Christina Block: Prozess um Kinder-Entführung zieht sich weiter
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 15:53 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer Prozess um die Entführung der Block-Kinder geht am Landgericht Hamburg trotz der fortgeschrittenen Beweisaufnahme mit zahlreichen Anträgen und weiteren Zeugen weiter.
Verteidigung reicht umfangreiche Anträge ein
Am 76. Prozesstag teilte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt mit, die Verteidigung von Christina Block habe 100 Blatt Papier eingereicht. Auch die Anwälte weiterer Angeklagter hätten Anträge gestellt. Bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag können die Prozessbeteiligten die Unterlagen prüfen und Stellung nehmen.
Die Richterin hatte am Montag erklärt, Beweisanträge künftig schriftlich entgegenzunehmen. Das Verfahren solle dadurch zügiger vorankommen.
Weitere Zeugen in der kommenden Woche
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sollen in der kommenden Woche erneut Zeugen gehört werden. Ihre Aussagen sollen sich auf persönliche und berufliche Verhältnisse beziehen, zu denen Angeklagte in einem Strafprozess befragt werden können.
Nur ein Angeklagter räumt Vorwürfe ein
Die 53 Jahre alte Hamburger Unternehmerin Christina Block ist angeklagt, nach einem langen Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihres damals zehnjährigen Sohnes und ihrer damals 13 Jahre alten Tochter beauftragt zu haben. Die Kinder sollen in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland gebracht worden sein.
Hensel hatte die beiden jüngsten Kinder des Ex-Paares nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht nach Hamburg zurückgebracht. Block bestreitet die Vorwürfe. Ein 37 Jahre alter Angeklagter aus Israel ist der einzige Beschuldigte, der die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt hat. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Richterin weist auf mögliche Mittäterschaft hin
Hildebrandt gab einer mitangeklagten Verwandten und engen Vertrauten Blocks vorsorglich einen rechtlichen Hinweis. Nach vorläufiger Würdigung komme neben den Vorwürfen aus der Anklage bei der Freiheitsberaubung auch eine Verurteilung als Mittäterin infrage. Bisher ist die 50-Jährige lediglich wegen Beihilfe angeklagt.
Laut Anklage soll sie nach der Rückholaktion Anfang 2024 den Jungen und das Mädchen sowie ihre Mutter in einem Auto von einem Hamburger Vorort nach Hause gefahren haben. Der Prozess begann im Juli 2025. Einen Antrag ihres Verteidigers, das Verfahren wegen der langen Dauer abzutrennen, hatte das Gericht zuvor abgelehnt.
Ein langes Verfahren mit hoher Beweislast
Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg läuft seit Juli 2025 und befindet sich inzwischen am 76. Verhandlungstag. Dass die Beweisaufnahme noch nicht geschlossen ist, zeigt den Umfang des Verfahrens: Neben der Bewertung der Entführungsvorwürfe müssen auch die Rollen mehrerer Angeklagter und zahlreiche Einzelumstände geklärt werden.
Besondere Bedeutung hat der Hinweis der Vorsitzenden Richterin an die mitangeklagte Verwandte. Eine mögliche Verurteilung als Mittäterin würde gegenüber dem bisher erhobenen Vorwurf der Beihilfe eine andere rechtliche Bewertung ihrer Beteiligung bedeuten. Der Hinweis ist noch keine Entscheidung über Schuld oder Strafmaß, sondern soll der Verteidigung Gelegenheit geben, sich auf diese mögliche Bewertung einzustellen.
Was die nächsten Termine klären sollen
Die angekündigten Zeugen zu den persönlichen und beruflichen Verhältnissen gehören typischerweise in die abschließende Phase eines Strafprozesses. Solche Angaben können für die Strafzumessung relevant werden, ersetzen aber nicht die Beweisführung zu den eigentlichen Tatvorwürfen.
Für die Beteiligten bedeutet die schriftliche Behandlung neuer Beweisanträge zugleich mehr Vorbereitung und einen formalisierten Ablauf. Eine zeitnahe Entscheidung ist deshalb nicht automatisch zu erwarten. Für die Öffentlichkeit bleibt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung maßgeblich.
