Leipzig, Amokfahrt

Leipzig: Angeklagter nach Amokfahrt mit zwei Toten vor Gericht

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ein 34-Jähriger steht wegen der tödlichen Autofahrt durch Leipzig vor Gericht. Im Verfahren sollen vor allem sein Motiv und die Frage geklärt werden, ob er schuldfähig war.

Die Leipziger Tat und das Gerichtsverfahren

  • Der 34-Jährige muss sich wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 85 Fällen verantworten.
  • Die Fahrt begann am 4. Mai in der Leipziger Fußgängerzone und dauerte etwa eine Minute.
  • Das Landgericht plant zunächst 28 Verhandlungstage bis zum 7. Juli kommenden Jahres.
  • Am 4. Mai raste ein Mann mit seinem Auto durch die Leipziger Innenstadt und tötete zwei Menschen. (Archivbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
  • Mit dem Auto erfasste ein Mann zahlreiche Menschen in der Innenstadt. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/dpa
  • Nach der Amokfahrt hat die Stadt Leipzig den Zugang zur Fußgängerzone besser gesichert. (Archivbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
Am 4. Mai raste ein Mann mit seinem Auto durch die Leipziger Innenstadt und tötete zwei Menschen. (Archivbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa Mit dem Auto erfasste ein Mann zahlreiche Menschen in der Innenstadt. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/dpa Nach der Amokfahrt hat die Stadt Leipzig den Zugang zur Fußgängerzone besser gesichert. (Archivbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa

Leipziger Amokfahrt führt zu Mordprozess

Ein 34-Jähriger muss sich seit Montag wegen der tödlichen Autofahrt durch die Leipziger Innenstadt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen vor.

Bei der Fahrt am 4. Mai starben eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann, sechs weitere Menschen wurden verletzt.

Fahrt durch die Fußgängerzone

Der Mann raste mit seinem Wagen mehrere hundert Meter durch die belebte Fußgängerzone und beschleunigte laut Anklage auf bis zu 90 Stundenkilometer. Die Fahrt dauerte etwa eine Minute; mehrere Passanten konnten sich nach den Angaben nur durch Sprünge zur Seite retten.

Unter den Verletzten waren ein 75 Jahre alter Mann und eine 84 Jahre alte Frau, die schwer verletzt wurden. Der damals 33-Jährige brachte das Auto selbst zum Stehen und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Staatsanwaltschaft sieht Tötungsvorsatz

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte sich der Mann spätestens am Vorabend entschlossen, Menschen auf seiner Fahrstrecke mit dem Auto zu erfassen und zu töten. Nach der Tat kam er zunächst in eine psychiatrische Klinik und befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte war wenige Tage vor der Fahrt freiwillig in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen und Ende April entlassen worden. Nach Angaben von Innenminister Armin Schuster wurden eine Gefährderansprache und Interventionsgespräche geführt; Hinweise auf die Notwendigkeit einer Freiheitsentziehung habe es nicht gegeben.

Motiv und Schuldfähigkeit im Mittelpunkt

Wenige Tage nach der Tat wurde bekannt, dass der Mann die Fahrt möglicherweise bereits im April in einer Chatnachricht an seine Frau angekündigt hatte. Darin soll er geschrieben haben, es sei lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren.

Die Staatsanwaltschaft geht weder von einem politischen noch von einem religiösen Motiv aus. Neben den Beweggründen soll das Gericht vor allem klären, ob der Angeklagte schuldfähig war.

Gutachter sollen zentrale Fragen klären

Ein vorläufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten ergab laut Anklagebehörde keine Hinweise auf eingeschränkte Schuldfähigkeit. Deshalb wurde der Mann aus der Psychiatrie entlassen.

Im Verfahren sollen neben einem psychiatrischen Gutachter auch Experten für Verkehrsanalytik und Rechtsmedizin aussagen. Zum Auftakt wird zunächst die Verlesung der Anklage erwartet; dem Verfahren haben sich neun Nebenkläger angeschlossen.

28 Verhandlungstage bis Juli 2027 geplant

Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind zunächst 28 Verhandlungstage bis zum 7. Juli kommenden Jahres vorgesehen. Das Verfahren soll damit die Rekonstruktion der Fahrt, die medizinische Vorgeschichte und die rechtliche Bewertung der Vorwürfe umfassend klären.

Die Tat hatte bundesweit eine Debatte über die Sicherheit von Innenstädten ausgelöst. Leipzig ergriff danach zusätzliche Sicherungsmaßnahmen; zugleich wurde die Frage diskutiert, wie offene und zugängliche Stadtzentren geschützt werden können, ohne ihren Charakter als Orte der Begegnung aufzugeben.

Der Prozess rückt zwei Fragen in den Mittelpunkt, die bei schweren Gewalttaten eng miteinander verbunden sind: Welche Absicht hatte der Angeklagte, und war er zum Tatzeitpunkt schuldfähig? Die Anklage geht von vorsätzlichen Tötungen aus und beschreibt eine gezielte Fahrt durch eine belebte Fußgängerzone. Das psychiatrische Gutachten wird deshalb für die rechtliche Bewertung besonders wichtig.

Die Vorgeschichte verweist zugleich auf mögliche Schnittstellen zwischen psychiatrischer Behandlung, polizeilichen Gefährderansprachen und dem Schutz der Allgemeinheit. Der Mann war kurz vor der Tat freiwillig in stationärer Behandlung und danach wieder entlassen worden. Dass die Polizei von der Chatnachricht erst während der Ermittlungen erfahren haben soll, gehört zu den Umständen, die im Verfahren voraussichtlich genauer betrachtet werden.

Sicherheitsdebatte in den Innenstädten

Über den Einzelfall hinaus hat die Tat die Frage verschärft, wie offene Innenstädte vor Fahrzeugangriffen geschützt werden können. Zufahrtssperren, Poller und andere Maßnahmen können Risiken verringern, verhindern aber nicht jede mögliche Tat. Städte stehen dabei vor einem dauerhaften Spannungsverhältnis: Sie sollen zugänglich und lebendig bleiben, zugleich müssen stark frequentierte Bereiche geschützt werden.

Für die Betroffenen und ihre Angehörigen geht es im Prozess neben der strafrechtlichen Verantwortung auch um eine möglichst genaue Rekonstruktion der Tat. Die geplanten 28 Verhandlungstage bis Juli 2027 zeigen, dass Gericht, Gutachter und Nebenkläger zahlreiche Fragen zu Motiv, Ablauf und Schuldfähigkeit klären müssen.

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