E-Scooter, Halterhaftung

E-Scooter-Unfälle: Bundesrat erleichtert Schadenersatz für Opfer

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 12:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der Bundesrat hat ein Gesetz passieren lassen, das Unfallopfern bei E-Scooter-Schäden den Weg zum Schadenersatz erleichtern soll. Künftig können Betreiber und Versicherer auch dann haften, wenn der eigentliche Verursacher nicht ermittelt wird.

Für Unfälle mit E-Scootern sollen neue Haftungsregeln gelten. (Archivfoto) - Bild: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Für Unfälle mit E-Scootern sollen neue Haftungsregeln gelten. (Archivfoto) - Bild: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Opfer von Unfällen mit Elektrorollern sollen künftig leichter an Schadenersatz kommen, nachdem der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz passieren ließ.

Betreiber sollen stärker haften

Das Gesetz von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) war im Juli vom Bundestag beschlossen worden. Es führt für Vermieter von E-Scootern eine vom Verschulden unabhängige Halterhaftung ein.

Bislang waren Elektroroller von dieser Haftungsform ausgenommen. Wer von einem E-Scooter angefahren wird oder über einen umgestürzten Roller auf dem Gehweg stürzt, bleibt deshalb häufig auf Behandlungskosten sitzen.

Versicherer können direkt in Anspruch genommen werden

Künftig soll der Betreiber einer E-Roller-Flotte für Unfallkosten aufkommen, wenn der eigentliche Verursacher nicht belangt werden kann. Nach Angaben der Regierung ist das meistens der Fall.

Betroffene sollen außerdem nicht mehr nachweisen müssen, dass ein Fahrer den Roller fehlerhaft abgestellt hat. Die Halterhaftung kann laut Regierung unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

Zahl der Unfallbeteiligten deutlich gestiegen

Die Zahl der E-Scooter in Deutschland stieg von 180.000 im Jahr 2020 auf 990.000 im Jahr 2023. Zugleich verzeichnete das Statistische Bundesamt 2020 noch 5.860 Beteiligte an Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen. 2024 waren es bereits 12.509.

Mehr Fahrzeuge, mehr Konflikte im Straßenraum

Die Entwicklung bei E-Scootern verändert den Verkehr in deutschen Städten deutlich. Zwischen 2020 und 2023 stieg der Bestand laut der Meldung von 180.000 auf 990.000 Fahrzeuge. Damit wuchs auch die Zahl der möglichen Begegnungen mit Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern – besonders dort, wo Mietroller nach der Nutzung auf Gehwegen oder an Übergängen abgestellt werden.

Die steigenden Unfallzahlen machen sichtbar, dass die rechtlichen Regeln mit der schnellen Verbreitung der Fahrzeuge zunächst nicht Schritt gehalten haben. Für Betroffene war die Durchsetzung von Ansprüchen bislang erschwert, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte oder der konkrete Abstellfehler nicht nachweisbar war. Die neue Regelung verschiebt dieses Risiko stärker auf Betreiber und deren Versicherer.

Konsequenzen für Betreiber und Betroffene

Für Unfallopfer kann der direkte Zugriff auf die Haftpflichtversicherung die Regulierung vereinfachen. Das betrifft sowohl Zusammenstöße mit fahrenden E-Scootern als auch Stürze über abgestellte Fahrzeuge. Die Neuregelung schafft dabei keinen pauschalen Anspruch unabhängig vom Unfallgeschehen: Entscheidend bleibt, dass ein haftungsrelevanter Schaden durch das Fahrzeug entstanden ist.

Für Vermieter steigt der Anreiz, Flotten besser zu überwachen, falsch abgestellte Roller schneller zu entfernen und die Zuordnung einzelner Fahrzeuge zu dokumentieren. Städte dürften zugleich weiter über Abstellzonen und kommunale Vorgaben diskutieren, weil die Halterhaftung allein nicht verhindert, dass Gehwege blockiert werden. Die konkrete Entlastung für Geschädigte hängt daher auch von der praktischen Bearbeitung durch Betreiber und Versicherer ab.

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