Kondom-Rückruf, Frankreich

Kondome: Frankreich ruft sieben Millionen Produkte zurück

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 14:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Französische Behörden warnen vor fehlerhaften ultradünnen Kondomen mehrerer Marken. Die Produkte könnten reißen oder Löcher bekommen und dadurch den Schutz vor Infektionen und ungewollten Schwangerschaften beeinträchtigen.

Rückruf betrifft 15 Kondomsorten

  • Frankreich verhängte einen Verkaufsstopp für 15 Sorten ultradünner Kondome eines malaysischen Herstellers.
  • Betroffen sind unter anderem Produkte von My Lubie, Einhorn, Adloran, Amor und You Me.
  • Seit den ersten Rückrufen meldeten acht Nutzer Kondomrisse im Zusammenhang mit analysierten Chargen.
Frankreich lässt fehlerhafte Kondome zurückrufen (Symbolbild). - Bild: Ann-Marie Utz/dpa

Frankreich stoppt Verkauf fehlerhafter Kondome

Frankreich lässt europaweit rund sieben Millionen Kondome wegen Herstellungsmängeln zurückrufen. Für 15 Sorten eines malaysischen Herstellers gilt ein Verkaufsstopp, weil die Produkte für Nutzer gefährlich sein könnten.

Latexschicht weist Qualitätsmängel auf

Betroffen sind bestimmte Kondome der Marken My Lubie, Einhorn, Adloran, R&S Consumer Goods, Amor, Primeros und You Me. Nach ersten Rückrufen im Sommer, die rund 300.000 Kondome in Frankreich betrafen, führten Ermittlungen zu dem Hersteller.

Bei den ultradünnen Produktreihen schwankten wegen eines fehlerhaften Herstellungsverfahrens die Dicke und die Qualität der Latexschicht. Dadurch können die Kondome reißen oder Löcher bekommen.

Behörden warnen vor Gesundheitsrisiken

Als mögliche Folgen nennen die Behörden die Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollte Schwangerschaften. Seit den ersten Rückrufen meldeten acht Nutzer Kondomrisse, die mit analysierten Chargen in Verbindung stehen, die als nicht konform und gefährlich eingestuft wurden.

Die nach dem fehlerhaften Verfahren hergestellten Kondome könnten sich noch im Handel oder im Besitz von Nutzern befinden. Das Import- und Verkaufsverbot gilt nach Angaben der Behörden zunächst für ein Jahr und kann verlängert werden.

Empfehlung für Nutzer betroffener Produkte

Zusätzlich ordneten die Behörden den Rückruf bereits in Frankreich verkaufter Kondome an. Bei der früheren Rückrufaktion waren auch online vertriebene Produkte betroffen.

Wer die beanstandeten Verhütungsmittel zuletzt benutzt hat, soll sich nach Empfehlung der französischen Behörden auf Geschlechtskrankheiten und gegebenenfalls auf eine Schwangerschaft testen lassen. Eine separate Warnung deutscher Behörden sowie Angaben zu Verkauf und Verbreitung in Deutschland lagen zunächst nicht vor.

In Frankreich wurden 2024 gut 115 Millionen Kondome verkauft.

Der Rückruf betrifft ein grundlegendes Problem bei Verhütungsmitteln: Die Schutzwirkung hängt nicht nur von der richtigen Anwendung, sondern auch von einer gleichbleibenden Materialqualität ab. Schwankungen bei der Latexschicht können die mechanische Belastbarkeit beeinträchtigen und damit das Risiko eines Risses oder eines Lochs erhöhen.

Die Größenordnung des Vorgangs ergibt sich aus dem europaweiten Verkaufsstopp für rund sieben Millionen Kondome. In Frankreich wurden 2024 gut 115 Millionen Kondome verkauft; der aktuelle Rückruf erfasst damit einen bedeutenden, aber nicht den gesamten Markt. Nach den ersten Rückrufen im Sommer weiteten die Behörden die Maßnahmen nun auf 15 Produkttypen eines malaysischen Herstellers und mehrere Marken aus.

Was Betroffene beachten sollten

Wer ein betroffenes Produkt besitzt, sollte es nicht weiter verwenden und sich über Rückgabe oder Rückrufabwicklung informieren. Nach einer möglichen Fehlfunktion kann eine medizinische Beratung sinnvoll sein, insbesondere wenn ein Risiko für eine sexuell übertragbare Infektion oder eine ungewollte Schwangerschaft besteht.

Für Verbraucher in Deutschland ist entscheidend, ob die betroffenen Chargen hier angeboten wurden. Die französischen Behörden verweisen auf mögliche Vertriebswege über den Onlinehandel; dadurch können Produkte grenzüberschreitend verkauft worden sein. Maßgeblich bleiben die konkrete Marke, Produktvariante und Charge. Eine allgemeine Übertragung des Rückrufs auf alle ultradünnen Kondome wäre deshalb nicht sachgerecht.

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