Marburg: Polizei fasst Verdächtigen nach 19 Messerstichen
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 12:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWSErmittler verfolgen Spur bis nach Polen
- Die Polizei nahm am Donnerstag einen 42-jährigen Polen in Polen fest.
- Das Amtsgericht erließ einen nationalen und einen europäischen Haftbefehl.
- Die Staatsanwaltschaft erwartet für die Auslieferung mehrere Wochen bis Monate.
Festnahme nach tödlichem Treffen in Marburg
Einen Tag nach dem Fund einer getöteten 35-Jährigen in Marburg hat die Polizei den mutmaßlichen Täter in Polen gefasst. Der 42-jährige Pole soll die Frau nach bisherigen Erkenntnissen mit 19 Messerstichen getötet haben.
Verdächtiger sitzt in Polen
Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft besteht gegen den Mann dringender Tatverdacht wegen Mordes. Er habe keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland und sich bereits ins Ausland abgesetzt.
Die Festnahme erfolgte am Donnerstag in Polen. Das Amtsgericht hatte zuvor einen nationalen sowie einen europäischen Haftbefehl erlassen; die Fahndung führte die Ermittler in Zusammenarbeit mit polnischen Behörden zu dem Verdächtigen.
Auslieferung kann Monate dauern
Der Mann soll nach Deutschland ausgeliefert werden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft kann das Auslieferungsverfahren mehrere Wochen bis Monate dauern.
Ob sich der Beschuldigte in Polen bereits zu den Vorwürfen geäußert hat, war zunächst nicht bekannt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Motiv und Hintergründe offen
Der Mann und die Getötete hatten nach bisherigen Erkenntnissen zumindest früher eine Beziehung geführt. Die Frau lebte wegen des Verhaltens eines anderen Ex-Partners in einem Frauenhaus und soll am Mittwoch mit dem 42-Jährigen verabredet gewesen sein.
Bei einer Suchaktion nach der als vermisst gemeldeten Frau fanden Polizisten am Mittwochnachmittag ihre Leiche in einem Gebüsch. Das Motiv und die weiteren Hintergründe der Tat müssen noch ermittelt werden.
Der Fall in Marburg steht im Zusammenhang mit einer Beziehungsgeschichte, in der die getötete 35-Jährige zuletzt in einem Frauenhaus lebte. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft war sie wegen des Verhaltens eines anderen früheren Partners dort untergebracht. Die Ermittler prüfen nun, welche Rolle die jeweiligen Beziehungen für die Tat gespielt haben.
Die Festnahme in Polen ist ein zentraler Schritt der Ermittlungen, beendet das Verfahren aber nicht. Gegen den 42-Jährigen liegen ein nationaler und ein europäischer Haftbefehl vor; für seine Überstellung nach Deutschland wird ein justizielles Auslieferungsverfahren erwartet, das mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
Ermittlungen und Schutz vor Gewalt
Für die Strafverfolgung müssen Tatablauf, Motiv und mögliche Vorgeschichte weiter geklärt werden. Das gilt auch für die Frage, ob und wann sich der Beschuldigte zu den Vorwürfen äußert. Der Fall lenkt zugleich den Blick auf die Gefährdung von Frauen nach Trennungen und auf die Bedeutung von Schutzangeboten wie Frauenhäusern. Über konkrete Schutzmaßnahmen im Einzelfall liegen zunächst keine weiteren Angaben vor.
Auslieferung als nächster Schritt
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Für die Angehörigen und das Umfeld der Getöteten dürfte die Aufklärung des Motivs ebenso entscheidend sein wie die Klärung, weshalb es trotz der Unterbringung der Frau im Frauenhaus zu dem tödlichen Treffen kommen konnte.
