Hamburg, Deutschland

Block-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Gericht abgelehnt

12.11.2025 - 10:25:54 | dpa.de

Ist das Gericht im Prozess um die Entführung der Block-Kinder befangen? In dieser Frage ist nun eine Entscheidung gefallen.

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Landgericht einen Befangenheitsantrag von Christina Block und fünf Mitangeklagten zurückgewiesen. - Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Landgericht einen Befangenheitsantrag von Christina Block und fünf Mitangeklagten zurückgewiesen. - Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Im Hamburger Prozess um die Entführung zweier Block-Kinder ist ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen das Gericht abgelehnt worden. «Für eine solche Besorgnis bestehen keine nachvollziehbaren Gründe», verlas die Vorsitzende Richterin am 22. Verhandlungstag die Entscheidung, die eine andere Strafkammer treffen musste.

Streit um nachträgliche Beweismittel

Am 29. Oktober hatte der Verteidiger eines Angeklagten den Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Hintergrund ist die nachträgliche richterliche Zulassung von Handys, Dateien und weiteren Gegenständen als Beweismittel - darunter auch das elektronische Tagebuch Blocks. Die sichergestellten Datenträger waren vom Gericht im Oktober nachträglich für beschlagnahmt erklärt worden.

Die Verteidiger von fünf weiteren Angeklagten, darunter die Anwälte von Christina Block und ihrem mitangeklagten Lebensgefährten Gerhard Delling (66), schlossen sich dem Befangenheitsantrag an. 

Gericht weist Vorwurf der Voreingenommenheit zurück

Mit der Begründung, dass diese Beweismittel besonders wichtig seien, da die Angeklagten nicht geständig seien, habe das Gericht seine Voreingenommenheit offenbart, hatte der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts der Familie Block erklärt. Es sei deutlich geworden, dass das Gericht die Asservate für eine Verurteilung der Angeklagten nutzen wolle. In der Zurückweisung des Antrags hieß es nun, die Vorsitzende Richterin habe erklärt, dass von den Angeklagten kein bestimmtes Aussageverhalten erwartet werde.

Christina Block ist gemeinsam mit sechs weiteren Beschuldigten wegen Kindesentziehung angeklagt. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, soll während eines jahrelangen Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer vier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Die 52-Jährige bestreitet das.

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