Lufthansa-Flug wegen brennender Powerbank nach Lyon umgeleitet
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 19:13 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Eine brennende Powerbank hat den Lufthansa-Flug LH1170 von Frankfurt nach Lissabon am Samstagabend nach Lyon umgeleitet.
Crew sichert das Gerät
Das Gerät gehörte einem Passagier und geriet nach Angaben der Lufthansa im Bereich eines Sitzes in Brand. Die Crew sicherte die Powerbank in einer dafür vorgesehenen Lithium Safe Bag.
Landung in Lyon
Aus Sicherheitsgründen entschied sich die Besatzung dennoch, nach Frankreich auszuweichen. Die Maschine landete gegen 22.00 Uhr sicher in Lyon.
Passagiere übernachten im Hotel
Die 198 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder wurden für die Nacht in Hotels untergebracht. Für den Folgetag organisierte die Lufthansa alternative Flugverbindungen in Richtung Lissabon.
Zweiter Vorfall an einem Wochenende
Es war bereits der zweite Vorfall an diesem Wochenende mit einer Lufthansa-Maschine aus Frankfurt. Ein Flug nach Toronto kehrte am Samstag mit 371 Menschen an Bord aus Sicherheitsgründen über Schottland um und landete in Manchester.
Nach Angaben des Unternehmens war Geruch in der Kabine der Grund für die Umkehr.
Regeln für Powerbanks
Bei der Lufthansa-Gruppe sind das Aufladen und die Nutzung von Powerbanks seit Anfang des Jahres verboten. Eine Ausnahme gilt für genehmigte medizinische Geräte.
Powerbanks dürfen bei Lufthansa und vielen anderen Fluggesellschaften nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Im Handgepäck dürfen sie bei der Lufthansa-Gruppe nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen liegen, sondern müssen in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz aufbewahrt werden.
Warum Powerbanks als Risiko gelten
Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Akkus. Werden solche Batterien beschädigt, überhitzt oder technisch fehlerhaft, können sie sich entzünden und eine sogenannte thermische Kettenreaktion auslösen. In einer Flugzeugkabine ist ein solcher Vorfall besonders relevant, weil Rauch und Feuer während des Fluges schnell erkannt und bekämpft werden müssen.
Die Regeln der Lufthansa-Gruppe tragen diesem Risiko Rechnung: Powerbanks dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Im Handgepäck sollen sie so verstaut sein, dass die Besatzung im Notfall unmittelbar darauf zugreifen kann – nach den Angaben der Fluggesellschaft in der Sitztasche des Vordersitzes, am Körper oder unter dem Vordersitz. Die Nutzung und das Aufladen an Bord sind grundsätzlich untersagt; eine Ausnahme gilt für genehmigte medizinische Geräte.
Konkrete Folgen für Reisende
Der Vorfall zeigt, dass ein vergleichsweise kleines Gerät den Ablauf eines Langstrecken- oder Europafluges erheblich verändern kann. Die Umleitung nach Lyon führte für 198 Passagiere zu einer Übernachtung und einer späteren Weiterreise. Reisende sollten Powerbanks vor dem Flug auf sichtbare Schäden prüfen, sie nicht lose mit anderen Metallgegenständen transportieren und die Vorgaben der jeweiligen Airline beachten.
