Fabian-Prozess, Landgericht Rostock

Fall Fabian: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 12:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Anklage sieht die frühere Partnerin von Fabians Vater als Täterin und begründet dies mit einer Vielzahl von Indizien. Über die Forderung nach lebenslanger Haft und besonderer Schuldschwere entscheidet das Landgericht Rostock.

Die nächsten Schritte im Rostocker Verfahren

  • Staatsanwalt Oliver Schley begründete am 33. Prozesstag die Mordforderung gegen die 30-Jährige.
  • Die Anklage führte als Tatort einen Tümpel bei Klein Upahl südlich von Güstrow an.
  • Am Freitag soll die Verteidigung ihren Schlussvortrag halten.
Am Donnerstag war im Fabian-Prozess die Staatsanwaltschaft mit ihrem Schlussvortrag an der Reihe. - Bild: Bernd Wüstneck/dpa

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Angeklagte

Im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Rostocker Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes für die Angeklagte gefordert. Staatsanwalt Oliver Schley sagte am 33. Prozesstag, die Anklage sei von ihrer Täterschaft überzeugt.

Zusätzlich beantragte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Anklage sieht Motiv in früherer Beziehung

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll die 30-jährige Deutsche Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen haben. Der Ort liegt etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow.

Schley erklärte, auch ohne Geständnis und unmittelbare Tatzeugen bestünden nach der Gesamtschau der Beweise keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft. Die Angeklagte habe Fabian als Störfaktor in der Beziehung zu seinem Vater beseitigen und den Vater zugleich bestrafen wollen.

Verteidigung weist Vorwürfe zurück

Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich Fabians Vater im August 2025 nach einer mehrjährigen Beziehung von ihr getrennt. Die Frau habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und sei finanziell von ihm abhängig gewesen.

Schley nahm in seinem mehr als zweieinhalbstündigen Schlussvortrag zahlreiche Indizien aus dem Prozess auf. Am Donnerstag sollte sich zusätzlich Oberstaatsanwalt Harald Nowack äußern, außerdem war der Schlussvortrag der Nebenklage vorgesehen.

Plädoyer der Verteidigung folgt

Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin am Verfahren teil und wird von der Anwältin Christine Habetha vertreten. Die Verteidigung soll am Freitag plädieren.

Sie hatte während des Indizienprozesses wiederholt Zweifel an der Beweisführung geäußert. Sollte das Landgericht Rostock die besondere Schwere der Schuld feststellen und das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren nicht möglich.

Der Prozess gegen die 30-jährige Angeklagte gehört zu den aufwendigsten Strafverfahren in Mecklenburg-Vorpommern der vergangenen Monate. Nach 33 Verhandlungstagen hat die Staatsanwaltschaft ihre Bewertung der Indizien vorgelegt und daraus den Vorwurf eines Mordes abgeleitet.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Indizien auch ohne Geständnis und unmittelbare Tatzeugen eine Verurteilung tragen. Die Anklage sieht in der früheren Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater ein mögliches Motiv und bewertet die Trennung sowie die familiäre Situation als zusammenhängenden Hintergrund der Tat.

Entscheidung liegt beim Gericht

Die beantragte besondere Schwere der Schuld hätte im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung erhebliche Folgen für die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung. Das Landgericht Rostock muss nun die Argumente von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung gegeneinander abwägen.

Nach dem Schlussvortrag der Anklage und der Nebenklage soll die Verteidigung plädieren. Erst danach steht die Entscheidung des Gerichts an; bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Angeklagte als unschuldig.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Fall Fabian: Mutter sieht besondere Schwere der Schuld bei der Angeklagten Gina H.“ (29.10.2026)

Der Bericht hebt neben dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft die Einschätzung von Fabians Mutter zur besonderen Schwere der Schuld hervor. Damit liegt der Schwerpunkt stärker auf den Folgen für die Nebenklägerin als auf der ausführlichen Begründung des Tatmotivs.

NDR: „Fall Fabian: Nebenklage sieht bei Gina H. besondere Schwere der Schuld“ (29.10.2026)

Der Bericht ordnet den Verhandlungstag als gemeinsame Schlussphase von Staatsanwaltschaft und Nebenklage ein. Im Vergleich zur tagesschau-Meldung steht damit der Vortrag der Nebenklage stärker im Vordergrund; offen bleibt weiterhin die Bewertung durch das Gericht.

Beide Berichte bestätigen den Beginn der Schlussvorträge und die Forderung nach besonderer Schuldschwere. Unterschiede ergeben sich vor allem aus dem jeweiligen Fokus auf Mutter beziehungsweise Nebenklage; eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus.

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