Anklage gegen 17-Jährigen wegen Online-Missbrauchs in Heilbronn
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 11:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWSErmittlungen in Heilbronn und Hamburg
- Das CCZ Baden-Württemberg erhob nach rund einem Jahr Untersuchungshaft Anklage gegen den Jugendlichen.
- Die Vorwürfe beziehen sich auf mehrere Fälle sexuellen Missbrauchs sowie strafbare Bildaufnahmen.
- Der Beschuldigte soll im März und April 2025 für die Gruppe NMK neue Mitglieder angeworben haben.
Anklage gegen 17-Jährigen in Heilbronn
Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat Anklage gegen einen 17-Jährigen bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Heilbronn erhoben. Der Jugendliche soll über Online-Spiele andere Jugendliche zu Selbstverletzungen genötigt und mehrere Sexualstraftaten begangen haben.
Schwere Vorwürfe gegen Jugendlichen
Die Anklage umfasst unter anderem den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in mehreren Fällen, die Herstellung kinder- und jugendpornografischer Inhalte, gefährliche Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft sowie die Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen Vereinigung.
Der Beschuldigte soll einer Splittergruppe des kriminellen Online-Netzwerks 764 angehört haben. Konkret geht es um die Gruppierung Nefarious Maniac Cult, kurz NMK.
Ermittler sehen Rekrutierungsrolle
Der Jugendliche steht im Verdacht, im März und April 2025 Mitglied der Gruppe gewesen zu sein und neue Mitglieder angeworben zu haben. Den Ermittlern zufolge sollen Mitglieder das Ziel verfolgt haben, möglichst viele Opfer durch gezielte Manipulation psychisch zu kontrollieren und zu Selbstverletzungen zu bringen.
Seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft
Der damals 16-Jährige wurde Anfang Oktober vergangenen Jahres festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Über die Vorwürfe muss nun die Jugendschutzkammer des Landgerichts Heilbronn entscheiden.
Verbindung zum Fall White Tiger
Zum Netzwerk 764 soll auch der im Juni in Hamburg festgenommene Mann gehört haben, der als White Tiger bekannt ist. Der 21-jährige Deutsch-Iraner soll Kopf einer Gruppe gewesen sein, die zahlreiche Kinder im Internet sexuell missbraucht und gequält haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Mann unter anderem wegen Mordes angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, über das Internet einen 13-jährigen US-Amerikaner in den Suizid getrieben zu haben.
Der Fall zeigt, wie kriminelle Online-Gruppen digitale Räume nutzen können, um Minderjährige gezielt anzusprechen, zu manipulieren und unter Druck zu setzen. Besonders riskant sind geschlossene Chatgruppen, in denen Täter soziale Isolation, Abhängigkeit und gegenseitige Kontrolle fördern.
Bei den im Verfahren genannten Vorwürfen verbinden sich mehrere Gefahren: sexueller Missbrauch, die Herstellung strafbarer Aufnahmen und die Aufforderung zu Selbstverletzungen. Für Betroffene kann die digitale Tatwelt dauerhaft wirken, weil Nachrichten, Bilder und Drohungen schnell weiterverbreitet werden können.
Schutz und Strafverfolgung
Die Anklage macht zugleich deutlich, dass Ermittler nicht nur einzelne Übergriffe, sondern auch die mögliche Einbindung in organisierte Strukturen verfolgen. Für Eltern und Jugendliche bleiben niedrigschwellige Meldewege, gesicherte Beweise und eine frühzeitige Einschaltung von Polizei oder Beratungsstellen entscheidend.
Über die strafrechtliche Verantwortung entscheidet nun die Jugendschutzkammer des Landgerichts Heilbronn. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
