EU-Kommission, Social Media

EU-Kommission will Social Media für Kinder unter 13 Jahren begrenzen

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 10:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die EU-Kommission will soziale Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren stärker begrenzen. In Brüssel zeichnet sich damit eine neue Linie beim Jugendschutz im Netz ab, die auch für Deutschland Folgen hätte.

  • Viel Zeit am Handy zu verbringen, kann auch belastend sein. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa
    Viel Zeit am Handy zu verbringen, kann auch belastend sein. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa
  • Die EU-Kommission mit Sitz in Brüssel will neue Regeln für Social-Media-Apps. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa
    Die EU-Kommission mit Sitz in Brüssel will neue Regeln für Social-Media-Apps. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa
Viel Zeit am Handy zu verbringen, kann auch belastend sein. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa Die EU-Kommission mit Sitz in Brüssel will neue Regeln für Social-Media-Apps. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa

Die EU-Kommission will den Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder unter 13 Jahren in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten beschränken.

Vorstoß aus Brüssel

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte im EU-Parlament in Straßburg, Kinder unter 13 Jahren sollten keine sozialen Netzwerke nutzen dürfen und unter 15 Jahren kein eigenes Nutzerkonto haben. Die Pläne sind noch nicht beschlossen; an diesem Donnerstag will von der Leyen einen Gesetzestext mit den Details vorlegen.

Danach müssen sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten mit dem Vorhaben befassen. Bis zu einer möglichen Einigung kann es nach dem bisherigen Zeitplan noch Monate oder sogar Jahre dauern.

Was die Kommission ändern will

Nach den Vorstellungen der Kommission sollen Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram Altersgrenzen nicht mehr nur in ihren Geschäftsbedingungen festschreiben, sondern wirksam durchsetzen. Dafür sollen sie stärker in die Pflicht genommen werden, unter anderem mit Vorgaben zu sicheren Standardeinstellungen und einer besseren Altersprüfung.

Für Jugendliche ab 13 Jahren sind nach dem Konzept der Kommission eingeschränkte Nutzerkonten vorgesehen. Vollständige Konten sollen demnach erst ab 15 Jahren möglich sein, wenn das Design der Plattformen als sicher gilt.

Bedeutung für Deutschland

Für die deutsche Debatte ist der Brüsseler Vorstoß besonders wichtig, weil eine wirksame Pflicht für die großen Plattformen nur auf EU-Ebene durchsetzbar wäre. Bundesbildungsministerin Karin Prien hat sich bereits für eine Altersgrenze von 13 Jahren ausgesprochen und für Deutschland Übergangslösungen angekündigt.

Die Kommission setzt zugleich auf technische Altersverifikation. Eine Rolle könnte dabei die geplante EU-Digitalbrieftasche spielen, in der ein Altersnachweis möglich sein soll, ohne dass Plattformen persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum erhalten. Wie schnell solche Vorgaben praktisch greifen könnten, hängt nun vom weiteren Gesetzgebungsprozess in Brüssel ab.

Digitale Kinderschutzdebatte in Europa

Der Vorstoß der EU-Kommission reiht sich in eine seit Jahren schärfer geführte Debatte über den Schutz Minderjähriger in sozialen Netzwerken ein. Im Kern geht es nicht nur um ein Mindestalter, sondern um die Frage, wie Plattformen technische Hürden so setzen müssen, dass Altersgrenzen tatsächlich wirksam werden.

Für Deutschland ist das besonders relevant, weil nationale Regeln bei der Durchsetzung an Grenzen stoßen, sobald große Plattformen selbst verpflichtet werden sollen. Genau deshalb hängt die politische Wirkung der Ankündigung stark davon ab, wie konkret Brüssel die Verantwortung der Anbieter, die Altersprüfung und die Ausnahmen für ältere Jugendliche ausformuliert.

Auch der Vergleich mit Frankreich zeigt die Größenordnung des Vorhabens: Mehrere Mitgliedstaaten drängen auf strengere Schutzkonzepte, die EU-Kommission setzt dabei den rechtlichen Rahmen. Für Familien könnte das mittelfristig bedeuten, dass die Nutzung populärer Netzwerke stärker an verifizierbare Altersnachweise und jugendgerechte Voreinstellungen gekoppelt wird.

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