Christian B., Landgericht Oldenburg

Christian B. erhält in Oldenburg 3.000 Euro Geldstrafe

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 11:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten wegen einer Beleidigung zu 3.000 Euro verurteilt. Mit seinem Geständnis in der Berufung vermied er eine zuvor verhängte Freiheitsstrafe.

  • Christian B. steht erneut vor Gericht. - Bild: Sina Schuldt/dpa
    Christian B. steht erneut vor Gericht. - Bild: Sina Schuldt/dpa
  • Der Angeklagte räumte ein, einen Gefängnismitarbeiter beleidigt zu haben. - Bild: Sina Schuldt/dpa
    Der Angeklagte räumte ein, einen Gefängnismitarbeiter beleidigt zu haben. - Bild: Sina Schuldt/dpa
  • Zahlreiche Kamerateams drängten sich in den Gerichtssaal.  - Bild: Sina Schuldt/dpa
    Zahlreiche Kamerateams drängten sich in den Gerichtssaal. - Bild: Sina Schuldt/dpa
Christian B. steht erneut vor Gericht. - Bild: Sina Schuldt/dpa Der Angeklagte räumte ein, einen Gefängnismitarbeiter beleidigt zu haben. - Bild: Sina Schuldt/dpa Zahlreiche Kamerateams drängten sich in den Gerichtssaal.  - Bild: Sina Schuldt/dpa

Christian B. zahlt 3.000 Euro

  • Das Landgericht Oldenburg verhängte 150 Tagessätze zu je 20 Euro.
  • Christian B. gestand zu Beginn der Berufungsverhandlung die Beleidigung eines JVA-Mitarbeiters.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und verpflichtet ihn zusätzlich zur Übernahme der Verfahrenskosten.

Das Landgericht Oldenburg hat Christian B. wegen der Beleidigung eines Gefängnismitarbeiters zu einer Geldstrafe verurteilt.

Berufung endet mit Geständnis

Der Angeklagte räumte zu Beginn der Berufungsverhandlung ein, den Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt im Oktober 2023 mit einem Schimpfwort beleidigt zu haben. Zugleich entschuldigte er sich für die Äußerung.

Der Vorsitzende Richter betonte, es gehe um eine Beleidigung und nicht um mehr. Das Gericht setzte die Strafe auf 150 Tagessätze zu jeweils 20 Euro fest. Insgesamt muss Christian B. damit 3.000 Euro zahlen.

Erstes Urteil lautete auf Haft

In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Oldenburg sechs Wochen Freiheitsstrafe verhängt. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung akzeptierten diese Entscheidung, weshalb es zum Berufungsverfahren kam.

Das Geständnis und die Entschuldigung wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten. Christian B. hatte erklärt, er habe damals unter den Bedingungen der Isolationshaft und unter Schmerzen gelitten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Neben der Geldstrafe muss Christian B. die Kosten des Verfahrens tragen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte bleibt auf freiem Fuß. Nach Angaben seines Verteidigers lebt er derzeit in einem Container auf einem Grundstück der Stadt Kiel und wird rund um die Uhr von Polizisten observiert.

Weiterer Verdacht ohne Anklage

Christian B. steht weiterhin unter Verdacht, die vermisste Madeleine McCann getötet zu haben. In diesem Zusammenhang ist er bislang nicht angeklagt; es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Urteil mit begrenztem Gegenstand

Das Landgericht Oldenburg hat ausschließlich die Beleidigung eines Gefängnismitarbeiters bewertet. Die Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro entspricht insgesamt 3.000 Euro und liegt deutlich unter der im ersten Verfahren verhängten sechs-wöchigen Freiheitsstrafe.

Entscheidend für die mildere Sanktion war das Geständnis zu Beginn der Berufungsverhandlung sowie die Entschuldigung des Angeklagten. Das Gericht berücksichtigte zudem die von Christian B. geschilderten belastenden Haftbedingungen und Schmerzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; damit bleiben weitere rechtliche Schritte möglich.

Unabhängig vom McCann-Verdacht

Der Fall steht neben dem international bekannten Verdacht im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Madeleine McCann. In dieser Sache ist Christian B. laut der vorliegenden Meldung bislang nicht angeklagt. Das Oldenburger Urteil trifft deshalb keine Aussage darüber, ob sich dieser Verdacht erhärtet oder wie ein entsprechendes Verfahren ausgehen könnte.

Für die Öffentlichkeit ist diese Trennung wesentlich: Verurteilt wurde der Angeklagte wegen einer konkreten Beleidigung während seiner Haft, nicht wegen eines Tötungsdelikts. Zugleich zeigt der Fall, wie stark die Wahrnehmung eines vergleichsweise kleinen Strafverfahrens durch den prominenten Hintergrund des Angeklagten geprägt wird.

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