Gunkl erhält drei Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 14:39 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Urteil und seine Folgen
- Das Landesgericht Wien verurteilte Günther Paal zu drei Jahren Haft.
- Der 64-Jährige bekannte sich zu einem sexuellen Übergriff auf ein Kleinkind schuldig.
- Mutter und Großmutter des heute fünfjährigen Mädchens erhielten wegen Erpressung mehr als zwei Jahre Haft.
- Paal zahlte den beiden Frauen nach den Feststellungen des Gerichts mehr als 150.000 Euro.
Urteil gegen Kabarettist Günther Paal in Wien
Der österreichische Kabarettist Günther Paal ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landesgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
Paal räumt Übergriff auf Kleinkind ein
Der 64-Jährige, der unter dem Namen Gunkl bekannt ist, bekannte sich schuldig, vor einigen Jahren einen sexuellen Übergriff auf ein Kleinkind verübt zu haben. In dem Verfahren drohte ihm eine Höchststrafe von fünf Jahren.
Für sexuellen Kindesmissbrauch sieht das österreichische Recht laut Anklage und Gerichtsangaben eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor, wenn Geschlechtsverkehr oder körperliche Gewalt vorliegen. Beides stellte das Gericht in diesem Fall nicht fest.
Mutter und Großmutter erhalten Haftstrafen
Auch die Mutter und die Großmutter des heute fünfjährigen Mädchens wurden verurteilt. Beide Frauen, die als Masseurinnen arbeiteten, erhielten mehr als zwei Jahre Haft wegen Erpressung.
Nach den Feststellungen des Gerichts drohten sie Paal damit, den Missbrauch öffentlich zu machen und seine Karriere zu zerstören. Der Kabarettist zahlte ihnen daraufhin mehr als 150.000 Euro.
Parallele zum Fall Teichtmeister
Der Prozess erinnert an das Verfahren gegen den österreichischen Schauspieler Florian Teichtmeister. Er wurde 2023 wegen der Sammlung und Weiterbearbeitung von Zehntausenden Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Urteil gegen Günther Paal fällt in Österreich in einen rechtlich und gesellschaftlich besonders sensiblen Bereich. Die dpa-Meldung nennt eine dreijährige Haftstrafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen; zugleich ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Für die Strafhöhe ist entscheidend, welche konkrete Tat das Gericht festgestellt hat. Nach den Angaben der Meldung lagen weder Geschlechtsverkehr noch körperliche Gewalt vor. Damit blieb der Fall unter dem Strafrahmen, der in Österreich für schwerere Formen des sexuellen Kindesmissbrauchs vorgesehen ist.
Erpressung als eigener Tatkomplex
Das Verfahren umfasst außerdem die Verurteilung der Mutter und Großmutter des Mädchens wegen Erpressung. Das Gericht sah demnach als erwiesen an, dass die beiden Frauen Paal mit der Veröffentlichung des Missbrauchs drohten und dadurch mehr als 150.000 Euro erhielten. Der Fall zeigt damit zwei getrennte strafrechtliche Vorwürfe: den Missbrauch des Kindes und die spätere finanzielle Ausnutzung der Tat.
Für Paal hat das Urteil neben der möglichen Haftfolge auch unmittelbare berufliche Bedeutung, weil der Prozess ausdrücklich mit einer drohenden Zerstörung seiner Kabarettkarriere verbunden war. Der Verweis auf den Fall Florian Teichtmeister ordnet den Vorgang in eine Reihe österreichischer Verfahren gegen bekannte Künstler ein, betrifft aber einen früheren Fall mit anderem Tatvorwurf und einer anderen Sanktion.
