Vater, Todesschützen

Ein Teenager eröffnet an einer Schule in Michigan das Feuer und tötet vier Schüler.

15.03.2024 - 10:33:38

Vater des Todesschützen von Michigan verurteilt. Die Tatwaffe: ein Geschenk der Eltern. Diese sind nun beide zur Verantwortung gezogen worden.

Nach der Mutter ist nun auch der Vater eines Teenagers, der 2021 vier Schüler an einer Schule im US-Bundesstaat Michigan erschoss, wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Eine Geschworenenjury verkündete ihr Urteil in Pontiac in Michigan.

Einige Wochen zuvor war die Mutter des Jugendlichen ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen verurteilt worden. Es war das erste Mal, dass in den USA ein Elternteil eines Todesschützen aufgrund persönlicher Verantwortung für solch ein Verbrechen verurteilt wurde. Die Tatwaffe war ein Geschenk der Eltern an ihren damals 15 Jahre alten Sohn, mit der er kurz darauf die Morde beging. Beiden Elternteilen drohen nun jeweils 15 Jahre Haft - das Strafmaß soll erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Gegen die Eltern des Jugendlichen wurden nach der Tat schwere Vorwürfe erhoben, weil sie die Tatwaffe gekauft und ihrem minderjährigen Sohn Zugang dazu gewährt hatten. Sie sollen außerdem Warnungen aus dem schulischen Umfeld des Jungen ignoriert haben. Die Verteidigung des Vaters argumentierte während des Prozesses, ihr Mandant habe nicht ahnen können, was sein Sohn vorhatte.

Die Eltern waren in getrennten Verfahren vor Gericht gestellt worden. Der Sohn hatte sich in allen 24 Anklagepunkten schuldig bekannt. Im vergangenen Jahr wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. In den Prozessen gegen seine Eltern sagte er nicht aus.

Der Fall rückte die Frage nach der Verantwortung von Eltern für die Handlungen ihrer Kinder einmal mehr in den Fokus. Zwar wurden Väter und Mütter in der Vergangenheit mitunter für fahrlässiges Verhalten zur Verantwortung gezogen, in diesem Fall aber wurden zum ersten Mal Eltern eines minderjährigen Schützen der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

@ dpa.de