Großbritannien, Deutschland

Scotland Yard wollte Christian B. zum Fall Maddie vernehmen

15.09.2025 - 11:43:05

In wenigen Tagen soll der Sexualstraftäter freikommen. Nicht nur die deutsche Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass er mit dem Verschwinden der dreijährigen Madeleine McCann zu tun hat.

  • Die Londoner Polizei wollte den Maddie-Verdächtigen Christian B. kurz vor seiner geplanten Freilassung verhören. Dieser lehnte das jedoch ab. (Symbolbild) - Foto: Jordan Pettitt/PA Wire/dpa

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  • Der Deutsche Christian B. wird verdächtigt, die drei Jahre alte Britin Madeleine McCann getötet zu haben. Eine Anklage gab es jedoch bislang nicht und es gilt die Unschuldsvermutung. (Archivfbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

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Die Londoner Polizei wollte den Maddie-Verdächtigen Christian B. kurz vor seiner geplanten Freilassung verhören. Dieser lehnte das jedoch ab. (Symbolbild) - Foto: Jordan Pettitt/PA Wire/dpaDer Deutsche Christian B. wird verdächtigt, die drei Jahre alte Britin Madeleine McCann getötet zu haben. Eine Anklage gab es jedoch bislang nicht und es gilt die Unschuldsvermutung. (Archivfbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Die Londoner Polizei hat versucht, den Verdächtigen im Fall Maddie, Christian B., zu befragen. Die sei aber an dessen mangelnder Kooperation gescheitert, teilte Scotland Yard kurz vor der voraussichtlichen Haftentlassung des 48-Jährigen mit. B. soll laut Staatsanwaltschaft Braunschweig spätestens am 17. September ein freier Mann sein. Dann hat der Deutsche eine Gefängnisstrafe abgesessen, zu der ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen Vergewaltigung verurteilt hatte.

Sowohl für die deutschen als auch für die britischen Ermittler gilt Christian B. als Verdächtiger im Fall Madeleine McCann. Das damals drei Jahre alte britische Mädchen verschwand im Jahr 2007 spurlos während eines Familienurlaubs im portugiesischen Praia da Luz. Im selben Ort vergewaltigte B. im Jahr 2005 laut Urteil eine 72 Jahre alte US-Amerikanerin. Für diese Tat saß er mehrere Jahre in Haft, die nun endet. 

Es gilt die Unschuldsvermutung

Die deutsche Staatsanwaltschaft verdächtigt den heute 48-Jährigen, das Mädchen getötet zu haben und fordert, dass der mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafte Mann nach seiner Haftentlassung eine elektronische Fußfessel tragen soll. Eine Anklage im Fall Maddie gab es mangels tragfähiger Indizien bisher nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Mit Blick auf den inzwischen seit mehr als fünf Jahren im Raum stehenden Verdacht im Fall Maddie sprach B.s Verteidiger Friedrich Fülscher von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». «Hätte ein hinreichender Tatverdacht bestanden, so wäre längst Anklage erhoben worden», sagte Fülscher vor kurzem der dpa.

Die britische Polizei ermittelt in Bezug auf Maddie weiterhin in einem Vermisstenfall. Eine Befragung sei aus rechtlichen Gründen nur über ein Rechtshilfeersuchen möglich, hieß es in einer Mitteilung der Metropolitan Police. Dieses sei gestellt worden, der verdächtige Deutsche habe die Aussage jedoch verweigert. «Auch ohne ein Verhör werden wir trotzdem weiterhin allen erfolgversprechenden Ermittlungsansätzen nachgehen», so die Mitteilung weiter.

@ dpa.de

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