Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen

Als Double zur Fahrprüfung? Verfahren wegen Fälschung

11.02.2026 - 11:41:23

In Heilbronn steht ein Mann vor Gericht, der für andere Prüfungen abgelegt haben soll - vor allem in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Doch der Mann ist wohl Teil eines größeren Netzwerks.

  • Ein 31-Jähriger soll vor allem in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen theoretische Führerscheinprüfungen für Fahrschüler absolviert haben und dafür 12.000 Euro erhalten haben.  - Foto: Katharina Kausche/dpa

    Katharina Kausche/dpa

  • Der Mann soll Teil einer bundesweit agierenden Bande sein.  - Foto: Katharina Kausche/dpa

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Ein 31-Jähriger soll vor allem in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen theoretische Führerscheinprüfungen für Fahrschüler absolviert haben und dafür 12.000 Euro erhalten haben.  - Foto: Katharina Kausche/dpaDer Mann soll Teil einer bundesweit agierenden Bande sein.  - Foto: Katharina Kausche/dpa

Weil er für Fahrschüler theoretische Führerscheinprüfungen absolviert haben soll, steht ein 31-Jähriger vor dem Landgericht Heilbronn. Der Mann soll als Teil einer Heilbronner Bande unter anderem in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Führerscheinprüfungen übernommen oder Stellvertreter für Fahrschüler organisiert haben. Dafür soll er laut Anklage rund 12.000 Euro an Provisionen erhalten haben.

Der Mann ist unter anderem wegen gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten angeklagt. Ihm werden 31 Taten im Zeitraum von Februar 2024 bis Juni 2025 vorgeworfen. Für die Vermittlung von Stellvertretern soll er laut Gericht 200 Euro erhalten haben, für die stellvertretende Teilnahme an einer theoretischen Fahrprüfung bis zu 1.000 Euro.

Anklage gegen weitere Mitglieder der Bande erhoben

Der Mann habe sich mit den Taten unter anderem in Heidelberg, Göppingen, Bochum und Bonn seinen Lebensunterhalt finanziert. Ihm drohen demnach schon allein bei einer Verurteilung wegen der gewerbsmäßigen Fälschung bis zu zehn Jahre Haft. 

Verteidigung und Anklage begannen nach Prozessauftakt zunächst Gespräche über eine mögliche Einigung bezüglich des Strafrahmens. Allerdings lehnte letztlich der zuständige Staatsanwalt den Vorschlag zur Einigung durch das Gericht ab. Der Verdächtige, ein verheirateter Vater eines kleinen Kindes, legte im Anschluss über seine Anwältin ein umfassendes Geständnis ab.

Der Mann, der zuletzt in Gütersloh lebte, sitzt laut Gericht in Untersuchungshaft. Gegen fünf weitere Mitglieder der Heilbronner Bande hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn bereits Anklage erhoben. Darunter ist auch ein Fahrschulbetreiber aus Heilbronn, der laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im Fokus der Ermittler stand. Er soll bereits seit 2022 solche Stellvertreterprüfungen angeboten haben. Das Gericht muss allerdings noch entscheiden, ob es zum Prozess kommt. 

Stellvertreter wiesen sich mit Ausweisen der Fahrschüler aus

Laut Anklage soll der 31-Jährige von verschiedenen Menschen beauftragt worden sein, Prüfungen für Fahrschüler zu absolvieren oder Stellvertreter für Prüfungen aus einem bundesweiten Pool zu organisieren. Die Stellvertreter - inklusive des Angeklagten - hätten sich bei den Prüfungen mit den Ausweisen der Fahrschüler falsch als diese ausgewiesen.

In dem umfangreichen Verfahren sind laut Gericht 20 Zeuginnen und Zeugen geladen. Es sind sieben weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 31. März verkündet werden.

Tüv-Verband spricht von wachsendem Problem seit Jahren

Bei dem 31-Jährigen handelt es sich laut Anklage nicht um ein führendes Mitglied der Bande. Das Verfahren wirft aber ein Schlaglicht auf ein offensichtlich weiter verbreitetes Problem: Im vergangenen Sommer hatte der Tüv-Verband mitgeteilt, dass Täuschungsversuche seit mehreren Jahren ein wachsendes Problem seien. 

Für das erste Halbjahr 2025 seien bereits 2.193 Fälle festgestellt worden. Fast 4.200 unerlaubte Tricks seien im Gesamtjahr 2024 registriert worden - das sei ein Anstieg um zwölf Prozent im Vergleich zum Jahr 2023 und um fast 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 gewesen.

Insbesondere beim Technikbetrug - etwa mit Mini-Kamera-System oder winzigem Knopf im Ohr - und dem Identitätsbetrug mit gefälschten Ausweisdokumenten seien professionell agierende Organisationen im Hintergrund zu vermuten, so der Verband. Denn dabei könne der Führerscheinbewerber nicht allein agieren.

@ dpa.de

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