Oktoberfest, Vergaberecht

Gericht verhandelt über EU-Vergabe der großen Wiesn-Bierzelte

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 13:29 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt über die Vergabe der großen Wiesn-Bierzelte und die mögliche Pflicht zu EU-weiten Ausschreibungen. Der Antrag eines Münchner Wirts könnte das bisherige Zulassungssystem für Festzelte grundlegend verändern.

  • Der Wirt Alexander Egger hat fünf Anwälte und einen Sachverständigen an der Seite.    - Bild: Tobias Hase/dpa
    Der Wirt Alexander Egger hat fünf Anwälte und einen Sachverständigen an der Seite. - Bild: Tobias Hase/dpa
  • Der Kläger Alexander Egger verlangt eine EU-weite Ausschreibung der Wiesnzelte.  - Bild: Tobias Hase/dpa
    Der Kläger Alexander Egger verlangt eine EU-weite Ausschreibung der Wiesnzelte. - Bild: Tobias Hase/dpa
  • Wer sein Zelt künftig auf der Wiesn aufstellen kann, soll nun die Justiz entscheiden. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
    Wer sein Zelt künftig auf der Wiesn aufstellen kann, soll nun die Justiz entscheiden. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
Der Wirt Alexander Egger hat fünf Anwälte und einen Sachverständigen an der Seite.    - Bild: Tobias Hase/dpa Der Kläger Alexander Egger verlangt eine EU-weite Ausschreibung der Wiesnzelte.  - Bild: Tobias Hase/dpa Wer sein Zelt künftig auf der Wiesn aufstellen kann, soll nun die Justiz entscheiden. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa

Eine Woche vor Beginn des Oktoberfestes verhandelt das Bayerische Oberste Landesgericht über die Vergabe der begehrten großen Wiesn-Bierzelte und eine mögliche Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung.

Gericht sieht derzeit keine Ausschreibungspflicht

Auslöser des Verfahrens ist ein Antrag des Wirts Alexander Egger, der erreichen will, dass die Plätze für große Bierzelte nach europäischem Vergaberecht vergeben werden. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts besteht jedoch keine Pflicht, die Zeltplätze europaweit auszuschreiben. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht gefallen.

Der Vorsitzende Richter Paul Heinrichsmeier betonte in der Verhandlung, der Fall werfe „wirklich schwierige Fragen“ auf, die von Egger berechtigt gestellt worden seien. Gleichwohl folge das Gericht in seiner vorläufigen Rechtsauffassung nicht dem Antrag.

Streit um Dienstleistungskonzession und Betriebspflicht

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Zulassung von Wirten für die großen Bierzelte als Dienstleistungskonzession einzustufen ist. Dafür ist entscheidend, ob für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht besteht. Nach Darstellung des Gerichts ergibt sich aus den neuen Verträgen keine solche Pflicht, auch wenn ein Widerspruch erkennbar sei.

Die Anwälte von Egger kritisierten diese Sichtweise scharf. Sie stellten in Frage, dass es der Stadt München gleichgültig sein könnte, ob die Festzelte tatsächlich öffnen, und bezeichneten die Annahme fehlender Betriebspflicht als realitätsfern. Anwalt Benno Ziegler argumentierte, die Streichung der Betriebspflicht sei ein rein juristisches Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen.

Konkreter Streit um Schottenhamel- und Paulaner-Zelt

Konkret richtet sich Eggers Antrag auf eine Prüfung, ob die EU-Ausschreibungspflicht für das berühmte Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt gilt. Im Fall eines Erfolgs müsste die Vergabe dieser Plätze als EU-weite Ausschreibung behandelt werden.

Ein solcher Ausgang hätte voraussichtlich weitreichende Folgen für die Zulassungsregeln zukünftiger Oktoberfeste. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat angekündigt, seine Entscheidung am 16. Oktober zu verkünden.

Konflikt um Vergaberecht auf dem Oktoberfest

Der Antrag von Wirt Alexander Egger berührt einen besonders sensiblen Punkt der Münchner Stadtpolitik: die Vergabe der großen Wiesnzelte. Diese Zelte gelten als wirtschaftlich äußerst lukrativ, zugleich als Prestigeobjekte mit enormer Sichtbarkeit. Dass das Bayerische Oberste Landesgericht sich nun mit der Frage befasst, ob dafür europäisches Vergaberecht gilt, zeigt, wie stark kommunale Praxis und EU-Recht ineinandergreifen.

Im Hintergrund steht das Konzept der Dienstleistungskonzession. Wenn die Zulassung als Wirt für ein großes Zelt rechtlich als Konzession zu werten wäre, könnte eine EU-weite Ausschreibungspflicht greifen. Die Stadt München würde damit von einem historisch gewachsenen, stark lokal geprägten Auswahlverfahren auf ein formalisiertes Bieterverfahren wechseln müssen. Das könnte die Zusammensetzung der Wirte langfristig verändern und auch neuen Anbietern aus anderen EU-Staaten Chancen eröffnen.

Spannung zwischen Tradition und Wettbewerb

Die Debatte macht sichtbar, wie Tradition, wirtschaftliche Interessen und rechtliche Vorgaben auf dem Oktoberfest zusammenkommen. Die großen Bierzelte werden bislang über ein komplexes Zulassungssystem vergeben, in dem Kriterien wie Erfahrung, Bonität, Sicherheitskonzepte und die Einbindung in das Münchner Gastronomiegewerbe eine Rolle spielen. Gleichzeitig wird immer wieder kritisiert, dass der Zugang für neue Anbieter begrenzt sei und bestehende Strukturen begünstigt würden.

Die von Eggers Anwälten thematisierte Betriebspflicht zeigt zudem, wie Vertragsgestaltung genutzt wird, um rechtliche Einstufungen zu beeinflussen. Wird sie vertraglich gestrichen, ohne dass sich an der praktischen Erwartung der Stadt etwas ändert, kann dies zu Diskussionen über Transparenz und Rechtsklarheit führen. Die Entscheidung des Gerichts im Oktober könnte daher über den Einzelfall hinaus Standards setzen, wie Kommunen wirtschaftlich bedeutende Festflächen vergeben.

Praktische Folgen für Oktoberfest und Kommunen

Für die Stadt München steht mehr auf dem Spiel als die Zuteilung zweier Zelte. Sollte das Gericht eine EU-Ausschreibungspflicht annehmen, müssten Vergabeprozesse künftig deutlich formalisierter und europaweit geöffnet werden. Das könnte Verfahren verlängern, den Wettbewerb erhöhen und die Rolle großer Traditionsbrauereien relativieren. Für andere Städte mit großen Volksfesten wäre ein solcher Beschluss ein Signal, bestehende Vergabepraxen zu überprüfen.

Fällt die Entscheidung hingegen im Sinne der aktuell vom Gericht skizzierten Linie aus, behielte die Stadt einen größeren Gestaltungsspielraum bei der Zulassung der Wirte. Die Auseinandersetzung um Betriebspflicht, Konzessionscharakter und europäische Vorgaben dürfte dennoch nachwirken: Kommunen werden ihre Verträge genauer strukturieren, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Für Wirte und Brauereien bleibt die rechtliche Entwicklung ein entscheidender Faktor für Planungssicherheit und Investitionen rund um Großveranstaltungen.

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