Germanwings-Absturz, Schmerzensgeld

Germanwings-Absturz: Gericht entscheidet über zusätzliches Schmerzensgeld

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 07:53 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Landgericht Braunschweig entscheidet über zusätzliche Schmerzensgeldforderungen von 30 Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes. Sie verlangen vom Bund jeweils bis zu 110.000 Euro, weil die Flugtauglichkeit des Copiloten aus ihrer Sicht nicht ausreichend überwacht wurde.

  • Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. (Archivbild) - Bild: Sebastien Nogier/dpa
    Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. (Archivbild) - Bild: Sebastien Nogier/dpa
  • Im Prozess um Schmerzensgeld nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten mit Richterin Antje Siegfried steht die Entscheidung bevor. (Archivbild) - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
    Im Prozess um Schmerzensgeld nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten mit Richterin Antje Siegfried steht die Entscheidung bevor. (Archivbild) - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. (Archivbild) - Bild: Sebastien Nogier/dpa Im Prozess um Schmerzensgeld nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten mit Richterin Antje Siegfried steht die Entscheidung bevor. (Archivbild) - Bild: Moritz Frankenberg/dpa

Das Landgericht Braunschweig verkündet am Dienstagvormittag um 11.00 Uhr seine Entscheidung über zusätzliche Schmerzensgeldforderungen von Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes.

30 Hinterbliebene fordern Geld vom Bund

In dem Verfahren verlangen 30 Hinterbliebene jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Nach ihrer Überzeugung wurde die Flugtauglichkeit des damaligen Copiloten nicht ausreichend überwacht.

Die Kammer hatte den Klägern bereits zum Prozessauftakt wenig Hoffnung gemacht. Die Richterin erklärte damals, das Gericht gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe.

Gericht verweist auf mögliche Ansprüche gegen Airline

Nach Einschätzung des Gerichts könnten die Angehörigen ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Verhandelt wird in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.

150 Menschen starben 2015

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.

Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.

Elf Jahre nach der Katastrophe

Der Absturz vom 24. März 2015 gehört zu den schwersten Unglücken der deutschen Luftfahrtgeschichte. Die Germanwings-Maschine war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf, als der Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg steuerte. Alle 150 Menschen an Bord starben.

Im Mittelpunkt des Braunschweiger Verfahrens steht nicht die strafrechtliche Verantwortung des Copiloten, sondern die mögliche Amtshaftung des Bundes. Die Angehörigen machen geltend, dass staatliche Stellen die Flugtauglichkeit des Piloten nicht ausreichend überwacht hätten. Damit berührt der Prozess die Frage, wie medizinische Informationen, ärztliche Schweigepflicht und die Sicherheitsaufsicht im Luftverkehr miteinander abgewogen werden müssen.

Bedeutung für Angehörige und Luftfahrt

Die geforderten Beträge von bis zu 110.000 Euro pro Kläger wären eine zusätzliche finanzielle Anerkennung des erlittenen Leids. Das Gericht hatte allerdings bereits zum Prozessauftakt signalisiert, dass Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft als gegen den Bund gerichtet werden könnten. Die Entscheidung kann deshalb auch für die weitere rechtliche Aufarbeitung und vergleichbare Staatshaftungsfragen Bedeutung gewinnen.

Disclaimer...

de | unterhaltung | 70238971 |