Fall Fabian, Mordprozess Rostock

Fall Fabian: Verteidiger beantragt Freispruch im Mordprozess

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 13:24 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian weist die Verteidigung die Mordvorwürfe zurück und beantragt Freispruch. Nach einem weiteren Plädoyer und dem letzten Wort der Angeklagten soll das Urteil am 10. November fallen.

Gericht entscheidet über Indizienfall

  • Thomas Löcker beantragte am 34. Verhandlungstag Freispruch für die 30-jährige Angeklagte.
  • Das Verfahren betrifft den Tod des achtjährigen Fabian an einem Tümpel bei Klein Upahl.
  • Das Landgericht Rostock soll das Urteil am 10. November verkünden.
  • Verteidiger Thomas Löcker beantragte einen Freispruch. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
  • Am Freitag stand ein bedeutender Auftritt der Verteidiger der Angeklagten im Mordprozess im Fall Fabian auf dem Plan. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
  • Die Angeklagte hat die Gelegenheit für ein letztes Wort nach den Plädoyers. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa
Verteidiger Thomas Löcker beantragte einen Freispruch. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa Am Freitag stand ein bedeutender Auftritt der Verteidiger der Angeklagten im Mordprozess im Fall Fabian auf dem Plan. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa Die Angeklagte hat die Gelegenheit für ein letztes Wort nach den Plädoyers. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa

Verteidigung weist Mordvorwurf zurück

Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat ein Verteidiger der Angeklagten am 34. Verhandlungstag Freispruch beantragt. Thomas Löcker erklärte in seinem rund zweieinhalbstündigen Plädoyer, die Beweisaufnahme ergebe keine geschlossene Beweiskette.

Zweifel an Spuren und Zeugenaussagen

Der Verteidiger verwies unter anderem auf Faserspuren, deren Zuordnung zur Kleidung der Angeklagten oder des Jungen nicht nachgewiesen worden sei. Eine in ihrem Auto gefundene Blutspur Fabians könne zeitlich nicht eingeordnet werden.

Nach Darstellung der Angeklagten stamme die Blutspur von einem Badeausflug, bei dem sie eine kleine Wunde des Jungen versorgt habe. Löcker stellte außerdem die Glaubwürdigkeit bestimmter Zeugen infrage und berief sich auf den Grundsatz „in dubio pro reo“.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Auch die Anwältin von Fabians Mutter als Nebenklägerin forderte eine entsprechende Verurteilung.

Bei einem rechtskräftigen Urteil mit besonderer Schuldschwere wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Angeklagte hat die Vorwürfe im Prozess bestritten.

Motiv bleibt zwischen den Parteien umstritten

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte Fabian im Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow erstochen haben. Als Motiv sieht die Anklage die frühere Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater und dessen Trennung von ihr im August 2025.

Fabian habe aus Sicht der Angeklagten der Fortführung der Beziehung im Weg gestanden. Löcker wies diese Darstellung zurück und erklärte, eine außergewöhnliche Situation, die eine solche Tat erklären könne, sei bei seiner Mandantin nicht erkennbar gewesen.

Urteil für den 10. November angekündigt

Die Verteidigung verwies zudem darauf, dass die Angeklagte am Tag von Fabians Verschwinden in Güstrow gewesen sei. Löcker sprach von Videoaufzeichnungen ihres mutmaßlichen Wagens, einem Foto auf einem Waldweg rund 1,6 Kilometer vom späteren Fundort entfernt sowie einem Besuch am Fundort mit zwei Bekannten am Tag vor der Meldung des Leichenfunds.

Am Freitag sollte noch der zweite Verteidiger Andreas Ohm plädieren. Danach erhält die Angeklagte Gelegenheit zu einem letzten Wort, bevor das Urteil des Landgerichts Rostock am 10. November verkündet werden soll.

Der Prozess um den getöteten Fabian gehört wegen der langen Beweisaufnahme und der Vielzahl an Indizien zu den aufwendigeren Strafverfahren in Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die einzelnen Hinweise gemeinsam eine tragfähige Beweiskette ergeben oder ob wesentliche Lücken verbleiben.

Für die rechtliche Bewertung kommt es nicht darauf an, ob einzelne Indizien grundsätzlich mit einer Täterschaft vereinbar sind. Entscheidend ist, ob das Gericht nach der gesamten Beweisaufnahme von der Schuld der Angeklagten überzeugt ist. Dabei müssen auch alternative Erklärungen für Spuren, Beobachtungen und Verhalten geprüft werden.

Entscheidung im November

Die Staatsanwaltschaft leitet aus den vorgetragenen Indizien ein Mordgeschehen mit lebenslanger Freiheitsstrafe und besonderer Schuldschwere ab. Die Verteidigung setzt dagegen auf Zweifel an der Zuordnung von Spuren, an der zeitlichen Einordnung einer Blutspur, an Zeugenaussagen und am angenommenen Motiv.

Nach dem zweiten Verteidigungsplädoyer und dem letzten Wort der Angeklagten steht die Entscheidung des Landgerichts Rostock an. Das für den 10. November angekündigte Urteil wird damit nicht nur die Schuldfrage beantworten, sondern auch zeigen, wie das Gericht die widersprochenen Indizien im Gesamtzusammenhang gewichtet.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

n-tv: „Fall Fabian: Verteidiger sind mit Plädoyers an der Reihe“ (30.10.2026)

Der Beitrag habe über den Beginn der Verteidigungsplädoyers und den geplanten weiteren Ablauf bis zur Urteilsverkündung am 10. November berichtet. Damit bestätige er den Verfahrensstand und setze den Schwerpunkt auf die nächsten Schritte.

n-tv: „Fall-Fabian: Verteidigung plant Antrag auf Freispruch“ (30.10.2026)

Der Artikel habe den Freispruchsantrag der Verteidigung und die Möglichkeit eines letzten Wortes vor dem Urteil in den Mittelpunkt gestellt. Im Vergleich zum ersten Beitrag liege der Akzent stärker auf dem Antrag selbst; offen bleibe die gerichtliche Bewertung der Indizien.

Beide Beiträge stimmten beim Verfahrensablauf und beim anstehenden Urteil überein. Unterschiede ergäben sich vor allem aus der Gewichtung: Während der eine Text den Plädoyerverlauf hervorhebe, konzentriere sich der andere auf die angestrebte Entscheidung der Verteidigung.

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