Elektronische Fußfessel: Weißer Ring fordert mehr Schutz nach Spaniens Vorbild
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer Weiße Ring fordert einen breiteren Einsatz elektronischer Fußfesseln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und verweist dabei auf Spanien als Vorbild.
Reform startet im Sommer 2027
Die Bundesvorsitzende Barbara Richstein und der bisherige Vize Patrick Liesching, inzwischen Ehrenvorsitzender, halten auch die Reform des Gewaltschutzgesetzes für nicht weitreichend genug. Nach ihren Angaben werde in Deutschland zunächst nur mit 200 bis 300 überwachten Männern gerechnet.
In Spanien seien dagegen durchgängig etwa 4.500 Männer in einem Fußfessel-Programm. Bei deutlich weniger Einwohnern habe das Land die elektronische Überwachung bereits vor 15 Jahren landesweit eingeführt.
Warnung vor zu kleinem Programm
Bei einer niedrigen dreistelligen Zahl werde kein nennenswerter Effekt beim Schutz von Opfern häuslicher Gewalt erzielt, warnte Liesching. Die Maßnahme müsse im kommenden Jahr wirksam und nicht nur in einigen hundert Fällen eingesetzt werden.
Der Bundesrat hatte im Juni die zuvor vom Bundestag beschlossene Reform gebilligt. Sie soll ab Sommer 2027 gelten und elektronische Fußfesseln im Gewaltschutzverfahren ermöglichen, um erneuten Kontakt zwischen Opfern und Tätern besser zu verhindern.
Forderung nach Strafgerichten
Der Einsatz elektronischer Fußfesseln ist auf Grundlage von Ländergesetzen unter bestimmten Voraussetzungen bereits möglich. Bundesweit kann die Maßnahme außerdem bei entlassenen Straftätern mit erheblicher Rückfallgefahr sowie zur Terrorabwehr oder zur Überwachung bestimmter räumlicher Beschränkungen eingesetzt werden.
Der Weiße Ring fordert, neben Familiengerichten auch Strafgerichte mit der Anordnung zu betrauen. In Spanien gebe es dafür spezialisierte Gerichte, die sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren entscheiden könnten.
Spanien als Bezugspunkt
Liesching zufolge sank die Zahl der Femizide in Spanien kurz nach Einführung des Programms um 25 Prozent. Eine Staatsanwältin in Madrid habe berichtet, dass bislang keine Frau getötet worden sei, die an dem Fußfessel-Programm teilgenommen habe.
Ein brutaler Femizid im Jahr 1997 habe in Spanien landesweite Proteste und parteiübergreifenden politischen Willen ausgelöst. Der hessische Justizminister Christian Heinz, der sich gemeinsam mit Liesching in Spanien informierte, sagte, Frauensicherheit sei dort auf den obersten Ebenen des Staates angesiedelt.
150 überwachte Personen in Deutschland
Zum Stichtag 31. Juli 2026 wurden nach Angaben des hessischen Justizministeriums bundesweit 150 Personen elektronisch überwacht. Davon beruhten 124 Fälle auf Weisungen der strafrechtlichen Führungsaufsicht, 24 auf Polizeigesetzen der Länder und zwei auf dem Aufenthaltsgesetz.
Die zentrale Kontrolle übernimmt die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt. Wegen des erwarteten Anstiegs der Fallzahlen soll die Einrichtung zusätzliche Stellen erhalten. Das Bundesjustizministerium äußerte sich zu der Forderung des Weißen Rings nicht.
Reform mit begrenzter Reichweite
Die ab Sommer 2027 geltende Reform soll elektronische Fußfesseln im Gewaltschutz stärker nutzbar machen. Nach den Angaben aus der Meldung bleibt der erwartete Umfang zunächst jedoch deutlich kleiner als in Spanien: In Deutschland ist politisch von 200 bis 300 Fällen die Rede, während dort etwa 4.500 Männer überwacht werden.
Der Unterschied betrifft nicht nur die Zahl der Geräte, sondern auch die rechtlichen Zuständigkeiten. In Deutschland soll der Einsatz im neuen Verfahren vor allem über familiengerichtliche Entscheidungen ermöglicht werden. Der Weiße Ring fordert darüber hinaus eine Kompetenz für Strafgerichte, damit die Maßnahme auch in strafrechtlichen Verfahren angeordnet werden kann.
Technik allein reicht nicht
Die elektronische Überwachung kann Annäherungs- und Kontaktverbote kontrollieren und bei Verstößen schnellere Reaktionen ermöglichen. Sie ersetzt jedoch weder Gefährdungsbewertungen noch Polizei, Justiz, Beratungsstellen und sichere Unterbringungsmöglichkeiten. Das gilt besonders bei Tätern, die trotz Verbots Kontakt suchen oder Gewalt eskalieren lassen.
Für Betroffene wird entscheidend sein, wie schnell Warnungen bearbeitet werden und ob Behörden Zuständigkeiten klar regeln. Die Aufstockung der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder schafft dafür eine organisatorische Grundlage. Ob daraus ein spürbarer Schutz im Alltag entsteht, hängt von der Zahl der Anordnungen, der technischen Zuverlässigkeit und der Reaktionsfähigkeit vor Ort ab.
