Hamburg, Deutschland

Ermittlerin im Prozess: Blocks Satz war ein Teilgeständnis

21.04.2026 - 16:16:55 | dpa.de

Im Block-Prozess befragt die Verteidigung stundenlang die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei. Sie wird mit vielen Vorwürfen konfrontiert - die Staatsanwaltschaft schreitet mehrmals ein.

  • Christina Block soll die Entführung ihrer eigenen Kinder beauftragt haben. - Bild: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
    Christina Block soll die Entführung ihrer eigenen Kinder beauftragt haben. - Bild: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
  • Die Hauptermittlungsführerin der Polizei beantwortete im Gericht Fragen. - Bild: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
    Die Hauptermittlungsführerin der Polizei beantwortete im Gericht Fragen. - Bild: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
  • Isabel Hildebrandt ist die Vorsitzende Richterin in diesem Verfahren. - Bild: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
    Isabel Hildebrandt ist die Vorsitzende Richterin in diesem Verfahren. - Bild: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
Christina Block soll die Entführung ihrer eigenen Kinder beauftragt haben. - Bild: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa Die Hauptermittlungsführerin der Polizei beantwortete im Gericht Fragen. - Bild: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa Isabel Hildebrandt ist die Vorsitzende Richterin in diesem Verfahren. - Bild: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat der Verteidiger der angeklagten Mutter kritisiert, die Ermittlungen in dem Fall seien zu einseitig geführt worden. «Diese Ermittlungen waren auf einem Auge blind», sagte Anwalt Ingo Bott, der am 45. Verhandlungstag die Hauptermittlungsführerin der Hamburger Polizei im Landgericht stundenlang befragte. Die Staatsanwaltschaft wies Botts Vorwurf zurück.

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals zehnjährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort ihres Ex-Manns in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, beteuert ihre Unschuld.

Laut Anklage brachten Mitarbeiter der Sicherheitsfirma den Jungen und das Mädchen am Neujahrstag 2024 zu einem Bauernhof in Baden-Württemberg. Von dort habe Christina Block sie nach Hamburg geholt.

Ermittlerin: Hätte auch für Frau Block ein offenes Ohr gehabt

Die Ermittlungen seien zu sehr vorgeprägt gewesen von den Darstellungen des Ex-Mannes Stephan Hensel und seiner neuen Ehefrau, monierte Bott. Telefonate mit den beiden seien beispielsweise «im Doppelpack» geführt worden. Hensel habe die Polizistin möglicherweise «um den Finger gewickelt».

Die Zeugin blieb ruhig, antwortete über Stunden konzentriert auf die zahlreichen Fragen und Vorwürfe. Nicht jedes Telefonat sei eine Vernehmung, erklärte sie. «Er war Geschädigter in einem Strafverfahren und ich war immer ansprechbar für ihn», sagte die 44-Jährige über Hensel. Sie hätte auch für Frau Block ein offenes Ohr gehabt. «Aber sie wollte nicht mit mir sprechen.»

Zeugin war auch mit früheren Verfahren befasst

Die Kriminalbeamtin war auch mit früheren Verfahren, die die Vorgeschichte dieses Falls betreffen, befasst. Der Vater hatte die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart zur Mutter zurückgebracht. Er erhob Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Frau, die diese bestreitet. Die Polizistin berichtete, Hensel habe ihr danach immer wieder Unterlagen zu dem Sorgerechtsstreit geschickt.

Die Staatsanwaltschaft betonte, die Polizei habe alles getan, was notwendig sei. Die Ereignisse im August 2021 und in der Silvesternacht 2023/24 seien nicht miteinander zu vergleichen. Es sei doch klar, dass in einem «derart außergewöhnlichen Fall», bei dem Kinder gegen ihren Willen mit Gewalt nach Deutschland gebracht worden seien, anders ermittelt werde.

Diskussion um Satz «Ich mache eine Rückführung»

Bott ging in seinen Fragen noch einmal auf einen Satz ein, der am vergangenen Verhandlungstag für viel Aufsehen gesorgt hatte. «Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung» - das habe Christina Block am 3. Januar in dem ersten Gespräch nach der Tat gesagt, hatte die Kriminalbeamtin berichtet. Der Verteidiger wollte wissen, wie sie diesen Satz interpretiert habe. «Ich habe es so bewertet wie ein Teilgeständnis.» Frau Block sei dafür verantwortlich, dass die Kinder wieder in Hamburg waren.

Ob sie nicht hinterfragt habe, dass mit dem Wort «Rückführung» auch der Weg von Süddeutschland nach Hamburg gemeint sein könnte, fragte Bott. Oberstaatsanwältin Mona Paul schaltete sich ein und unterstrich, auch sie habe diesen Satz als Teilgeständnis gewertet. Bott hatte am Tag zuvor der Verwertung dieser Äußerung widersprochen. Seine Mandantin sei zuvor nicht richtig von der Polizeibeamtin belehrt worden.

Immer wieder ging es bei der Befragung der Zeugin nur langsam voran, weil über die Zulässigkeit vieler Fragen des Verteidigers Bott gestritten wurde. Die Kriminalbeamtin erläuterte, ihre Aussagegenehmigung beziehe sich aktuell nur auf diesen konkreten Fall - Bott wollte aber sehr viel zu den früheren Verfahren wissen. Mehrmals ermahnte ihn die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. «Wir verhandeln hier das Ereignis in der Silvesternacht», sagte sie. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.

de | unterhaltung | 69230547 |

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