Gericht stoppt Eugen Blocks Umgang mit Enkeln in Dänemark
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 14:52 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEin Gericht im süddänischen Sonderburg hat den Antrag von Eugen Block auf Umgangsrecht mit seinen Enkeln abgelehnt.
Urteil im Familienkonflikt
Der Gründer der Steakhaus-Kette Block House darf seine Enkelkinder in Dänemark damit weiter nicht sehen. Betroffen sind ein zwölfjähriger Junge und ein 15-jähriges Mädchen.
Langer Streit um die Kinder
Um die beiden Kinder gibt es seit Jahren einen Sorgerechtsstreit zwischen Blocks Tochter Christina und ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann Stephan Hensel. Nach einem Wochenendbesuch Ende August 2021 hatte der Vater die Kinder nicht wie vereinbart zur Mutter nach Hamburg zurückgebracht.
Weitere Eskalation
Anfang 2024 waren der Junge und das Mädchen nach Deutschland entführt worden. Hensel war dabei niedergeschlagen worden. Christina Block steht seit Juli vergangenen Jahres in Hamburg vor Gericht; ihr wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt zu haben, was sie bestreitet.
Rechtsweg in Dänemark
Am 5. Januar 2024 hatte sie die Kinder nach einer Hamburger Gerichtsentscheidung zu ihrem Ex-Mann zurückbringen lassen. Eugen Block will das Urteil anfechten und den Rechtsweg in Dänemark weiterverfolgen.
Einordnung des Falls
Der Streit um die Kinder von Christina Block hat längst eine Ebene erreicht, die weit über eine private Familienauseinandersetzung hinausgeht. Im Kern geht es um die Frage, welche Kontakte nach langjährigem Streit zwischen Eltern, Großeltern und Gerichten noch möglich sind und wie stark der Wille der Kinder in solchen Verfahren gewichtet wird.
Dass nun auch der Antrag von Eugen Block auf Umgangsrecht in Dänemark scheiterte, zeigt, wie verfestigt der Konflikt ist. Zugleich unterstreicht der Fall, dass die Gerichte in verschiedenen Ländern parallel mit denselben familiären Beziehungen befasst sind. Für die Beteiligten bedeutet das eine weitere juristische Zuspitzung, ohne dass damit der grundlegende Streit über die Kinder entschieden wäre.
Für Leser ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil er zwei Ebenen verbindet: den prominenten Namen der Familie Block und einen außergewöhnlich harten grenzüberschreitenden Sorgerechtskonflikt. Solche Verfahren sind in der Regel langwierig, emotional aufgeladen und stark davon geprägt, wie Gerichte Kindeswohl, elterliche Rechte und bestehende Bindungen gegeneinander abwägen.

