Kind überfahren: Mordurteil nach Tod auf Parkplatz
18.05.2026 - 10:17:17 | dpa.deNach dem Tod eines zwölfjährigen Jungen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall ist ein 18-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht verhängte in Heilbronn eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Zudem wird dem Heranwachsenden seine Fahrerlaubnis entzogen. «Das Geschehen als solches ist unbegreiflich», sagte der Richter.
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Jugendstrafe für den 18-Jährigen gefordert. Die Verteidigung hatte von einem tragischen Unfall infolge eines Fahrfehlers gesprochen und lediglich sogenannte «Zuchtmittel» gefordert, also etwa bestimmte Auflagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anklage: Handlung aus Wut und Rache
Der Fall hatte weit über die kleine Gemeinde im Nordosten Baden-Württembergs hinaus Entsetzen ausgelöst. Der Zwölfjährige war am 11. September 2025 nach einem Streit auf dem Parkplatz eines Supermarktes von dem Auto des 18-Jährigen überfahren worden und noch am Unfallort gestorben. Dem Geschehen war ein Streit zwischen dem 12-Jährigen und einem Freund des Angeklagten vorausgegangen.
Der 18-Jährige handelte der Anklage zufolge aus Wut und Rache. Er habe den Jungen mit seinem Wagen verfolgt, angefahren und mehr als 20 Meter mitgeschleift.
Die Verteidigung sprach im Prozess von einem Unfall. Der Angeklagte hatte über seinen Anwalt erklärt, er habe den Parkplatz nach dem Streit lediglich verlassen wollen. Wegen mangelnder Erfahrung mit seinem neuen Auto sei es zu einem Fahrfehler gekommen. Die Jungen habe er nicht gesehen. «Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren», so der 18-Jährige.
Zunächst wegen Totschlags angeklagt
Die Staatsanwaltschaft war zunächst von Totschlag ausgegangen, hatte den Vorwurf im Laufe der Ermittlungen jedoch auf Mord verschärft. Verhandelt wurde der Fall vor der Großen Jugendkammer. Teile des Prozesses und auch die Plädoyers fanden hinter verschlossenen Türen statt.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Angeklagte vor Gericht nicht automatisch als Erwachsene angesehen. Der Gesetzgeber betrachtet sie als Heranwachsende.
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