Nordrhein-Westfalen, Prozess (Gericht)

Von Thailand in die Prostitution - Schleuserprozess beginnt

11.11.2025 - 15:56:16 | dpa.de

Mit Touristenvisa kommen Frauen und Transmenschen aus Thailand nach Deutschland - doch hier wartet die Zwangsprostitution auf sie. In Bielefeld gibt es nun einen Prozess gegen mutmaßliche Schleuser.

Drei der zehn Angeklagten sitzen am ersten Prozesstag im Landgericht Bielefeld neben ihren Verteidigern.  - Foto: Friso Gentsch/dpa
Drei der zehn Angeklagten sitzen am ersten Prozesstag im Landgericht Bielefeld neben ihren Verteidigern. - Foto: Friso Gentsch/dpa

Ein mutmaßliches Schleusernetzwerk soll Frauen und Transmenschen aus Thailand nach Deutschland gebracht und zur Prostitution gezwungen haben - nun hat vor dem Landgericht Bielefeld ein Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft zehn Männern und Frauen gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern, Zwangsprostitution und Geldwäsche vor. Mit der Arbeit in den Bordellen sollten die Opfer der Anklage zufolge ihre Reisekosten abbezahlen. Ein Vorgehen, das nach Meinung des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht unüblich ist. 

Von der Organisation bis zum Bordellbetrieb

Die Angeklagten im Alter von 29 bis 64 Jahren sollen laut Anklage verschiedene Rollen innerhalb des Netzwerks übernommen haben: Einige sollen das System organisiert, andere als Fahrer oder Kuriere fungiert und wieder andere die Bordelle betrieben haben. 

Neben Nordrhein-Westfalen gab es Bordelle in Hamburg, Lüneburg und Weimar. Die Angeklagten stammen aus Löhne, Bad Oeynhausen, Minden und Bünde (alle Nordrhein-Westfalen) sowie aus Hamburg, Rostock und Frankfurt. Einer der Angeklagten hat einen britischen Pass, die anderen sind thailändische Staatsbürger, zwei besitzen zusätzlich einen deutschen beziehungsweise einen schwedischen Pass. 

Bargeld als Süßigkeiten getarnt

Das in Deutschland in den Bordellen erwirtschaftete Geld wurde zum Teil per Flugzeug als Bargeld nach Thailand gebracht und dort getauscht. In einem von der Staatsanwaltschaft geschilderten Fall wurden 110.000 Euro in zwei Süßigkeitsverpackungen über den Flughafen Hamburg nach Asien geschmuggelt. Angeklagt ist deshalb auch Geldwäsche. Das Verlesen der Anklage dauerte weit über zwei Stunden. Bis Ende April 2026 hat das Gericht Verhandlungstage angesetzt. 

 

Schleusungen als Phänomen

Das Bundeskriminalamt (BKA) spricht von einem bekannten Phänomen. Asiatische Staatsangehörige würden in ihrem Heimatland primär über Agenturen angeworben und nach Europa geschleust, so das BKA. Die Schleuser hätten häufig die dieselbe Nationalität und gehörten kriminellen Gruppierungen an. «Die Preise für derartige Schleusungen sind mit Blick auf das Jahresdurchschnittseinkommen überproportional hoch, sodass sich die Migrantinnen und Migranten regelmäßig in Zwangsabhängigkeiten begeben», sagte eine Sprecherin des Bundeskriminalamtes der Deutschen Presse-Agentur. 

Das BKA verweist auf das Bundeslagebild Menschenhandel für das Jahr 2024. Hier wurden 16 thailändische Opfer des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung registriert. Die Ermittler gehen allerdings von einem hohen Dunkelfeld aus. Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geben sich demnach häufig nicht zu erkennen. Zum einen haben sie Angst vor den Behörden und Tätern und ihr Aufenthaltsstatus ist unsicher.

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