Oktoberfest München, Wiesn-Festzelte

Oktoberfest München: Gericht bestätigt Vergabe der Großzelte

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 12:44 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den jahrelangen Streit um die Vergabe der lukrativen Großzelte beendet. Die rechtskräftige Entscheidung erlaubt der Stadt München, an ihrem traditionellen Auswahlverfahren festzuhalten.

Wiesn-Vergabe bleibt kommunal geregelt

  • Das Bayerische Oberste Landesgericht wies den Antrag des Wirts Alexander Egger zurück.
  • Der Streit betraf die Schottenhamel-Festhalle und das Paulaner-Festzelt in München.
  • Für die fünf frei vergebenen großen Zelte gilt weiterhin ein Kriterienkatalog mit 13 Kategorien.
  • Die Wiesn gehört zur Münchner DNA - entsprechend groß war in den letzten Monaten die Aufregung über den Streit um die Festzelte. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • Das Paulaner-Festzelt ist das eine der beiden Zelte, um die es vor Gericht ging. (Archivbild) - Bild: Sven Hoppe/dpa
  • Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • Streitbar: Alexander Egger wollte eine EU-weite Ausschreibung der großen Wiesnzelte erreichen. (Archivbild) - Bild: Tobias Hase/dpa
  • Die großen Zelte sind für die Wirte höchst lukrativ. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
Die Wiesn gehört zur Münchner DNA - entsprechend groß war in den letzten Monaten die Aufregung über den Streit um die Festzelte. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa Das Paulaner-Festzelt ist das eine der beiden Zelte, um die es vor Gericht ging. (Archivbild)  - Bild: Sven Hoppe/dpa Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa Streitbar: Alexander Egger wollte eine EU-weite Ausschreibung der großen Wiesnzelte erreichen. (Archivbild) - Bild: Tobias Hase/dpa Die großen Zelte sind für die Wirte höchst lukrativ. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa

Gericht bestätigt Münchner Vergabepraxis

Die großen Festzelte auf dem Münchner Oktoberfest müssen auch künftig nicht europaweit ausgeschrieben werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies den Antrag des Wirts Alexander Egger zurück, der die Vergabe von zwei Großzelten überprüfen lassen wollte.

Schottenhamel und Paulaner im Mittelpunkt

Der Streit betraf die Schottenhamel-Festhalle und das Paulaner-Festzelt. In der Schottenhamel-Festhalle sticht das Stadtoberhaupt traditionell das erste Fass an.

Egger, der in den Vorjahren eines der 21 kleineren Zelte betrieben hatte, war bei Bewerbungen um ein großes Zelt mehrfach nicht zum Zuge gekommen. Er hielt das Verfahren für zu wenig transparent und wollte eine Vergabe nach europäischem Vergaberecht erreichen.

Senat verneint Dienstleistungskonzession

Im Zentrum stand die Frage, ob die Vergabe als Dienstleistungskonzession einzuordnen ist. Dafür wäre nach Auffassung des Senats ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse der Stadt als öffentlicher Auftraggeberin erforderlich.

Der Senat verneinte eine einklagbare Betriebspflicht. Die Stadt setze mit ihren Betriebsvorschriften lediglich den Rahmen für das Volksfest; die Wirte betrieben ihre Zelte freiwillig. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Fünf Zelte werden ausgeschrieben

Von den 14 großen Festzelten gehören sieben den großen Münchner Brauereien, zwei weitere Schützenvereinigungen. Diese schlagen jeweils ihre Wirte oder Wirtinnen vor.

Für fünf große Zelte können sich Interessierte bei der Stadt bewerben. Bewertet werden unter anderem Volksfesterfahrung, Ausstattung, Anziehungskraft und Tradition in insgesamt 13 Kategorien; anschließend stimmt der Stadtrat der Auswahl offiziell zu.

Umsatz von zehn Millionen Euro angenommen

Die wirtschaftliche Bedeutung der Plätze zeigt der Streitwert von einer Million Euro. Der Senat legte dabei eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt zugrunde.

Oberbürgermeister Dominik Krause reagierte erleichtert und erklärte: «Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München.» Das Volksfest bleibe so, wie es weltweit geliebt werde.

Die Entscheidung betrifft einen zentralen Mechanismus der Münchner Wiesn: Die Stadt kann die großen Festzelte weiterhin über ihr traditionell gewachsenes Auswahlverfahren vergeben, ohne dafür ein europaweites Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Damit bleibt der Zugang zu den besonders umsatzstarken Plätzen an Kriterien gebunden, die neben wirtschaftlichen Aspekten auch Volksfesterfahrung, Ausstattung, Anziehungskraft und Tradition berücksichtigen.

Rechtlich entscheidend war die Einordnung als Dienstleistungskonzession. Das Gericht verneinte eine einklagbare Betriebspflicht und damit ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse der Stadt als öffentlicher Veranstalterin. Für die Kommune bedeutet das eine größere Kontinuität bei der Organisation, zugleich bleibt die Transparenz des Auswahlverfahrens politisch und rechtlich relevant.

Millionengeschäft mit begrenztem Zugang

Die wirtschaftliche Bedeutung der Entscheidung ergibt sich aus der Größenordnung der großen Zelte. Bei einem angenommenen Umsatz von zehn Millionen Euro pro Zelt können schon kleine Unterschiede bei der Auswahl erhebliche Folgen für Bewerber haben. Für Wirte ohne festen Platz im traditionellen Wiesn-Netzwerk bleibt der Zugang deshalb schwierig.

Die Stadt muss künftig vor allem darauf achten, den Kriterienkatalog nachvollziehbar anzuwenden und die Auswahl gegenüber unterlegenen Bewerbern zu begründen. Für die Besucher ändert sich kurzfristig wenig: Die bekannten großen Zelte können nach der rechtskräftigen Entscheidung weiterhin nach der bisherigen Münchner Praxis betrieben werden.

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