Cybergrooming: Ermittler warnen vor Massenphänomen im Netz
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSErmittler warnen vor Cybergrooming als Massenphänomen im Internet: Vor allem Männer sprechen Minderjährige über soziale Netzwerke, Chats und Gaming-Plattformen an, schreiben anzügliche Nachrichten oder verlangen Nacktaufnahmen.
Kontakt oft über Gaming-Plattformen
Cybergrooming bezeichnet die Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern über das Internet und andere Kommunikationstechnologien. Einen eigenen Straftatbestand gibt es nicht; seit 2021 ist jedoch die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.
Täter verlagern Gespräche nach dem Erstkontakt häufig schnell in private oder geheime Chats. Teilweise geben sie sich zunächst als minderjährig aus. Manche bauen über längere Zeit Vertrauen auf, andere fordern rasch Nacktaufnahmen oder Bilder sexueller Handlungen, wie Oberstaatsanwalt Mirko Heim vom Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe schildert.
Überwiegend erwachsene Tatpersonen
Das Bundeskriminalamt wertete in einer Analyse gut 300 Strafverfahrensakten aus. Rund sechs von zehn Tatpersonen waren demnach erwachsen und im Durchschnitt 30 Jahre alt. 98 Prozent waren männlich, 89 Prozent deutsche Staatsangehörige.
Die Opfer waren in den untersuchten Fällen zu 79 Prozent weiblich. Ihr Durchschnittsalter lag bei 11,9 Jahren, die Altersspanne reichte von acht bis 13 Jahren. In drei Vierteln der Akten bestand zuvor keine Beziehung zwischen Tatperson und Opfer.
Hohe Dunkelziffer und wenige Anzeigen
Eine genaue Fallzahl kann das Cybercrime-Zentrum nicht nennen. Die Dunkelziffer sei sehr hoch, sagt Heim. Jedes Kind, das sich im Internet als solches zu erkennen gebe, laufe Gefahr, Opfer zu werden.
Die Anzeigenquote liegt laut dem Ersten Staatsanwalt Thorsten Nees im einstelligen Bereich. Scham verhindere häufig, dass Betroffene Eltern oder Vertrauenspersonen einschalteten. Auch in Vernehmungen äußerten sich Opfer oder Angehörige oft wenig oder gar nicht.
Mehrjährige Haftstrafen möglich
Das Strafmaß hängt vom Einzelfall und den zusätzlich erhobenen Vorwürfen ab und reicht von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte in zwei Fällen des Cybercrime-Zentrums in den vergangenen Monaten zwei Männer zu viereinhalb beziehungsweise fast vier Jahren Haft.
Nach Angaben von Nees gab es in beiden Verfahren eine Vielzahl von Opfern. Die Urteile zeigen, dass digitale Kontaktanbahnung bei umfangreichen Tatserien erhebliche strafrechtliche Folgen haben kann.
Debatte über Chatkontrolle und Datenspeicherung
Erkennen Plattformen Cybergrooming, sperren sie nach Einschätzung des Cybercrime-Zentrums in der Regel den Account. US-amerikanische Anbieter melden Hinweise zudem an das National Center for Missing & Exploited Children, das Fälle mit Deutschlandbezug an deutsche Strafverfolger weitergibt.
Die Ermittler halten die Erkennung problematischer Kommunikation für entscheidend. Eine befristete EU-Ausnahmeregelung zur sogenannten Chatkontrolle gilt derzeit bis April 2028; Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste sind davon ausgenommen.
Forderungen der Ermittler
Das Cybercrime-Zentrum fordert unter anderem, dass Plattformen echte Nutzerdaten erheben und überprüfen. Dadurch könnten Tatverdächtige leichter identifiziert werden. Auch eine Vorratsdatenspeicherung könne Ermittlungen über IP-Adressen erleichtern; Provider speicherten Verkehrsdaten derzeit nur rund sieben Tage.
Das aus Sicht der Ermittler notwendige Gesetz zur Speicherung von Verkehrsdaten sei zwar auf den Weg gebracht, aber noch nicht in Kraft. Außerdem sollten Plattformen Altersgrenzen einführen und Kinderkonten nicht öffentlich sichtbar anzeigen.
Digitale Kontaktaufnahme als Einfallstor
Cybergrooming nutzt Kommunikationsräume, in denen Kinder und Jugendliche leicht erreichbar sind und Erwachsene ihre Identität verschleiern können. Gaming-Plattformen, soziale Netzwerke und private Chats verbinden große Reichweiten mit niedrigen Zugangshürden. Der Wechsel aus öffentlichen Bereichen in geschlossene Gespräche erschwert Eltern, Moderatoren und Ermittlern den Einblick.
Die vom BKA ausgewerteten Strafverfahrensakten zeigen zugleich, dass die Fälle nicht auf ein einheitliches Täterprofil reduziert werden können. Zwar waren die untersuchten Tatpersonen überwiegend männlich und erwachsen, doch entscheidend für die Gefährdung ist die Kombination aus Kontaktmöglichkeit, Täuschung und fehlender Kontrolle. Das vergleichsweise niedrige Anzeigeaufkommen vergrößert die Lücke zwischen tatsächlichem Ausmaß und bekannt gewordenen Fällen.
Spannungsfeld zwischen Schutz und Privatsphäre
Für die Strafverfolgung liegt die zentrale Herausforderung darin, problematische Kommunikation früh zu erkennen, ohne legitime private Kommunikation pauschal zu überwachen. Die Debatte über befristete Erkennungsmöglichkeiten auf EU-Ebene berührt deshalb zugleich Kinderschutz, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Datenschutz. Besonders schwierig bleibt die Kontrolle verschlüsselter Dienste.
Für Familien bedeutet die Entwicklung, dass technische Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen. Altersgerechte Gespräche über private Chats, Nacktaufnahmen und das Weitergeben persönlicher Daten können die Hemmschwelle senken, sich früh an Vertrauenspersonen zu wenden. Plattformen stehen unter Druck, Altersgrenzen, Meldesysteme und die Weiterleitung konkreter Hinweise wirksam miteinander zu verbinden.

