Handy am Steuer: DVR fordert 500 Euro Bußgeld
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 01:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFolgen für Fahrer und Behörden
- Der DVR verweist auf 15 Tote sowie 199 Schwerverletzte im Jahr 2025 bei Unfällen mit elektronischen Geräten als erfasster Unfallursache.
- Bei Gefährdung kostet der Handyverstoß derzeit 150 Euro, bei einem Unfall 200 Euro; zusätzlich drohen Punkte und Fahrverbot.
- Monocams lösen bei erkannter Handynutzung aus, anschließend prüfen geschulte Polizeikräfte die Aufnahmen.
DVR verlangt höhere Strafe für Handynutzung am Steuer
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert mindestens 500 Euro Bußgeld für Autofahrer, die während der Fahrt ein Handy in der Hand halten. Zugleich unterstützt der Verband den Vorstoß von Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU), sogenannte Monocams bundesweit einzuführen.
Handy-Blitzer sollen Verstöße erkennen
DVR-Präsident Manfred Wirsch bezeichnete Handy-Blitzer als sinnvolle Investition in die Verkehrssicherheit. Die Kameras können durch die Frontscheibe erkennen, ob der Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hält; anschließend bewerten geschulte Polizeikräfte die Bilder.
Als Beispiele für die Wirkung nannte Wirsch einen Testeinsatz in Trier und Erfahrungen aus dem australischen Bundesstaat New South Wales. In Trier sei die festgestellte Handynutzung am Steuer um rund 70 Prozent zurückgegangen, in New South Wales die Zahl der Verstöße seit 2019 um etwa 82 Prozent.
Mehr als 1.100 Unfälle mit Personenschaden
Nach Angaben des DVR wurden für 2025 mehr als 1.100 Unfälle mit Personenschaden erfasst, bei denen elektronische Geräte als Unfallursache galten. Dabei starben 15 Menschen, 199 wurden schwer und 1.257 leicht verletzt; die Zahlen beziehen sich auf elektronische Geräte insgesamt und nicht ausschließlich auf Smartphones.
Derzeit bis zu 200 Euro und Fahrverbot
Für das Telefonieren mit einem Handy am Steuer werden derzeit 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg genannt. Bei einer Gefährdung steigt das Bußgeld auf 150 Euro, bei einem verursachten Unfall auf 200 Euro; zusätzlich drohen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Wirsch begründete die Forderung nach mindestens 500 Euro mit der aus seiner Sicht hohen Ablenkungsgefahr. Eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie habe ein höheres Kollisionsrisiko durch Smartphones, Touchscreens und andere digitale Anwendungen als unter simuliertem Alkoholeinfluss von 0,8 Promille festgestellt.
Bundesweite Regelung steht noch aus
Bilger hatte erklärt, mehr als tausend Unfälle passierten jedes Jahr durch elektronische Geräte wie Handys am Steuer. Innovative Technologien wie Handy-Blitzer könnten helfen, Verstöße konsequenter zu ahnden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Für eine bundesweite Einführung der Monocams wäre eine einheitliche gesetzliche Grundlage erforderlich. Telefonate über eine Freisprechanlage, ein fest installiertes Fahrzeugsystem oder ein Bluetooth-Headset bleiben erlaubt; verboten ist die Nutzung eines in der Hand gehaltenen oder ans Ohr gehaltenen Telefons während der Fahrt.
Die Forderung des DVR setzt bei einer seit Jahren bekannten Ablenkungsgefahr an: Wer das Handy während der Fahrt in der Hand hält, teilt seine Aufmerksamkeit zwischen Verkehrsgeschehen und Gerät. Die dpa-Meldung verweist für 2025 auf mehr als 1.100 Unfälle mit Personenschaden, bei denen elektronische Geräte als Unfallursache erfasst wurden. Die Statistik umfasst allerdings nicht ausschließlich Smartphones.
Kontrolle durch Monocams
Monocams sollen die bestehende Regel nicht ändern, sondern ihre Durchsetzung unterstützen. Die Kameras erfassen durch die Frontscheibe, ob ein Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hält; geschulte Polizeikräfte bewerten die Aufnahmen anschließend. In Rheinland-Pfalz läuft bereits ein entsprechender Einsatz, der Bund strebt laut Verkehrsminister Steffen Bilger eine bundesweite Lösung an.
Für Autofahrer bliebe entscheidend, dass nicht jedes Telefonieren verboten ist. Erlaubt sind Gespräche über Freisprechanlage, fest installiertes Fahrzeugsystem oder Bluetooth-Headset. Unzulässig ist dagegen die Nutzung eines in der Hand gehaltenen Telefons während der Fahrt. Eine Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro würde die Sanktion deutlich über die derzeit genannten 100 Euro ohne zusätzliche Gefährdung hinausheben.
Rechtlicher und praktischer Rahmen
Eine bundesweite Einführung müsste neben technischen Fragen auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die automatisierte Erfassung und anschließende menschliche Prüfung klären. Die Erfahrungen aus Trier und New South Wales liefern dem DVR Argumente für eine abschreckende Wirkung. Für die Verkehrssicherheit bleibt zugleich die genaue Abgrenzung zwischen zulässiger Freisprechnutzung und verbotener Handynutzung maßgeblich.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Bilger will sogenannte Handy-Blitzer bundesweit einführen“ (03.11.2026)
Der Beitrag berichte über Bilgers Vorstoß für eine bundesweite Einführung der Monocams und hebe hervor, dass die Technik bislang in Rheinland-Pfalz eingesetzt werde. Anders als die dpa-Meldung konzentriere sich der Artikel auf die notwendige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und die technische Funktionsweise.
Deutschlandfunk: „Nach Testlauf in Rheinland-Pfalz - Bilger für bundesweite Einführung von Handy-Blitzern“ (03.11.2026)
Der Deutschlandfunk berichte ebenfalls über Bilgers Einsatz für eine bundesweite Regelung und nenne die bestehende Sanktion von mindestens 100 Euro und einem Punkt. Im Mittelpunkt stehe dort stärker das politische Verfahren, während die dpa-Meldung zusätzlich die Forderung des DVR nach mindestens 500 Euro Bußgeld aufgreife.
Beide Beiträge bestätigten den politischen Vorstoß für Monocams und verwiesen auf Rheinland-Pfalz als bisherigen Einsatzort. Offen bleibe insbesondere, wie der Bund die gesetzliche Grundlage für einen bundesweiten Einsatz ausgestalten werde.
