Harvey Weinstein, Strafmaß New York

Harvey Weinstein: Strafmaß in New York erwartet – Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 10:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im neu aufgerollten New Yorker Verfahren gegen Harvey Weinstein soll das Strafmaß verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft; Weinstein sitzt bereits wegen eines separaten Urteils in Kalifornien im Gefängnis.

Im Verfahren gegen Harvey Weinstein wird das Strafmaß erwartet. (Archivbild) - Bild: Richard Drew/POOL AP/dpa
Im Verfahren gegen Harvey Weinstein wird das Strafmaß erwartet. (Archivbild) - Bild: Richard Drew/POOL AP/dpa

Im neu aufgerollten Verfahren gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein soll in New York das Strafmaß verkündet werden.

Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre

Die Staatsanwaltschaft in Manhattan fordert nach Angaben von US-Medien eine Haftstrafe von 20 Jahren. Der 74-Jährige war 2020 in einem Verfahren, das sich im Wesentlichen um zwei Klägerinnen drehte, wegen Vergewaltigung und krimineller sexueller Handlungen zu 23 Jahren Haft verurteilt worden.

Urteil 2024 aufgehoben

Der Schuldspruch wurde 2024 wegen Verfahrensfehlern überraschend aufgehoben. Anschließend wurde der Prozess neu aufgerollt.

Die Geschworenen in New York sahen es 2025 als erwiesen an, dass Weinstein schwere Sexualverbrechen begangen habe. Gegen den früheren Hollywood-Mogul wurden damit erneut Vorwürfe strafrechtlich bestätigt.

Weiterer Schuldspruch in Kalifornien

Weinstein sitzt weiterhin in Haft, weil er 2023 in einem separaten Strafverfahren in Kalifornien zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

Bedeutung für die MeToo-Debatte

Enthüllungen über den Filmproduzenten hatten 2017 die MeToo-Debatte über sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch ausgelöst. Mehr als 80 Frauen haben Weinstein seitdem öffentlich sexuelle Übergriffe vorgeworfen.

Weinstein weist sämtliche Vorwürfe zurück. Seine Anwälte argumentieren, die sexuellen Kontakte seien einvernehmlich gewesen.

Ein Verfahren mit weitreichender Signalwirkung

Der Fall Weinstein steht seit 2017 für eine grundlegende Veränderung im Umgang mit sexueller Gewalt und Machtmissbrauch. Die Vorwürfe gegen den früheren Filmproduzenten lösten die internationale MeToo-Debatte aus und machten sichtbar, wie stark berufliche Abhängigkeiten die Bereitschaft zur Anzeige beeinflussen können.

Das New Yorker Verfahren zeigt zugleich die Bedeutung rechtsstaatlicher Verfahrensregeln. Der Schuldspruch von 2020 wurde wegen Verfahrensfehlern aufgehoben; anschließend wurde der Prozess neu aufgerollt. Dass die Geschworenen 2025 erneut schwere Sexualverbrechen als erwiesen ansahen, unterstreicht die Eigenständigkeit des neuen Verfahrens. Die nun erwartete Strafzumessung betrifft daher nicht einfach die Rückkehr zum früheren Urteil, sondern den Abschluss eines neuen Prozessabschnitts.

Haftdauer und weitere Folgen

Weinstein sitzt trotz der Aufhebung des New Yorker Schuldspruchs weiter in Haft, weil er in Kalifornien in einem separaten Verfahren zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Eine zusätzliche Strafe in New York hätte deshalb vor allem Bedeutung für die Gesamtdauer seiner Inhaftierung und für die juristische Bewertung der einzelnen Taten.

Für Betroffene und die Öffentlichkeit steht darüber hinaus die Frage im Mittelpunkt, ob Gerichte auch bei prominenten Angeklagten konsequent zwischen öffentlicher Wirkung und beweisrechtlichen Anforderungen unterscheiden. Der Fall bleibt damit zugleich ein Strafverfahren und ein Prüfstein für den nachhaltigen Einfluss der MeToo-Bewegung.

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