Hendrik Holt, Dubai

Hendrik Holt in Dubai gefasst: Windkraftbetrüger muss ausgeliefert werden

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 20:52 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der wegen Windkraftbetrugs zu fast neun Jahren Haft verurteilte Hendrik Holt ist in Dubai gefasst worden. Nach seiner Flucht aus dem offenen Vollzug müssen nun die Auslieferungsunterlagen übermittelt werden.

  • Holt setzte sich nach Dubai ab. (Archivbild) - Bild: Carmen Jaspersen/dpa
    Holt setzte sich nach Dubai ab. (Archivbild) - Bild: Carmen Jaspersen/dpa
  • Hendrik Holt floh am 25. August aus dem offenen Vollzug. (Archivbild) - Bild: Friso Gentsch/dpa
    Hendrik Holt floh am 25. August aus dem offenen Vollzug. (Archivbild) - Bild: Friso Gentsch/dpa
  • 2020 wurde er vom Landgericht Osnabrück zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. (Archivbild) - Bild: Friso Gentsch/dpa
    2020 wurde er vom Landgericht Osnabrück zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. (Archivbild) - Bild: Friso Gentsch/dpa
Holt setzte sich nach Dubai ab. (Archivbild) - Bild: Carmen Jaspersen/dpa Hendrik Holt floh am 25. August aus dem offenen Vollzug. (Archivbild) - Bild: Friso Gentsch/dpa 2020 wurde er vom Landgericht Osnabrück zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. (Archivbild) - Bild: Friso Gentsch/dpa

Der wegen bandenmäßigen Betrugs, Bestechung und Urkundenfälschung verurteilte Windkraftbetrüger Hendrik Holt ist in Dubai gefasst worden.

Fahndung endet in Dubai

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück teilte mit, dass der 36-Jährige am Dienstag festgenommen wurde. Holt war Ende August nach einem genehmigten Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt in Berlin zurückgekehrt.

Nach dem Mann aus Haselünne war weltweit mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet worden. Einen Tag nach seiner Flucht war bei dem Berliner Gefängnis eine E-Mail eingegangen, in der sinngemäß angekündigt worden sei, Holt werde nicht wiederkommen.

Auslieferungsunterlagen müssen folgen

Holt befand sich seit Oktober 2024 im offenen Vollzug. Seine Ehefrau und sein Kind ließ er zurück; sein Aufenthaltsort war zunächst unbekannt. Ein von Medien aufgegriffener Instagram-Beitrag mit dem Hinweis „Liebesgrüße aus Moskau“ wurde von der Staatsanwaltschaft nicht eingeordnet.

Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Osnabrück hält sich Holt weiterhin in Dubai auf. Als nächster Schritt müssen die Auslieferungsunterlagen übermittelt werden. Weitere Einzelheiten zur Festnahme wurden zunächst nicht genannt.

Ermittler spricht von absurder Geschichte

Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock bezeichnete den Fall nach der Flucht als mit Ereignissen gespickt, die „an Absurdität nicht zu überbieten waren“. Leimbrock hatte Holt bereits 2020 ins Gefängnis gebracht und leitete erneut die Fahndung der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück.

Der Ermittler hatte mit einer erneuten Ergreifung gerechnet und Holt als jemanden beschrieben, der Gefallen an öffentlicher Aufmerksamkeit gefunden habe. In einer ARD-Dokumentation hatte sich Holt als Unternehmer und Abenteurer dargestellt; vor seiner Festnahme besaß er demnach 18 Luxuswagen und beschäftigte drei Fahrer.

Rund zehn Millionen Euro Schaden

Das Landgericht Osnabrück verurteilte Holt 2022 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren. Er hatte ausländischen Stromkonzernen angeblich existierende Windparks verkauft, die tatsächlich nicht existierten, und ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass vor deutschen Strafverfolgern zu schützen.

Holt hatte sich zudem mit einem erfundenen Doktortitel geschmückt. Nach den Angaben im Fall ergaunerten er, ein Mittäter und Familienangehörige über die Firma Holt Holding rund zehn Millionen Euro.

Auslieferung als nächster Schritt

Mit der Festnahme in Dubai beginnt für die deutschen Behörden ein neues Verfahren. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück muss die Unterlagen für ein Auslieferungsersuchen übermitteln; bis zu einer Rückführung bleibt Holt in Dubai. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind damit nicht lediglich Aufenthaltsort, sondern der zentrale rechtliche Schauplatz der nächsten Phase.

Der Fall zeigt zugleich die praktischen Grenzen einer Flucht aus dem offenen Vollzug. Holt war seit Oktober 2024 nicht in einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt untergebracht und konnte den genehmigten Ausgang nutzen. Nach seiner Flucht löste der europäische Haftbefehl eine internationale Fahndung aus, die schließlich in Dubai zur Festnahme führte.

Alte Betrugsvorwürfe, neue Folgen

Die Grundlage des Verfahrens bilden Verurteilungen wegen bandenmäßigen Betrugs, Bestechung und Urkundenfälschung. Nach den Feststellungen des Landgerichts Osnabrück ging es um nicht existente Windparks und einen Schaden von rund zehn Millionen Euro. Die fast neunjährige Gesamtfreiheitsstrafe verleiht der Rückführung besondere Bedeutung für die Vollstreckung.

Für Betroffene und Justiz steht nun weniger die medienwirksame Flucht als die praktische Abwicklung im Mittelpunkt: die Sicherung des Aufenthalts, die Übermittlung der Unterlagen und die Entscheidung über eine Auslieferung. Erst danach kann die verbleibende Haft in Deutschland vollstreckt werden.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

SPIEGEL: „Windkraftbetrüger Hendrik Holt in Dubai festgenommen“ (23.09.2026)

Der Bericht bestätige die Festnahme und ordne sie in Holts Verurteilung zu fast neun Jahren Haft wegen des Verkaufs nicht existierender Windparks sowie weiterer Delikte ein. Zugleich hebe er hervor, Holts Anwältin habe erklärt, ihr Mandant beabsichtige nicht, nach Deutschland zurückzukehren; Einzelheiten zur Festnahme nenne die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge nicht.

NDR Info: „NDR Info Nachrichten“ (23.09.2026)

Die Meldung bestätige die Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück und setze den Schwerpunkt auf die wochenlange Unklarheit über Holts Aufenthaltsort. Anders als der SPIEGEL-Bericht führe sie keine Angaben der Anwältin zur Rückkehr nach Deutschland an; offen blieben in beiden Darstellungen die Einzelheiten des Zugriffs und der weitere Ablauf.

Beide Beiträge stimmten in der Festnahme in Dubai und der vorausgegangenen Flucht überein. Unterschiede ergäben sich vor allem beim Schwerpunkt: Während der SPIEGEL die strafrechtliche Vorgeschichte und eine Aussage aus dem Berliner Rechtsausschuss einbeziehe, konzentriere sich NDR Info auf die aktuelle Fahndungsnachricht.

Disclaimer...

de | unterhaltung | 70169781 |