Gerhard Delling bestreitet im Block-Prozess erneut Beteiligung an Entführung
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 13:37 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGerhard Delling hat im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block seine Beteiligung erneut bestritten.
Delling weist Vorwürfe zurück
Der 67-Jährige sagte vor dem Landgericht Hamburg, er sei weder beteiligt gewesen noch habe er von einer Entführung gewusst. Das Verfahren wegen Beihilfe habe sein Leben extrem beeinträchtigt; er bat die Richterinnen und Richter, seine Erklärung unvoreingenommen anzuhören.
Delling hatte bereits im September 2025 eine ausführliche Erklärung abgegeben. In der Schlussphase des seit mehr als einem Jahr laufenden Prozesses äußerte er sich nun erneut zu den Vorwürfen.
Streit um den Aufenthalt der Kinder
Die 53 Jahre alte Hamburger Unternehmerin Christina Block ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer damals 13-jährigen Tochter und ihres zehnjährigen Sohnes beauftragt zu haben. Die Kinder sollen vom Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel in Dänemark zunächst nach Süddeutschland und anschließend nach Hamburg gebracht worden sein.
Block bestreitet ihre Schuld. Hensel hatte die beiden jüngsten Kinder des früheren Paares nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht nach Hamburg zurückgebracht. Als Grund nannte er Gewaltvorwürfe, die Block bestreitet. Sie warf Hensel wiederum vor, den Jungen und das Mädchen zu manipulieren und von ihr zu entfremden.
Sieben Angeklagte im Verfahren
Delling sagte, die Kinder hätten keine Angst vor ihrer Mutter gehabt und seien eng mit ihr verbunden gewesen. In seiner Anwesenheit habe er niemals Gewalt Blocks gegen die Kinder erlebt. Über die Verzweiflung seiner Partnerin berichtete er: „Ich habe noch nie so viele Tränen gesehen.“
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Delling das Zusammentreffen Blocks mit den Kindern am 1. Januar 2024 in Baden-Württemberg organisiert und ihre gemeinsame Rückkehr nach Hamburg koordiniert haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, Kriminalbeamten gegenüber falsche Angaben gemacht zu haben.
Nur ein Geständnis
Insgesamt sind sieben Menschen angeklagt. Ein 37 Jahre alter Mann aus Israel ist nach den Angaben der Anklage der einzige Angeklagte, der die Vorwürfe eingeräumt hat.
Ein jahrelanger Sorgerechtskonflikt
Dem Strafverfahren liegt ein seit 2021 zugespitzter Streit um den Lebensmittelpunkt der beiden jüngsten Kinder zugrunde. Nachdem Stephan Hensel sie nach einem Wochenendbesuch nicht nach Hamburg zurückgebracht hatte, lebten sie bei ihm in Dänemark. Beide Seiten erhoben anschließend schwere Vorwürfe gegeneinander: Block bestritt Gewaltvorwürfe, während Hensel mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, die Kinder zu beeinflussen.
Die Anklage richtet sich auf die Silvesternacht 2023 und ein mutmaßlich arbeitsteiliges Vorgehen. Sieben Angeklagte stehen im Verfahren, wobei Delling eine Beteiligung und Kenntnis der Tat bestreitet. Dass nur einer der Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt hat, unterstreicht die zentrale Bedeutung der Beweiswürdigung im weiteren Prozessverlauf.
Schlussphase mit hoher Bedeutung
Mit Dellings erneuter Erklärung nähert sich das Verfahren der entscheidenden Phase. Nach dem aktuellen Fahrplan des Gerichts sollen spätestens innerhalb eines Monats die Schlussplädoyers beginnen; weitere Beweiserhebungen sind nach dem bisherigen Stand nicht vorgesehen. Danach müssen die Richterinnen und Richter die Aussagen der Angeklagten, die Zeugenaussagen und die übrigen Beweismittel gegeneinander abwägen.
Für die Beteiligten geht es neben möglichen strafrechtlichen Folgen auch um die langfristige familiäre Beziehung zu den Kindern. Der Fall zeigt zudem, wie ein ungelöster grenzüberschreitender Sorgerechtsstreit in ein Strafverfahren münden kann, wenn der Konflikt eskaliert und private Akteure zur Durchsetzung eigener Interessen eingeschaltet werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
NDR: „Block-Prozess in Hamburg: Frist für letzte Anträge läuft ab - Anwälte empört über Bankauskünfte“ (29.09.2026)
Der Bericht ordne den Prozess in seine Schlussphase ein und schreibe, spätestens in einem Monat sollten die Schlussplädoyers beginnen. Anders als die aktuelle Erklärung Dellings setze der Artikel den Schwerpunkt auf den weiteren Fahrplan des Gerichts und den Unmut der Verteidiger über eingeholte Bank- und Finanzamtsauskünfte; offen bleibe weiterhin, wie das Gericht die Anträge und Beweismittel bewerten werde.
Nach Darstellung des Berichts wolle die Kammer keine weiteren Zeuginnen oder Zeugen laden, während die Verteidigung noch drei bis vier Wochen Anträge stellen könne. Damit bestätige der Beitrag den zeitlichen Rahmen der Schlussphase, behandle jedoch nicht Dellings erneute Zurückweisung der Vorwürfe.
