Landgericht Hannover, Gewalt in der Familie

Tödlicher Angriff Barsinghausen: Angeklagter Ehemann kündigt Aussage im Mordprozess an

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 10:16 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

In Hannover hat der Prozess gegen einen 49-Jährigen begonnen, der seine Ehefrau in Barsinghausen getötet und seine Tochter lebensgefährlich verletzt haben soll. Der Angeklagte kündigte an, sich vor Gericht äußern zu wollen.

Hat er seine eigene Familie angegriffen und seine Frau getötet? Ein 49-Jähriger steht nun in Hannover vor Gericht. (Archivbild) - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
Hat er seine eigene Familie angegriffen und seine Frau getötet? Ein 49-Jähriger steht nun in Hannover vor Gericht. (Archivbild) - Bild: Moritz Frankenberg/dpa

In Hannover hat der Prozess gegen einen 49 Jahre alten Mann begonnen, der in Barsinghausen bei Hannover seine Ehefrau getötet und seine damals 13-jährige Tochter lebensgefährlich verletzt haben soll.

Angeklagter kündigt Aussage vor Gericht an

Zum Auftakt des Verfahrens vor dem Landgericht Hannover ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, er wolle sich zur Tat äußern und auch Fragen beantworten. Der Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit soll demnach beim nächsten Verhandlungstermin sprechen, wenn ein Sachverständiger anwesend ist. Die Vorsitzende Richterin kündigte an, dass dies am 9. Oktober der Fall sein werde.

Der Fall betrifft eine Mutter von fünf Kindern aus der Region Hannover. Die Tat soll sich in einem Einfamilienhaus in Barsinghausen ereignet haben, in dem die Familie lebte. Die Ermittler halten den Ehemann für den Hauptverantwortlichen der Gewalt.

Anklage: Tödliche Hammerschläge im Schlaf

Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 49-Jährige am 23. März von einem „massiv verletzten Ehrgefühl“ getrieben gewesen sein. In dieser Situation habe er seine schlafende Ehefrau angegriffen und mit fünf Schlägen eines Hammers gegen den Kopf tödlich verletzt. Der Hinterkopf der 38-Jährigen soll dabei zertrümmert worden sein, sie erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und starke Blutungen.

Die Frau konnte trotz der schnellen Alarmierung der Einsatzkräfte nicht mehr gerettet werden. Sie hinterlässt fünf Kinder, die durch den plötzlichen Verlust der Mutter und die Tat in der eigenen Familie besonders belastet sind.

Tochter lebensgefährlich verletzt, Bruder alarmiert Notruf

Als die damals 13-jährige Tochter nach ihrer Mutter sehen wollte, soll der Angeklagte versucht haben zu verhindern, dass sie die Tat entdeckt. Laut Anklage fügte er dem Mädchen mit einem Cuttermesser Verletzungen am Hals zu und schlug anschließend mit dem Hammer auf ihren Kopf. Die Tochter erlitt dabei eine Trümmerfraktur, ihr Gesundheitszustand sei inzwischen stabiler.

Der zwei Jahre ältere Bruder der Jugendlichen wählte schließlich den Notruf. Einsatzkräfte fanden den 49-Jährigen vor dem Einfamilienhaus und nahmen ihn dort widerstandslos fest. Die übrigen Familienmitglieder wurden von Rettungs- und Betreuungskräften versorgt.

Mehrere Prozesstermine bis voraussichtlichem Urteil

Für das Verfahren vor dem Landgericht Hannover sind nach Gerichtsangaben bislang acht Fortsetzungstermine geplant. In den kommenden Wochen sollen neben der Aussage des Angeklagten auch Zeugen und Sachverständige gehört werden. Die Kammer will so die Geschehnisse in der Tatnacht umfassend aufarbeiten.

Ein Urteil könnte nach derzeitigem Stand am 19. November gesprochen werden. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Der Prozess soll klären, in welchem Umfang er für die Tat strafrechtlich verantwortlich ist und welche Strafe er zu erwarten hat.

Gewalt in Partnerschaften als gesellschaftliche Herausforderung

Der Fall aus Barsinghausen reiht sich in eine Vielzahl schwerer Gewalttaten in Partnerschaften ein, bei denen Frauen bis hin zur Tötung Opfer werden. Statistiken der Sicherheitsbehörden zeigen seit Jahren, dass ein großer Teil schwerer Gewalt- und Tötungsdelikte im unmittelbaren persönlichen Umfeld geschieht, häufig in bestehenden oder gescheiterten Beziehungen. Die Einstufung des Motivs als „massiv verletztes Ehrgefühl“ verweist auf Vorstellungen von Kontrolle und Besitz über die Partnerin, die in ganz unterschiedlichen Milieus eine Rolle spielen können.

Besonders auffällig ist in diesem Verfahren, dass neben der Ehefrau auch eines der Kinder schwer verletzt wurde. Damit rückt die Situation von Kindern in Familien mit Gewalt in den Fokus: Sie sind Zeuginnen und Zeugen, häufig aber auch selbst direkt betroffen. Fachstellen weisen seit Langem darauf hin, dass Kinder in solchen Konstellationen besonderen Schutz und langfristige Unterstützung benötigen, um die Folgen von Traumatisierung zu bewältigen und Stabilität zurückzugewinnen.

Rolle des Strafverfahrens und Bedeutung der Aussage

Im anstehenden Prozess vor dem Landgericht Hannover kommt der angekündigten Einlassung des Angeklagten juristisch und gesellschaftlich große Bedeutung zu. Zum einen wird das Gericht klären müssen, wie die Tatabläufe im Detail waren und welche Rolle etwaige emotionale Auslöser oder Konflikte im Vorfeld spielten. Zum anderen steht die Frage im Raum, ob und in welchem Umfang psychologische oder psychiatrische Faktoren zu berücksichtigen sind, wofür die Beteiligung eines Sachverständigen spricht. Für die Angehörigen kann das Verfahren – trotz seiner Belastung – Klarheit über die Geschehnisse bringen und den Rahmen für eine strafrechtliche Aufarbeitung bilden.

Signalwirkung für Prävention und Hilfsangebote

Fälle wie dieser lenken die öffentliche Aufmerksamkeit regelmäßig auf Präventions- und Hilfsangebote im Bereich häuslicher Gewalt. Beratungsstellen, Nottelefone und Schutzeinrichtungen betonen, dass frühe Hilfe entscheidend sein kann, um Eskalationen zu verhindern. Zugleich rücken Fragen nach Ansprechbarkeit von Behörden, nachbarlicher Aufmerksamkeit und der Erreichbarkeit von Opfern in den Blick. Für Leserinnen und Leser wird damit deutlich, wie wichtig es ist, Warnsignale ernst zu nehmen und bestehende Strukturen für Schutz und Unterstützung konsequent zu nutzen.

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