Landgericht Schwerin, Kindesmissbrauch in Asien

Kindesmissbrauch in Asien: Mann aus MV erhält sechs Jahre Haft

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 11:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Landgericht Schwerin hat einen 72-Jährigen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wegen 13 Fällen schweren sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Mann hatte in einer von seinem Anwalt Andreas Lange verlesenen Erklärung am ersten Prozesstag gestanden. (Archivbild) - Bild: Jens Büttner/dpa
Dem Mann hatte in einer von seinem Anwalt Andreas Lange verlesenen Erklärung am ersten Prozesstag gestanden. (Archivbild) - Bild: Jens Büttner/dpa

Ermittlungen führten zu Festplattenfund

  • Der Mann wurde in 13 Fällen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen.
  • Die Taten geschahen zwischen 2008 und 2012 in Asien an Mädchen im Alter von sieben bis zwölf Jahren.
  • Ein Hinweis einer US-Organisation führte 2025 zu Ermittlungen und einer Durchsuchung mit Tausenden Dateien.

Das Landgericht Schwerin hat einen 72 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Asien zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Übergriffe über mehrere Jahre

Der Vorsitzende Richter Armin Lessel verkündete den Schuldspruch in 13 Fällen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen 2008 und 2012 mehrfach Mädchen im Alter von sieben bis zwölf Jahren missbrauchte.

Nach den Feststellungen des Gerichts soll der Mann über unbekannte Hintermänner in die Szene des Sextourismus geraten sein. Er fotografierte und filmte die Taten.

Digitale Spuren führten zu dem Mann

Zusätzlich ging es um kinder- und jugendpornografische Inhalte, die der heute 72-Jährige zwischen 2022 und 2025 aus dem Internet heruntergeladen oder deren Download versucht haben soll.

Die Ermittlungsbehörden wurden 2025 durch einen Hinweis einer US-Organisation auf den Mann aufmerksam. Anlass war eine im Internet verwendete IP-Adresse. Bei einer Durchsuchung stellte die Polizei Laptops und externe Festplatten mit Tausenden Dateien sicher.

Strafrahmen nach Rechtsgespräch

Zu Beginn der vergangenen Woche hatte sich der Angeklagte zunächst nicht geäußert. Nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen verständigten sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft für den Fall eines Geständnisses auf einen Strafrahmen von fünf bis sieben Jahren.

Der Mann legte anschließend in einer vor Gericht verlesenen Erklärung ein Geständnis ab. Das Gericht begründete die Höhe der Strafe auch mit seiner fehlenden Vorstrafenbelastung, seiner schweren Erkrankung und seinem fortgeschrittenen Alter. Der Richter sagte, es sei in seinen vielen Jahren am Landgericht Schwerin der erste Fall mit Übergriffen im Rahmen eines Sextourismus im Ausland gewesen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Damit können die Verfahrensbeteiligten noch Rechtsmittel einlegen.

Strafverfolgung über Grenzen hinweg

Der Fall zeigt, dass sexueller Missbrauch von Kindern auch dann strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn die Taten im Ausland geschehen sind. Entscheidend waren hier nicht nur die früheren Reisen des Angeklagten, sondern auch digitale Spuren, die Jahre später Ermittlungen in Deutschland auslösten.

Die Nutzung einer IP-Adresse als Ermittlungsansatz und die Sicherstellung zahlreicher Dateien verdeutlichen die Bedeutung internationaler Hinweise bei Verfahren gegen Personen, die kinderpornografische Inhalte speichern oder verbreiten. Solche Ermittlungen verbinden grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Auswertung digitaler Beweismittel.

Geständnis und Strafmaß

Das Urteil berücksichtigt mehrere Ebenen des Geschehens: die im Ausland begangenen Übergriffe, die Aufnahmen davon und den späteren Besitz beziehungsweise versuchten Download weiterer Inhalte. Das Geständnis führte zu einem zuvor vereinbarten Strafrahmen, begrenzte aber nicht die Zahl der Schuldsprüche.

Für Betroffene und den Kinderschutz bleibt der Fall auch unabhängig vom noch möglichen Rechtsmittel bedeutsam. Er macht sichtbar, wie lange zurückliegende Taten durch neue Hinweise bekannt werden können und dass das Alter eines Angeklagten eine strafrechtliche Verantwortung nicht aufhebt.

Disclaimer...

de | unterhaltung | 70312870 |