Christina Block: Verteidiger reicht 840 Seiten Beweisanträge ein
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 11:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWSHamburger Strafkammer prüft neue Unterlagen
- Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt erhielt insgesamt 860 Seiten neuer schriftlicher Beweisanträge.
- Allein Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott reichte 840 Seiten beim Landgericht Hamburg ein.
- Für den Prozess sind bislang 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt.
Neue Beweisanträge im Block-Prozess
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder haben die Verteidiger 860 Seiten neuer Beweisanträge eingereicht. Davon stammen 840 Seiten von Ingo Bott, dem Anwalt der angeklagten Unternehmerin Christina Block.
Gericht setzt Verhandlung für Prüfung aus
Die Anträge gingen in der Nacht zum Mittwoch beim Landgericht Hamburg ein, nachdem die Strafkammer eine Frist bis zum 28. Oktober gesetzt hatte. Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt unterbrach die Verhandlung für zwei Stunden, damit eine Liste der Anträge erstellt werden konnte und die Prozessbeteiligten die Unterlagen außerhalb der Hauptverhandlung lesen können.
Anklage gegen sieben Beschuldigte
Block ist angeklagt, nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Süddänemark nach Deutschland beauftragt zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe; auch ihr Lebensgefährte Gerhard Delling und fünf weitere Angeklagte weisen die ihnen vorgeworfenen Rechtsverstöße zurück.
Streit um Tonaufnahmen bleibt offen
Im Verfahren wurde der Streit um Tonaufzeichnungen einer Zeit-Journalistin zunächst nicht thematisiert. Die Aufnahmen stammen aus Gesprächen, die etwa zwei Wochen nach der Entführung mit dem Vater der Kinder, dessen neuer Ehefrau und Familienangehörigen geführt worden waren.
Landgericht erklärt Teil der Sicherstellung für rechtswidrig
Das Gericht erklärte die Sicherstellung von Aufnahmen mit der ältesten gemeinsamen Tochter von Block und ihrem früheren Ehemann für rechtswidrig. Die Tochter lebt mit Einverständnis der Mutter beim Vater.
Oberlandesgericht entscheidet über weitere Nutzung
Ob die verbliebenen Aufzeichnungen im Strafprozess als Beweismittel verwendet werden dürfen, soll das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden. Für den Fall einer Zurückweisung der Beschwerden könnte sich das Verfahren verlängern; bislang sind 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt.
Der Prozess gegen Christina Block gehört zu den umfangreichsten Strafverfahren in Hamburg. Die Anklage legt der Unternehmerin zur Last, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Verschleppung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark beauftragt zu haben. Block bestreitet die Vorwürfe. Neben ihr müssen sich sechs weitere Angeklagte verantworten.
Die große Zahl neuer Beweisanträge verschiebt den Schwerpunkt des Verfahrens erneut auf die Beweisaufnahme. Die Strafkammer hatte die Einreichung weiterer schriftlicher Anträge bis zum 28. Oktober ermöglicht und will die Unterlagen nun außerhalb der Hauptverhandlung prüfen lassen. Das kann zusätzliche Beratungen und Stellungnahmen erforderlich machen, ohne dass damit bereits eine Entscheidung über die Zulassung oder Bedeutung einzelner Beweise verbunden ist.
Tonaufnahmen bleiben juristischer Streitpunkt
Parallel dazu beschäftigt der Umgang mit journalistischen Tonaufzeichnungen die Justiz. Das Landgericht Hamburg erklärte die Sicherstellung von Aufnahmen mit der älteren Tochter für rechtswidrig, hielt aber an der Sicherung von Gesprächen mit der jüngeren Tochter sowie weiteren Beteiligten fest. Über die noch verbliebenen Aufzeichnungen soll das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden.
Für den Prozess ist entscheidend, ob und in welchem Umfang die Aufnahmen später verwertet werden dürfen. Die Kammer hat bislang 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts könnte daher sowohl die Beweisaufnahme als auch den weiteren Zeitplan beeinflussen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: „Block-Prozess: Gericht: Beschlagnahmungen bei 'Zeit' teils rechtswidrig“ (27.10.2026)
Der Artikel hebt hervor, dass das Landgericht die Sicherstellung von Aufnahmen zur älteren Tochter für rechtswidrig erklärt habe. Zugleich beschreibe er, weshalb die Kammer die Aufnahmen zur jüngeren Tochter weiterhin für potenziell relevant halte.
Stern: „Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden“ (27.10.2026)
Der Beitrag stelle stärker den Gang des Streits zum Hanseatischen Oberlandesgericht und die Begründung für die mögliche Beweisbedeutung der Aufnahmen heraus. Einigkeit bestehe über die teilweise Einschränkung der Sicherstellung; offen bleibe deren weitere Verwertung.
Beide Beiträge konzentrierten sich auf den Konflikt um die Tonaufnahmen, während die dpa-Meldung zusätzlich die umfangreichen neuen Beweisanträge und die mögliche Dauer des Hauptverfahrens hervorhebe.
