Fall Fabian: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 15:38 Uhr | dpa, AD HOC NEWSWeitere Schritte im Rostocker Verfahren
- Der 33. Prozesstag am Landgericht Rostock war von den Schlussvorträgen der Anklage und der Nebenklage geprägt.
- Die Staatsanwaltschaft verwies auf den 10. Oktober 2025 und mehrere Aufenthalte der Angeklagten am späteren Fundort.
- Am Freitag sollen Andreas Ohm und Thomas Löcker für die Verteidigung plädieren.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Rostocker Staatsanwaltschaft eine Verurteilung der 30 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und lebenslange Haft beantragt. Zusätzlich fordert sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließen würde.
Die Anträge wurden am Donnerstag am 33. Prozesstag vor dem Landgericht Rostock gestellt. Oberstaatsanwalt Harald Nowack sprach von einer „eindeutigen Indizienkette“, während die Angeklagte die Vorwürfe weiterhin bestreitet.
Video- und Handyspuren im Mittelpunkt
Nowack sagte, er sei sicher, dass die Angeklagte Fabian am 10. Oktober 2025 von seiner Wohnung abgeholt, ihn später mit einem Messer erstochen und die Leiche angezündet habe. Als zentrale Indizien nannte die Staatsanwaltschaft unter anderem Videoaufnahmen vom Fahrzeug der Angeklagten nahe Fabians Wohnung.
Nach Darstellung der Anklage blieb Fabians Handy danach ungenutzt. Wenig später soll die Angeklagte ein Foto etwa 1,6 Kilometer vom späteren Fundort entfernt aufgenommen und ihr Mobiltelefon anschließend abgeschaltet haben. Feldarbeiter hätten das Auto der Angeklagten zudem in der Nähe des Fundorts gesehen.
Anklage sieht Trennung als Motiv
Die Staatsanwaltschaft führt als Motiv die frühere Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater an. Nach der Trennung im August 2025 habe sie sich finanziell und persönlich bedroht gesehen; aus ihrer Sicht habe Fabian einer langfristigen Beziehung im Weg gestanden.
Die Ankläger verwiesen außerdem auf Sprachnachrichten, widersprüchliche Aussagen und mehrere Aufenthalte der Angeklagten am Fundort. Fabian war am 14. Oktober von ihr und einer Bekannten an einem Tümpel etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow gefunden worden.
Verteidigung plädiert am Freitag
Die Nebenklage schloss sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft an und erinnerte an Fabian als aktiven, liebevollen und hilfsbereiten Jungen. Seine Mutter nahm als Nebenklägerin am Verfahren teil.
Am Freitag sollen die Verteidiger Andreas Ohm und Thomas Löcker ihre Schlussvorträge halten. Danach kann die Angeklagte letzte Worte sprechen; die Verkündung des Urteils wird für den 10. November erwartet.
Der Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian gehört zu den aufwendigsten Strafverfahren der vergangenen Monate in Mecklenburg-Vorpommern. Am 33. Verhandlungstag hat die Staatsanwaltschaft ihre Beweiswürdigung abgeschlossen und die aus ihrer Sicht entscheidenden Indizien zu einer Gesamtschau verbunden.
Im Mittelpunkt stehen dabei digitale und räumliche Spuren: Videoaufnahmen sollen das Auto der Angeklagten nahe Fabians Wohnung zeigen, anschließend soll sich ihr Mobiltelefon in der Nähe des späteren Fundorts eingeloggt haben. Hinzu kommen die von der Anklage geschilderten Aufenthalte der Angeklagten am Fundort und ihre späteren Angaben gegenüber Bekannten und der Polizei.
Entscheidung rückt näher
Die beantragte besondere Schwere der Schuld hätte erhebliche Folgen für eine mögliche Haftentlassung. Bei lebenslanger Freiheitsstrafe prüft ein Gericht grundsätzlich nach 15 Jahren, ob eine Entlassung zur Bewährung möglich ist; wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, kann sich die Mindestverbüßungsdauer deutlich verlängern.
Eine Verurteilung ist damit nicht vorweggenommen. Nach dem Plädoyer der Anklage folgt die Verteidigung, anschließend kann die Angeklagte ein letztes Wort sprechen. Die Urteilsverkündung wird für den 10. November erwartet. Für die Öffentlichkeit entscheidend wird sein, wie das Gericht die Indizien bewertet und ob es die von der Staatsanwaltschaft genannten Mordmerkmale als erwiesen ansieht.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: „Fortsetzung: Fall Fabian: Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord“ (29.10.2026)
Der Bericht hebt den Antrag auf lebenslange Haft und die besondere Schwere der Schuld hervor. Außerdem ordne er das Plädoyer in den langen Indizienprozess ein und verweise auf die bestrittenen Vorwürfe sowie den anstehenden Vortrag der Verteidigung.
ntv: „Staatsanwalt plädiert im Fall Fabian auf Mord“ (29.10.2026)
Der Beitrag betone neben dem Strafantrag die Darstellung der Staatsanwaltschaft, es gebe keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft und am Motiv. Einen eigenen Akzent setze er mit dem Hinweis auf die von der Angeklagten bestrittene Schuld und die bevorstehenden Plädoyers.
Beide Beiträge bestätigten den Antrag der Staatsanwaltschaft und die zentrale Bedeutung der Indizien. Offen blieben die Bewertung durch das Gericht sowie die Argumentation der Verteidigung.
