Mordfall Sabine: Würzburg verurteilt 49-Jährigen erneut
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 11:44 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Verfahren gegen den 49-Jährigen
- Das Landgericht Würzburg verurteilte den heute 49 Jahre alten Deutschen erneut wegen Mordes.
- Die Tat geschah am 15. Dezember 1993 in Karlstadt-Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart.
- Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt und soll sechs Jahre und drei Monate Jugendstrafe verbüßen.
Urteil im Mordfall Sabine nach mehr als 32 Jahren
Das Landgericht Würzburg hat den heute 49 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes an der 13-jährigen Sabine erneut zu sechs Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige das Mädchen im Dezember 1993 zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs tötete.
Gericht schließt zweiten Täter aus
Die Leiche des Mädchens war zwei Tage nach der Tat in einer Güllegrube auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart gefunden worden. Die stellvertretende Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz sagte, die Kammer habe einen möglichen zweiten Täter ausgeschlossen; dafür gebe es keine Anhaltspunkte.
Der Angeklagte äußerte sich im Verfahren nicht zu den Vorwürfen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und angekündigt, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss bleibt der Deutsche voraussichtlich auf freiem Fuß. Gericht und Staatsanwaltschaft sehen nach Angaben der Sprecherin keinen Grund für einen Haftbefehl wegen Flucht- oder Verdunklungsgefahr.
Erstes Urteil wurde aufgehoben
Eine andere Kammer des Landgerichts hatte den Mann 2024 bereits zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach seiner erfolgreichen Revision musste der Fall erneut verhandelt werden.
Die neue Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war. Alle Taten außer Mord sind verjährt.
DNA-Spuren am Tatort
Nach Darstellung der Anklage wurde Sabine auf den Tennenboden einer Scheune gelockt, dort minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht. Sie starb am 15. Dezember 1993.
In einem früheren, teilweise für Journalisten zugänglichen Prozess waren DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort sowie an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens genannt worden. Nach der Tat war zunächst ein anderer Jugendlicher verdächtigt und später freigesprochen worden; die Verteidigung hält den damaligen Hofbesitzer für den Täter, der inzwischen gestorben ist.
Das Urteil steht im Zusammenhang mit einem sogenannten Cold Case: Die Tat aus dem Dezember 1993 wurde erst Jahrzehnte später erneut vor Gericht verhandelt. Weil der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war, galt im neuen Verfahren das Jugendstrafrecht; zugleich fand die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die erneute Verurteilung zeigt die besondere Bedeutung von Spuren, die auch nach langer Zeit noch in einem Strafverfahren bewertet werden können. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem DNA-Spuren, die nach Angaben der Anklage am Tatort und an Kleidungsstücken des Opfers gefunden worden waren. Das Gericht sah die Beweise gegen den Angeklagten als ausreichend an und schloss einen weiteren Täter aus.
Revision entscheidet über Rechtskraft
Für den Mann ist das Verfahren mit dem Urteil noch nicht abgeschlossen. Die Verteidigung hat Revision zum Bundesgerichtshof angekündigt; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt der 49-Jährige voraussichtlich auf freiem Fuß. Für die Angehörigen und das Umfeld des Opfers bedeutet das nach mehr als drei Jahrzehnten weiterhin ein Verfahren mit offenem endgültigem Ausgang.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
BR24: „Landgericht Würzburg fällt Urteil im "Cold Case" Wiesenfeld“ (26.10.2026)
Der Bayerische Rundfunk berichtet über die Verurteilung des 49-Jährigen zu sechs Jahren und drei Monaten nach Jugendstrafrecht. Der Schwerpunkt liegt auf dem Urteil und der vorangegangenen Aufhebung des ersten Schuldspruchs.
Stern: „Cold Case vor dem Abschluss?: Gewalttat an Mädchen vor fast 33 Jahren“ (26.10.2026)
Der Stern hatte vor der Urteilsverkündung die lange Vorgeschichte, die DNA-Spuren und die von der Verteidigung thematisierte Möglichkeit eines anderen Täters dargestellt. Gemeinsam ist beiden Beiträgen der Fokus auf dem lang zurückliegenden Geschehen; offen bleibt die Rechtskraft des neuen Urteils.
Die Berichte stimmen beim Schuldspruch und der Jugendstrafe überein, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte: Der BR24-Beitrag konzentriert sich auf die Entscheidung, während der Stern die Vorgeschichte und die konkurrierenden Täterhypothesen hervorhebt.
