Hipp-Erpressungsfall: 39-Jähriger verlässt Untersuchungshaft
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 14:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWSErmittlungen nach der Festnahme
- Der 39-Jährige war Anfang Mai 2025 festgenommen worden.
- Er wird als ehemaliger Hipp-Mitarbeiter aus Pfaffenhofen in Bayern beschrieben.
- Die Staatsanwaltschaft soll als nächsten Schritt eine Anklageschrift vorlegen.
Hipp-Fall nimmt vor Anklage neuen Verlauf
Im Fall um vergiftete Babykost der Firma Hipp ist der zuletzt in Untersuchungshaft sitzende 39-Jährige enthaftet worden. Der Verdächtige darf das Verfahren unter Auflagen außerhalb des Gefängnisses abwarten.
Auflagen sollen Aufenthalt sichern
Ein Gelöbnis, die Abnahme des Reisepasses und Weisungen zu seinem Wohnort sollen nach Angaben des Landesgerichts Eisenstadt sicherstellen, dass der Mann während des Verfahrens in Österreich bleibt. An dem dringenden Tatverdacht ändere sich dadurch nichts.
Der Mann soll jeweils zwei Hipp-Gläser in Österreich, Tschechien und der Slowakei mit Rattengift manipuliert haben. In einem sichergestellten Glas wurden 15 Mikrogramm Rattengift festgestellt.
Gutachten bewertet Giftmenge
Ein Gutachten hatte die Dosis als nicht lebensbedrohlich, aber potenziell gesundheitsschädlich eingestuft. Der Verdächtige bestreitet die Vorwürfe.
Er war Anfang Mai 2025 festgenommen worden. Der Ex-Mitarbeiter der Firma Hipp aus Pfaffenhofen im deutschen Bundesland Bayern wird verdächtigt, die Gläschen mit Gift versetzt und in Supermärkten platziert zu haben, um den Babykost-Hersteller zu erpressen.
Anklageschrift wird erwartet
Als nächstes wird die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erwartet. Mit der Entlassung aus der Untersuchungshaft bleibt der Verdächtige damit außerhalb des Gefängnisses, während das Verfahren vorbereitet wird.
Die Entlassung aus der Untersuchungshaft beendet die Haft des 39-Jährigen, nicht aber das Strafverfahren. Nach Angaben des Landesgerichts Eisenstadt bleibt der dringende Tatverdacht bestehen; zugleich gilt für den Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
Die Auflagen sollen sicherstellen, dass der Verdächtige während des Verfahrens in Österreich bleibt. Dazu gehören ein Gelöbnis, die Abnahme des Reisepasses und Vorgaben zum Wohnort. Solche Maßnahmen dienen dazu, eine Flucht zu verhindern, ohne die Untersuchungshaft fortzusetzen.
Mehrere Länder betroffen
Der Fall hat eine grenzüberschreitende Dimension: Die manipulierten Hipp-Gläser sollen in Österreich, Tschechien und der Slowakei platziert worden sein. Für die Ermittlungen ist damit neben der Auswertung der sichergestellten Produkte auch die Zusammenarbeit mehrerer Behörden relevant.
Das Gutachten zur Giftmenge liefert einen zentralen Anhaltspunkt für die rechtliche Bewertung. In einem Glas wurden 15 Mikrogramm Rattengift festgestellt; die Dosis sei nicht lebensbedrohlich, könne aber gesundheitsschädlich sein. Entscheidend für den weiteren Verlauf ist nun die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Erst danach wird das Gericht über die nächsten Schritte des Strafverfahrens entscheiden.
