Block-Prozess, Christina Block

Block-Prozess: Neue Anträge und Zeugen verzögern Schlussphase der Beweisaufnahme

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 12:04 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder ist die Beweisaufnahme noch nicht beendet. Das Landgericht Hamburg muss zahlreiche neue Anträge prüfen und will in der kommenden Woche weitere Zeugen hören.

Christina Block steht bereits seit Juli 2025 vor Gericht. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
Christina Block steht bereits seit Juli 2025 vor Gericht. - Bild: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder muss das Landgericht Hamburg in der Schlussphase zahlreiche neue Anträge prüfen und will in der kommenden Woche weitere Zeugen hören.

Verteidigung reicht 100 Seiten ein

Die Verteidigung der angeklagten Unternehmerin Christina Block reichte nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt am 76. Prozesstag rund 100 Blatt Papier ein. Auch weitere Anwälte stellten Anträge.

Bis zum nächsten Verhandlungstag am Dienstag können die Prozessbeteiligten die Unterlagen lesen und Stellungnahmen vorbereiten. Hildebrandt hatte am Montag angekündigt, dass Beweisanträge künftig schriftlich gestellt werden sollen, damit das Verfahren zügiger vorankommt.

Weitere Zeugen angekündigt

Die Vorsitzende Richterin kündigte zudem an, dass in der kommenden Woche erneut Zeugen gehört werden sollen. Damit ist die Beweisaufnahme noch nicht geschlossen.

Vorwurf nach Sorgerechtsstreit

Die 53 Jahre alte Unternehmerin ist angeklagt, nach einem langen Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihres damals zehnjährigen Sohnes und ihrer damals 13 Jahre alten Tochter beauftragt zu haben. Die Kinder sollen vom Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland gebracht worden sein.

Block bestreitet die Vorwürfe. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette Block House, Eugen Block, muss sich gemeinsam mit sechs weiteren Angeklagten vor Gericht verantworten.

Warum sich das Verfahren verlängert

Neue Beweisanträge gehören zu den Instrumenten eines Strafprozesses, wenn die Verteidigung oder andere Verfahrensbeteiligte zusätzliche Umstände klären lassen wollen. Das Gericht muss jeden Antrag prüfen und entscheiden, ob die beantragte Beweiserhebung für die Aufklärung des Tatvorwurfs erforderlich ist.

Dass Beweisanträge künftig schriftlich gestellt werden sollen, zielt auf eine strukturiertere Bearbeitung in der Schlussphase. Die Maßnahme kann den Ablauf übersichtlicher machen, führt kurzfristig aber dazu, dass die Prozessbeteiligten umfangreiche Unterlagen lesen und dazu Stellung nehmen müssen.

Bedeutung für die weitere Beweisaufnahme

Die angekündigten Zeugen zeigen, dass das Landgericht die Beweisaufnahme noch nicht abschließt. Erst danach kann das Gericht prüfen, ob der Prozessstoff vollständig erhoben ist; anschließend folgen in der Regel Plädoyers, das letzte Wort der Angeklagten und die Beratung über ein Urteil.

Im Mittelpunkt steht weiterhin der Vorwurf, die Kinder seien nach einem langjährigen Sorgerechtskonflikt vom Wohnort ihres Vaters in Dänemark nach Deutschland gebracht worden. Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Für Beobachter des Verfahrens bleibt deshalb entscheidend, welche Beweisanträge zugelassen werden und welche Erkenntnisse die weiteren Zeugen beitragen.

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