Christian B. erhält in Oldenburg 3.000 Euro Geldstrafe
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 13:10 Uhr | dpa, AD HOC NEWSUrteil im Oldenburger Berufungsverfahren
- Das Landgericht Oldenburg verhängte 150 Tagessätze zu je 20 Euro und die Verfahrenskosten.
- Christian B. räumte die Beleidigung eines Justizvollzugsbeamten ein und entschuldigte sich.
- Die Verteidigung will das Urteil akzeptieren, während die Staatsanwaltschaft eine Revision prüft.
Das Landgericht Oldenburg hat Christian B. wegen der Beleidigung eines Mitarbeiters der Justizvollzugsanstalt zu einer Geldstrafe verurteilt.
Geständnis zu Beginn der Berufung
Der Angeklagte erklärte zu Beginn der Verhandlung, er habe den Beamten im Oktober 2023 mit einem Schimpfwort beleidigt. Zugleich sagte er, die Tat tue ihm im Nachhinein sehr leid.
Nach Darstellung seines Verteidigers Friedrich Fülscher hatte Christian B. damals seit mehr als eineinhalb Jahren in Isolationshaft gesessen. Er habe sich von Bediensteten gedemütigt und schikaniert gefühlt und unter körperlichen Beschwerden gelitten.
Erstes Urteil lautete auf Haft
Das Amtsgericht Oldenburg hatte Christian B. zuvor wegen Beleidigung zu sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hielt diese Strafe für zu niedrig, die Verteidigung für zu hoch; beide Seiten legten Rechtsmittel ein.
Im Berufungsverfahren forderte die Verteidigung 90 Tagessätze zu je zehn Euro. Die Staatsanwaltschaft beantragte zweieinhalb Monate Haft. Das Landgericht berücksichtigte das Geständnis und entschied sich für eine Geldstrafe.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren; die Staatsanwaltschaft hält sich eine Revision offen.
Leben nach der Haftentlassung
Christian B. war im September 2025 aus der Haft entlassen worden, nachdem er zuvor wegen Vergewaltigung sieben Jahre inhaftiert gewesen war. Der 49-Jährige hält sich überwiegend in Kiel auf und lebt dort in einem Container auf einem Grundstück der Stadt.
Eine feste Wohnung und Arbeit habe er trotz Unterstützung seiner Anwälte bislang nicht gefunden. Nach Angaben seines Verteidigers wird Christian B. rund um die Uhr von Polizisten observiert.
Weiterer Verdacht ohne Anklage
Christian B. steht weiterhin unter Verdacht, die seit 2007 vermisste Madeleine McCann getötet zu haben. Eine Anklage gibt es in diesem Zusammenhang bislang nicht; es gilt die Unschuldsvermutung.
Strafe und Verfahrensstand
Das Urteil betrifft ausschließlich die Beleidigung eines Bediensteten der Justizvollzugsanstalt. Mit 150 Tagessätzen zu je 20 Euro liegt die vom Landgericht Oldenburg verhängte Geldstrafe insgesamt bei 3.000 Euro. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass Christian B. die Tat zu Beginn der Berufungsverhandlung eingeräumt und sich entschuldigt hatte.
Das Verfahren zeigt zugleich, wie stark die konkrete Sanktion von der Bewertung des Angeklagten und seiner Einlassung abhängen kann. Im ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Oldenburg noch sechs Wochen Freiheitsstrafe ausgesprochen. Nach den Rechtsmitteln beider Seiten änderte das Landgericht die Strafe nun in eine Geldstrafe; rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.
Öffentliche Aufmerksamkeit und Wiedereingliederung
Die große mediale Aufmerksamkeit erklärt sich nicht aus dem Umfang des aktuellen Tatvorwurfs, sondern aus der Vorgeschichte des Angeklagten und dem weiterhin bestehenden Verdacht im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Madeleine McCann. Eine Anklage gibt es in diesem Zusammenhang bislang nicht; es gilt die Unschuldsvermutung.
Für Christian B. steht nach der Haftentlassung im September 2025 außerdem die praktische Wiedereingliederung im Mittelpunkt. Die fehlende feste Wohnung und Arbeit sowie die dauerhafte polizeiliche Beobachtung erschweren diesen Prozess. Das Oldenburger Urteil beendet nur das konkrete Beleidigungsverfahren und sagt nichts über die offenen Fragen anderer Ermittlungen aus.
