Handy-Blitzer: Bilger will bundesweite Regelung durchsetzen
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 04:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWSKontrollen und Sanktionen im Straßenverkehr
- Verkehrsminister Steffen Bilger will sich für eine bundesweite Regelung im Straßenverkehrsgesetz einsetzen.
- Das Monocam-System fotografiert von Autobahnbrücken aus mögliche Handyverstöße und lässt die Bilder von Polizisten prüfen.
- Für Telefonieren mit dem Handy am Steuer sieht der ADAC 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg vor.
Bilger will Handy-Blitzer bundesweit ermöglichen
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger will sich für die bundesweite Einführung sogenannter Handy-Blitzer stark machen. Dafür brauche es nach seinen Angaben eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz.
Mehr als tausend Unfälle im Jahr
Bilger sagte der Deutschen Presse-Agentur, mehr als tausend Unfälle passierten jedes Jahr durch elektronische Geräte wie Handys am Steuer, die Tendenz sei steigend. Innovative Technologien könnten erkennen, ob ein Fahrer während der Fahrt abgelenkt sei und ein Mobiltelefon in der Hand halte.
„Das ist eindeutig zu viel“, sagte der CDU-Politiker. Handy-Blitzer könnten nach seiner Einschätzung dazu beitragen, Verstöße konsequenter zu ahnden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz habe man mit den sogenannten Monocams bereits sehr gute Erfahrungen gemacht, sagte Bilger. Auch auf Wunsch der Bundesländer werde er sich für eine bundeseinheitliche Lösung einsetzen.
So arbeitet das Monocam-System
Laut ADAC wird an einer Autobahnbrücke eine hochauflösende Kamera schräg nach unten montiert. Sie fotografiert durch die Frontscheibe in den Innenraum des Autos und achtet auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrers sowie dessen Handhaltung.
Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus. Anschließend bewerten geschulte Polizisten die Bilder.
Bußgeld und Fahrverbot
Wer am Steuer beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, muss laut ADAC mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Gefährdung steigt das Bußgeld auf 150 Euro, bei einem Unfall auf 200 Euro; in beiden Fällen kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.
Telefonieren bleibt während der Fahrt erlaubt, wenn dafür eine Freisprechanlage, ein fest installiertes Fahrzeugsystem oder ein Bluetooth-Headset genutzt wird. Verboten ist es, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen oder ans Ohr zu halten.
Handy-Blitzer sollen eine Lücke zwischen dem bestehenden Verbot und seiner praktischen Kontrolle schließen. Während Polizeistreifen Verstöße nur punktuell erfassen können, arbeitet das Monocam-System an Brücken mit hochauflösenden Aufnahmen des Fahrzeuginnenraums. Verdachtsfälle werden anschließend von geschulten Polizisten bewertet.
Der entscheidende Schritt ist deshalb nicht allein die Technik, sondern die rechtliche Grundlage. Bislang verfügt Rheinland-Pfalz über eine Regelung für den Einsatz der Kameras. Eine bundesweite Lösung könnte einheitliche Vorgaben schaffen und verhindern, dass jedes Land eigene Regeln für automatisierte Kontrollen entwickelt.
Rechtlicher Rahmen und Datenschutz
Die Kameras erfassen zunächst Fahrzeuge, ohne dass bei jeder Aufnahme ein Verstoß feststeht. Damit stellen sich Anforderungen an gesetzliche Befugnisse, die Prüfung der Bilder und den Umgang mit Aufnahmen unbeteiligter Fahrer. Die geplante Regelung müsste zudem festlegen, wie Fehlalarme ausgeschlossen und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Für Autofahrer würde eine bundesweite Einführung die Kontrolldichte erhöhen, nicht aber die bestehende Verbotslage verändern. Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt; verboten bleibt die Nutzung eines in der Hand gehaltenen oder ans Ohr gehaltenen Mobiltelefons während der Fahrt. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall drohen höhere Geldbußen, Punkte und ein Fahrverbot.
Was nun folgen müsste
Bilgers Vorstoß zielt auf eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Danach müssten Bund und Länder die technischen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Einzelheiten klären. Erst diese Schritte würden aus den bisherigen Erfahrungen in Rheinland-Pfalz eine einheitliche bundesweite Anwendung machen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Deutschlandfunk: „Bund und Länder wollen Einsatz von "Handy-Blitzern" ermöglichen“ (02.11.2026)
Der Beitrag habe berichtet, das Bundesverkehrsministerium zeige sich offen für den Vorstoß der Länder. Er habe den Schwerpunkt auf die geforderte bundeseinheitliche, technikoffene Rechtsgrundlage und die bislang auf Rheinland-Pfalz beschränkte Regelung gelegt.
Der Artikel habe zusätzlich die Funktionsweise der Kameras, die manuelle Kontrolle von Verdachtsfällen und den rechtlichen Hintergrund in Rheinland-Pfalz erläutert. Gemeinsam sei beiden Beiträgen die Erwartung einer bundesweiten Rechtsgrundlage; unterschiedlich seien die Schwerpunkte bei Technik und Gesetzgebung.
Offen bleibe, wie eine solche Regelung konkret ausgestaltet werde und welche Vorgaben für Bildprüfung, Datenschutz und den Umgang mit Fehlalarmen gelten würden.
