Christina Block Prozess: Ex-Verteidiger sagt als Zeuge – und erklärt sie für unschuldig
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 13:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWSIm Prozess um die mutmaßliche Entführung der Kinder von Unternehmerin Christina Block hat ihr früherer Verteidiger Otmar Kury vor dem Landgericht Hamburg als Zeuge ausgesagt und seine Überzeugung bekräftigt, dass seine frühere Mandantin unschuldig ist.
Ex-Verteidiger in neuer Rolle vor Gericht
Mehr als ein Jahr nach seinem Ausscheiden aus dem Verteidigerteam kehrte der 70 Jahre alte Jurist in einer neuen Rolle in den Gerichtssaal zurück. Mit einem silbernen Koffer und einem Stapel Akten nahm der ehemalige Präsident der Hamburger Rechtsanwaltskammer auf dem Zeugenstuhl Platz, ohne seine frühere Mandantin anzusehen. Zu Prozessbeginn im Juli 2025 hatte er Christina Block stets förmlich als „die Dame Block“ bezeichnet.
Die 53-jährige Unternehmerin ist angeklagt, nach einem eskalierten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihren damals zehnjährigen Sohn und ihre damals 13 Jahre alte Tochter vom Wohnort des Vaters Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland bringen zu lassen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette Block House weist die Vorwürfe zurück.
Trennung von Kury nach wenigen Verhandlungstagen
Zu Beginn des Verfahrens war Christina Block noch von Otmar Kury und dem Strafverteidiger Ingo Bott gemeinsam vertreten worden. Bott war kurz vor Prozessbeginn in das Team eingestiegen. Bereits nach wenigen Verhandlungstagen trennte sich die Angeklagte jedoch von Kury und ließ dies über ihren zweiten Verteidiger mitteilen.
In einer damaligen Erklärung betonte Block, sie sei Kury für seinen großen Einsatz dankbar, sehe aber unterschiedliche „Welten“ zwischen ihnen. Sie machte deutlich, dass ihr daran gelegen sei, als Person wahrgenommen zu werden, während sie zugleich die fachliche Kompetenz ihres früheren Verteidigers ausdrücklich nicht in Frage stellte.
Zeugenladung auf Antrag eines Mitangeklagten
Jetzt ist Kury auf Antrag eines ebenfalls angeklagten deutschen Sicherheitsunternehmers als Zeuge geladen worden. Im Mittelpunkt steht ein Gespräch von Anfang Januar 2024, an dem nach Angaben des Mitangeklagten auch Kury beteiligt gewesen sein soll. Der Jurist erklärte, er habe seine Unterlagen geprüft und halte den Ablauf dort minutengenau fest.
Zugleich betonte er, dass er zu diesen Inhalten keine Angaben machen dürfe, da sie unter seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht fielen. Christina Block habe ihn von dieser Pflicht nicht entbunden, weshalb er zu dem Gespräch keine Details nennen könne.
Spannungen zwischen Verteidigung und Gericht
Das Auftreten Kurys im Saal war begleitet von intensiven Auseinandersetzungen zwischen den Verteidigern und der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt. Streitpunkt war die Frage, ob und inwieweit der frühere Verteidiger zu bestimmten Themenkomplexen befragt werden darf.
Als Kury ansetzte, sich zu äußern, unterbrach ihn die Vorsitzende Richterin mit dem Hinweis, er sei in dieser Verfahrensphase ausschließlich als Zeuge geladen und solle keine weitergehenden Erklärungen abgeben. Sie wies ihn an, den Saal vorübergehend zu verlassen, bevor die Befragung fortgesetzt wurde.
Kury bekräftigt Überzeugung von Unschuld
Nach etwa einer halben Stunde wurde Kury als Zeuge entlassen, ohne dass er substanziell zur Aufklärung beitragen konnte. Zum Abschluss nutzte er jedoch die Gelegenheit, eine zentrale Botschaft zu wiederholen: Seine frühere Mandantin sei unschuldig. Dies habe er bereits zu Beginn des Verfahrens als Verteidiger gesagt, erklärte er, und an dieser Einschätzung habe sich nichts geändert.
Über die Schuld- oder Unschuldsfrage wird am Ende allein das Landgericht Hamburg entscheiden. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, blieb zunächst offen.
Hintergrund des Verfahrens
Der Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block fügt sich in eine Reihe komplexer Sorgerechts- und Familienkonflikte ein, in denen Strafgerichte neben strafrechtlichen auch familiäre und internationale Dimensionen berücksichtigen müssen. Im Zentrum steht der Vorwurf, die Unternehmerin habe nach einem langwierigen Streit mit dem Vater die Beauftragung einer israelischen Sicherheitsfirma veranlasst, um die Kinder von Dänemark nach Deutschland zu bringen. Der Fall berührt damit sowohl Fragen des internationalen Familienrechts als auch des Strafrechts, etwa zur Grenze zwischen legaler Durchsetzung von Sorgerechtsentscheidungen und strafbarer Entführung.
Anwaltliche Verschwiegenheit und Prozessdynamik
Die Ladung des früheren Verteidigers Otmar Kury als Zeuge zeigt, wie stark im Strafverfahren unterschiedliche Rollen und Pflichten kollidieren können. Anwältinnen und Anwälte unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht, die auch nach Mandatsende fortwirkt. Dass Kury trotz detaillierter Aktenführung kaum Angaben machen darf, unterstreicht die Bedeutung dieser Pflicht für das Vertrauen zwischen Mandant und Verteidigung. Gleichzeitig wird deutlich, wie prozessuale Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Gericht die Verhandlung prägen, wenn um die Reichweite dieser Verschwiegenheit gerungen wird.
Bedeutung für Angeklagte und Öffentlichkeit
Für Christina Block ist der Hinweis ihres früheren Verteidigers, sie halte er weiterhin für unschuldig, vor allem ein symbolisches Signal, da über Schuld oder Unschuld allein das Gericht entscheidet. Öffentlich macht der Fall sichtbar, wie belastend und langwierig Strafverfahren mit familiärem Hintergrund sein können – für Eltern, Kinder und Beteiligte. Für Leserinnen und Leser ist insbesondere relevant, dass der Ausgang des Verfahrens über die strafrechtliche Bewertung hinaus Auswirkungen auf das Familienleben und mögliche weitere zivil- und familienrechtliche Auseinandersetzungen haben kann. Zugleich zeigt der Prozess, wie stark persönliche Konflikte eskalieren können, wenn sie internationale Bezüge und professionelle Akteure einbeziehen.
