EU-Regeln für Kinder-Apps: Ursula von der Leyen plant strengere Vorgaben für TikTok, Instagram und Snapchat
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:16 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Onlineplattformen wie TikTok, Instagram, Snapchat und bestimmte Spiele- sowie KI-Dienste sollen Kindern und Jugendlichen in der EU künftig nur noch dann offenstehen, wenn sie nachweislich sicher gestaltet sind.
Vorstoß der EU-Kommission für mehr Sicherheit
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte in Straßburg Pläne vor, nach denen soziale Netzwerke und andere Onlineangebote für Minderjährige umfassende Schutzauflagen erfüllen müssen. Vor der Öffnung für unter 18-Jährige sollen die Anbieter belegen, dass ihre Dienste den Anforderungen entsprechen. Wer jünger als 18 Jahre ist und ein Konto nutzt, soll andere Nutzer künftig leicht blockieren und stummschalten können.
Mehr Kontrolle über Kinderkonten
Konten von Minderjährigen sollen standardmäßig auf privat gestellt sein, außerdem soll der Zugriff auf Standortdaten, Kamera und Mikrofon deaktiviert werden. Eigene Livestreams sollen Kinder und Jugendliche nicht starten dürfen. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollen Plattformen Minderjährigen Zugang zu ihren Angeboten gewähren.
Schutz vor Sucht und schädlichen Inhalten
Die Onlinedienste sollen zudem nachweisen, dass ihre Gestaltung Kinder nicht süchtig macht. Persönliche Empfehlungsfeeds, die Jugendliche zu schädlichen Inhalten führen, sollen tabu sein. Ebenso untersagt werden soll, dass Nutzer endlos scrollen können, ohne technische Pausen etwa durch nachzuladende Inhalte.
Strenge Altersgrenzen und Nutzungszeiten
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Kinder im Alter zwischen 3 und 13 Jahren weder eigene Accounts noch eigene Geräte haben. Über Konten ihrer Eltern sollen sie höchstens eine Stunde pro Tag kindgerechte Videoplattformen nutzen können. Für Jugendliche ab 13 Jahren sind zunächst ebenfalls nur eine Stunde täglich über von Eltern eingerichtete und beaufsichtigte „Mini-Konten“ vorgesehen.
Eigene Nutzerkonten erst ab 15 Jahren
Eigene Nutzerkonten sollen grundsätzlich erst ab 15 Jahren möglich sein. Die Onlineanbieter sollen verpflichtet werden, das Alter ihrer Nutzer zu kontrollieren. Damit sollen altersgerechte Angebote und Schutzmechanismen besser durchgesetzt werden.
Langer Weg durch die EU-Gesetzgebung
Bevor die neuen Regeln gelten können, müssen das Europäische Parlament und die 27 EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag beraten und beschließen. Der weitere Gesetzgebungsprozess könnte sich über Monate oder sogar Jahre erstrecken.
Neuer Vorstoß der EU-Kommission im digitalen Kinderschutz
Der Vorstoß der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fügt sich in eine länger anhaltende Debatte um den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum ein. In den vergangenen Jahren haben Fälle von Cybermobbing, Kontaktanbahnung durch Erwachsene sowie problematischem Nutzungsverhalten auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat immer wieder für Aufmerksamkeit gesorgt. Viele Mitgliedstaaten haben eigene Regeln zu Altersfreigaben, Datenschutz und Werbebeschränkungen erlassen, doch die digitale Realität überschreitet nationale Grenzen, weshalb ein EU-weit einheitlicher Rahmen an Bedeutung gewinnt.
Spannungsfeld zwischen Sicherheit, Freiheit und Praxis
Die Pläne der Kommission setzen deutlich stärker als bisher bei der Gestaltung der Plattformen selbst an. Vorgaben zu standardmäßig privaten Konten, deaktivierten Standortdaten und der Einschränkung von Livestreams sollen den Zugang zu Minderjährigen erschweren und Risiken für Missbrauch reduzieren. Zugleich stellt die vorgesehene zeitliche Begrenzung der Nutzung und das Modell elterlich verwalteter „Mini-Konten“ für Kinder und Jugendliche einen tiefen Eingriff in bestehende Nutzungsgewohnheiten dar. Für Plattformbetreiber bedeuten Nachweispflichten zur Suchtvermeidung und zur Alterskontrolle erhebliche technische und organisatorische Anpassungen, die auch wirtschaftliche Folgen haben können.
Langer Gesetzgebungsweg und offene Fragen
Da der Vorschlag noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten beraten werden muss, ist mit intensiven Diskussionen zu rechnen. Abgewogen werden dürfte unter anderem, wie stark Nutzungsbeschränkungen sein sollen, wie Altersverifikation datenschutzfreundlich umgesetzt werden kann und welche Spielräume nationale Gesetzgeber behalten. Für Familien und Schulen könnte ein künftiger EU-Rahmen mehr Klarheit darüber bringen, was Plattformen anbieten dürfen und welche Schutzmechanismen verpflichtend sind. Gleichzeitig bleibt offen, in welcher Form der Alltag junger Menschen, die digitale Kommunikation als selbstverständlichen Teil ihres Lebens betrachten, durch die endgültigen Regeln geprägt werden wird.
