenzen erst nach der Prüfung der Beweislage feststehen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau.de: „Vergewaltigungsvorwürfe an US-Elite-Uni Cornell werden neu untersucht“ (30.09.2026)
Der Bericht bestätige, dass der Fall nach neuen Angaben aus der Zivilklage und öffentlicher Kritik neu aufgerollt werde. Er setze einen Schwerpunkt auf die Rolle der Campus-Polizei, die damalige Beweiserhebung und die Frage, wie die Universität auf die Vorwürfe reagiert habe.
BR24: „Neue Ermittlungen nach Vergewaltigungsvorwürfen an Elite-Uni“ (01.10.2026)
Der Beitrag hebe neue Details aus dem Vernehmungsprotokoll hervor und schreibe, der Bezirksstaatsanwalt habe dieses nach eigener Darstellung nicht gesehen. Anders als der Tagesschau-Bericht konzentriere sich der Artikel stärker auf den möglichen Ermittlungsfehler und die bereits angekündigte unabhängige Untersuchung der Universität.
Beide Berichte stellten übereinstimmend heraus, dass die Vorwürfe aus dem Jahr 2024 nach einer Zivilklage und neuen Informationen erneut strafrechtlich geprüft würden. Offen bleibe, wie die Sonderermittlung die damaligen Aussagen und die weiteren Beweismittel bewertet und ob eine Grand Jury eine Anklage zulassen werde.
