Jagdunfall, Amtsgericht Ludwigslust

Jäger erschießt Freund bei Jagd: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 17:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Ein Jäger aus Niedersachsen ist wegen des tödlichen Schusses auf seinen Jagdfreund zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Ludwigslust sah mehrere gravierende Sicherheitsfehler als erwiesen an.

Zwei Jahre auf Bewährung erhielt der Todesschütze, der bei einer Jagd seinen Freund mit einem Wildschwein verwechselte. - Bild: Jens Büttner/dpa
Zwei Jahre auf Bewährung erhielt der Todesschütze, der bei einer Jagd seinen Freund mit einem Wildschwein verwechselte. - Bild: Jens Büttner/dpa

Ein 52-jähriger Jäger aus Niedersachsen ist wegen des tödlichen Schusses auf seinen Jagdfreund in Mecklenburg-Vorpommern zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Tödlicher Schuss im Jagdrevier

Der Jagdunfall ereignete sich am Abend des 2. Januar 2025 in einem Revier nahe Mustin. Der heute 52-Jährige und sein 48-jähriger Freund saßen auf benachbarten Hochsitzen an einem Waldrand.

Die Hochsitze waren 142 Meter voneinander entfernt. Der Schütze hielt nach den Feststellungen des Gerichts einen hellen Fleck in seinem Wärmebildgerät für ein Wildschwein und drückte ab.

Zielfernrohr falsch eingestellt

Ursache für die eingeschränkte Sicht war demnach eine falsche Einstellung des Zielfernrohrs auf eine sehr starke Vergrößerung. Dadurch habe das Wärmebildgerät nur ein stark vergröbertes Bild mit einem hellen Fleck angezeigt.

Der erfahrene Jäger habe nicht überprüft, ob es sich tatsächlich um ein Stück Wild handelte. Außerdem hätte er sich vergewissern müssen, nicht in Richtung des Hochsitzes seines Jagdfreundes zu schießen.

Opfer binnen Minuten verblutet

Der 48-Jährige wurde am Hals getroffen und verblutete binnen Minuten. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der Verurteilte der Witwe 9.000 Euro zahlen. Das Urteil erging am Amtsgericht Ludwigslust.

Jagdunfälle und Sicherheitsregeln

Der Fall macht zentrale Sicherheitsregeln bei der Jagd sichtbar: Vor jedem Schuss muss zweifelsfrei feststehen, worauf gezielt wird. Außerdem darf nur geschossen werden, wenn die Umgebung und der Kugelfang sicher beurteilt sind. Ein Hochsitz in Schussrichtung erhöht das Risiko besonders, weil Personen dort aus größerer Entfernung schwer zu erkennen sein können.

Technische Ausrüstung kann die Wahrnehmung verbessern, ersetzt aber nicht die Prüfung des Zieles. Ein Wärmebildgerät zeigt Temperaturunterschiede, liefert jedoch nicht automatisch eine eindeutige Identifizierung. Eine starke Vergrößerung oder eine fehlerhafte Einstellung kann das Sichtfeld und die Orientierung zusätzlich einschränken.

Urteil und Folgen

Das Urteil verbindet die strafrechtliche Verantwortung mit einer finanziellen Zahlung an die Witwe. Die zweijährige Freiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, sofern die Bewährungsauflagen eingehalten werden. Für die Angehörigen bleibt der Verlust unabhängig vom rechtlichen Ausgang bestehen.

Für Jäger verdeutlicht der Fall, dass Erfahrung allein keine sichere Schussabgabe gewährleistet. Entscheidend sind feste Abläufe: technische Geräte vor dem Einsatz kontrollieren, das Ziel eindeutig ansprechen, den Schussbereich prüfen und bei verbleibenden Zweifeln nicht schießen. Der Vorfall zeigt zudem, dass Fehler bei der Jagd innerhalb von Sekunden tödliche Folgen haben können.

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