Kindesmissbrauch im Hafturlaub: Sexualstraftäter gesteht zwei Taten
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 11:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEin in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter hat vor dem Landgericht Aschaffenburg gestanden, während eines Hafturlaubs zwei Jungen in Bayern und Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben.
Anklage wegen schwerer Sexualstraftaten
Der 23-Jährige räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft umfassend ein. Ihm werden unter anderem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Körperverletzung sowie das Herstellen und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen.
Das Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Im Juli 2025 soll der Angeklagte zudem einen damals elfjährigen Jungen im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt missbraucht haben; die Taten soll er teilweise fotografiert und gefilmt haben.
Staatsanwaltschaft beantragt Sicherungsverwahrung
Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben ihres Vertreters Sebastian Geis die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beantragen. Sie kann angeordnet werden, wenn von einem verurteilten Täter nach Verbüßung der Haft weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Der Mann saß zuvor fast vier Jahre wegen Kindesmissbrauchs in der Jugendanstalt Hameln. Anfang 2025 erhielt er zur Vorbereitung auf seine dauerhafte Entlassung Hafturlaub und zog nach Bayern; zugleich sprach er regelmäßig in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter mit Experten.
Haftlockerungen waren zwischenzeitlich ausgesetzt
Vor dem Hafturlaub hatte der 23-Jährige bereits mehrere unbegleitete Ausgänge erhalten. Nachdem er einen Ausgang nach eigenen Angaben dazu genutzt hatte, im Internet nach für ihn erregenden Bildern von Kindern zu suchen, wurden die Lockerungen zunächst ausgesetzt und später unter Einschränkungen wieder gewährt.
Das Verfahren findet vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg als Jugendschutzgericht statt. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich; bei der Vernehmung der Opfer kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Haftlockerungen unter verschärfter Prüfung
Der Fall rückt die Kontrolle von Haftlockerungen bei Sexualstraftätern in den Mittelpunkt. Der 23-Jährige war nach einer früheren Verurteilung in der Jugendanstalt Hameln untergebracht und erhielt Anfang 2025 Hafturlaub zur Vorbereitung auf die Entlassung. Nach Darstellung des niedersächsischen Justizministeriums zog er anschließend nach Bayern.
Besonders relevant ist die Frage, welche Erkenntnisse vor einer Lockerung vorliegen müssen. Nach dem Bekanntwerden der neuen Vorwürfe bezeichnete Niedersachsens Justizministerin das Ausbleiben einer weiteren psychologischen Stellungnahme als Versäumnis. Geplant ist eine Änderung, nach der bei bestimmten besonders schweren Sexual- oder Tötungsdelikten vor Haftlockerungen oder offenem Vollzug grundsätzlich ein Gutachten eingeholt werden soll.
Folgen für Justiz und Opferschutz
Eine Sicherungsverwahrung kann erst im Rahmen des Strafverfahrens und unter den gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet werden. Sie soll sich nicht allein an der Schwere früherer Taten orientieren, sondern an einer fortbestehenden erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit. Das Gericht muss dabei Schuld, Gefährlichkeitsprognose und die Rechte des Angeklagten gegeneinander abwägen.
Für die Länder stellt sich zudem die praktische Frage, wie Informationen zwischen Justizvollzug, Fachambulanzen und Gerichten bewertet und weitergegeben werden. Der Vorgang betrifft deshalb nicht nur die Entscheidung über den Angeklagten, sondern auch die Ausgestaltung künftiger Entlassungsvorbereitungen und den Schutz potenzieller Opfer.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
NDR: „Kindesmissbrauch im Hafturlaub? Mann aus Niedersachsen vor Gericht“ (05.10.2026)
Der Bericht ordne den Prozess in die niedersächsische Debatte über Haftlockerungen ein und hebe hervor, dass der Mann 2021 zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden sei. Zugleich berichte er, die Landesregierung plane für bestimmte besonders schwere Delikte künftig ein zusätzliches Gutachten vor Haftlockerungen oder offenem Vollzug; damit setze der Artikel einen stärkeren Schwerpunkt auf mögliche politische Konsequenzen als die dpa-Meldung.
Der Beitrag bestätige die Vorwürfe zu den beiden Minderjährigen und die geplante Beantragung der Sicherungsverwahrung. Als offene politische Folge benenne er, wie schnell die angekündigte Änderung des niedersächsischen Rechts umgesetzt werde.
Der Bericht fasse zusammen, der Prozess und die Debatte über die Haftlockerung gehörten zusammen, während die gerichtliche Entscheidung über Schuld und eine mögliche Sicherungsverwahrung noch ausstehe.
