Kapverden-Prozess: 19-Jähriger soll drei Menschen getötet haben
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 12:24 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVerfahren nach der Festnahme in Lissabon
- Der Angeklagte wurde nach der Tat in Lissabon festgenommen und Mitte Januar nach Deutschland ausgeliefert.
- Die Opfer waren ein 58-jähriger Mann sowie Frauen im Alter von 20 und 45 Jahren.
- Das Landgericht Trier verhandelt vor der Jugendkammer; zunächst sind sechs Termine bis Anfang Dezember geplant.
Prozess um getötete Familie auf den Kapverden
Vor dem Landgericht Trier hat der Prozess gegen einen 19-Jährigen begonnen, der im gemeinsamen Weihnachtsurlaub auf den Kapverden seinen Vater, dessen Freundin und deren Tochter getötet haben soll. Der Angeklagte äußerte sich zum Auftakt zunächst nicht zu den Vorwürfen; sein Anwalt kündigte eine spätere Erklärung zur Sache an.
Anklage nennt Mord und Totschlag
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann aus der Eifel vor, die drei Menschen kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres in einer Ferienwohnung in Mindelo auf der Insel São Vicente erstochen zu haben. Die Anklage lautet auf Mord und Totschlag.
Das Motiv ist nach den Angaben zum Prozessauftakt offen. Oberstaatsanwalt Eric Samel sagte, dazu gebe es momentan keine Erkenntnisse. Der Vater habe den Angeklagten zu dem Urlaub eingeladen; die Reisegruppe sei knapp eine Woche vor der Tat gemeinsam aufgebrochen.
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Verteidigung sieht offene Fragen
Der Verteidiger Harry Völker sagte, sein Mandant werde sich zunächst nicht äußern. Zugleich erklärte er, auch er habe keine Erklärung für die mutmaßliche Tat und hege „erhebliche Zweifel“ am Ablauf, wie er in der Anklage dargestellt werde.
Der Vater wohnte laut Staatsanwaltschaft im Raum Aachen, die beiden Frauen lebten in Berlin. Der Angeklagte stammt aus einer früheren Ehe seines Vaters und lebte zuletzt im Kreis Vulkaneifel.
Festnahme in Portugal
Nach der Tat flog der Angeklagte in die portugiesische Hauptstadt Lissabon, wo er festgenommen wurde. Mitte Januar wurde er nach Deutschland ausgeliefert.
Der Angeklagte sagte, seine Eltern hätten sich getrennt, als er sechs oder sieben Jahre alt gewesen sei. Das Verhältnis zu seinem Vater sei „in Ordnung gewesen“.
Der Prozess verbindet ein mutmaßliches Tötungsdelikt im Ausland mit einem Verfahren in Deutschland. Möglich ist dies, weil sowohl der Angeklagte als auch die drei Opfer deutsche Staatsangehörige sind. Zuständig ist das Landgericht Trier, da der 19-Jährige zuletzt im Kreis Vulkaneifel lebte.
Für das Verfahren ist außerdem das Alter des Angeklagten von Bedeutung. Als Heranwachsender kann er nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Welche Rechtsfolge greift, entscheidet das Gericht erst im weiteren Verlauf des Prozesses.
Ermittlungen und offene Fragen
Die Ermittlungen führten nach der Tat über Portugal nach Deutschland. Der Angeklagte wurde in Lissabon festgenommen, später ausgeliefert und in Deutschland angeklagt. Die Anklage unterscheidet zwischen Mord und Totschlag, während die Verteidigung Zweifel am dargestellten Ablauf angekündigt hat.
Damit dürfte neben der Beweisaufnahme auch das Motiv eine zentrale Rolle spielen. Nach den Angaben zum Prozessauftakt ist bislang ungeklärt, warum der gemeinsame Weihnachtsurlaub in der Ferienwohnung in Mindelo eskalierte. Zunächst sind sechs Verhandlungstermine bis Anfang Dezember vorgesehen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Rheinland-Pfalz: Familie auf Kapverden getötet: 19-Jähriger aus der Eifel nun vor Gericht“ (21.10.2026)
Der Beitrag habe den Prozessbeginn in Trier und den Vorwurf gegen den 19-Jährigen zusammengefasst. Einen Schwerpunkt lege er auf den mutmaßlichen Ablauf der Tat, die Festnahme in Lissabon und die Zuständigkeit des deutschen Gerichts.
SWR: „Kapverden-Mord-Prozess gegen 19-Jährigen aus der Vulkaneifel“ (21.10.2026)
Der SWR-Bericht habe zusätzlich erläutert, dass die Jugendkammer verhandeln werde und zunächst sechs Termine bis Anfang Dezember vorgesehen seien. Anders als der knappe Prozessauftakt stelle er auch den mutmaßlichen Tatablauf und die deutsche Gerichtszuständigkeit ausführlicher dar.
Beide Beiträge stimmten beim Prozessbeginn und den zentralen Vorwürfen überein. Unterschiede gebe es vor allem beim Schwerpunkt: Während der eine Bericht den Auftakt einordne, erläutere der andere stärker Ermittlungsstand, Zuständigkeit und Verfahrensrahmen.

