Christa Pike, Tennessee

Christa Pike überlebt zwei Giftspritzen – Tennessee stoppt Hinrichtungen

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 15:05 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die zum Tode verurteilte Christa Pike hat in Tennessee zwei Giftspritzen überlebt. Ihre Anwälte sprechen von einem kritischen Gesundheitszustand, während Gouverneur Bill Lee alle weiteren Hinrichtungen im Bundesstaat vorerst aussetzt.

Rettungsfahrzeuge treffen am Ort der Hinrichtung ein, nachdem diese abgebrochen wurde.  - Bild: George Walker IV/AP/dpa
Rettungsfahrzeuge treffen am Ort der Hinrichtung ein, nachdem diese abgebrochen wurde. - Bild: George Walker IV/AP/dpa

Die zum Tode verurteilte Christa Pike hat die Hinrichtung mit zwei Giftspritzen im US-Bundesstaat Tennessee überlebt und befindet sich nach Angaben ihrer Anwälte in kritischem Zustand.

Lebensrettende Behandlung

Die 50-Jährige erhalte eine lebensrettende medizinische Behandlung, teilten ihre Anwälte am Donnerstag mit. Bis Freitagmittag (MESZ) lagen keine neuen Angaben zu ihrer Prognose vor.

Unklar ist auch, ob Pike im Fall einer Erholung erneut hingerichtet werden könnte. Die Verteidigung fordert, das Todesurteil nicht mehr zu vollstrecken und die Strafe in lebenslange Haft ohne Bewährung umzuwandeln.

Zwei Dosen Pentobarbital

Pike sollte am Mittwochabend mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Nach Angaben der Behörden wurden die im Protokoll vorgesehenen zwei Dosen Pentobarbital verabreicht; dennoch lebte sie weiter.

Zeugen berichteten, Pike noch lange atmen und nach Luft ringen gehört zu haben. Einer ihrer Anwälte sagte, er habe sie nach der ersten Dosis noch sprechen und singen gehört. Anschließend wurde sie in eine medizinische Einrichtung außerhalb des Gefängnisses gebracht.

Probleme beim Venenzugang

Nach Darstellung der Verteidigung versuchte das Personal etwa eine Stunde lang vergeblich, einen intravenösen Zugang zu legen. Ein Anwalt zählte allein an Pikes linkem Arm mindestens sieben Einstiche; an den Einstichstellen gebe es inzwischen Blasen und Verbrennungen.

Mediziner halten es für möglich, dass ein Teil des Pentobarbitals in das umliegende Gewebe gelangte und deshalb nicht ausreichend in den Blutkreislauf gelangte. Die Strafvollzugsbehörde erklärte dagegen, jeder Schritt der geltenden Richtlinie sei eingehalten worden.

Weitere Hinrichtungen ausgesetzt

Gouverneur Bill Lee setzte nach dem Vorfall alle weiteren Hinrichtungen bis zum Jahresende aus und ordnete eine umfassende Untersuchung durch eine externe Stelle an. Es ist offen, ob und unter welchen Bedingungen Tennessee das Todesurteil gegen Pike erneut vollstrecken könnte.

Für Tennessee war es innerhalb weniger Monate bereits der zweite gescheiterte Hinrichtungsversuch. Im Mai war die Vollstreckung gegen Tony Carruthers abgebrochen worden, nachdem kein geeigneter intravenöser Zugang gelegt werden konnte; ein tödliches Medikament war ihm damals nicht verabreicht worden.

Urteil nach Mord an 19-Jähriger

Pike wurde 1996 wegen des Mordes an der 19-jährigen Colleen Slemmer zum Tode verurteilt. Slemmer war 1995 in Knoxville über längere Zeit misshandelt und getötet worden; Pike war zur Tatzeit 18 Jahre alt.

Ihre Anwälte verwiesen in den vergangenen Jahren auf Pikes schwere Kindheit, psychische Erkrankungen und ihre Entwicklung während der mehr als drei Jahrzehnte im Todestrakt. Ein Berufungsgericht hatte die Hinrichtung zunächst gestoppt, der Supreme Court hob den Aufschub jedoch auf. Ein kurz zuvor eingereichtes Gnadengesuch lehnte Gouverneur Lee ab.

Einzelfall mit grundsätzlicher Bedeutung

Der Fall steht in einem Bundesstaat, der die Todesstrafe weiterhin vollstreckt, zugleich aber wiederholt mit praktischen Problemen bei der Giftspritze konfrontiert ist. In Tennessee war bereits im Mai ein Hinrichtungsversuch abgebrochen worden, weil sich kein geeigneter intravenöser Zugang legen ließ. Bei Pike wurde das tödliche Mittel nach Angaben der Behörden zwar verabreicht; dennoch trat der erwartete Tod nicht ein.

Die zentrale offene Folgefrage betrifft deshalb nicht nur Pikes Gesundheitszustand, sondern auch den rechtlichen Umgang mit einem weiterhin bestehenden Todesurteil. Eine erneute Vollstreckung könnte neue Verfahren über die Zulässigkeit der Methode, die medizinische Versorgung und mögliche grausame Behandlung auslösen. Gouverneur Bill Lee hat bis zum Jahresende alle weiteren Hinrichtungen ausgesetzt und eine externe Untersuchung angeordnet.

Debatte über die Todesstrafe

Der Vorgang verschärft die strukturelle Debatte über die Hinrichtung durch Gift. In den USA erschweren Lieferbeschränkungen von Pharmaunternehmen und die Geheimhaltung von Medikamenten zunehmend die Durchführung. Mehrere Bundesstaaten greifen deshalb auf alternative Methoden wie Stickstoffhypoxie zurück, die ebenfalls verfassungsrechtlich und ethisch umstritten sind.

Für die öffentliche Debatte ist der Fall besonders relevant, weil er die behauptete Kontrollierbarkeit einer staatlichen Tötung infrage stellt. Für Betroffene und Angehörige steht zugleich eine konkrete Entscheidung über medizinische Behandlung, gerichtliche Schritte und die Zukunft des Todesurteils an. Eine Prognose zu Pikes gesundheitlichen Folgen liegt weiterhin nicht vor.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Gescheiterte Hinrichtung: Verurteilte überlebt zwei Giftspritzen“ (01.10.2026)

Der Bericht bestätige, dass Christa Pike nach zwei Giftspritzen weitergelebt habe und in ein Krankenhaus gebracht worden sei. Einen anderen Schwerpunkt setze er auf das juristische Tauziehen vor der Vollstreckung, die angeordnete unabhängige Untersuchung und die Kritik dreier Richterinnen am Supreme-Court-Beschluss. Offen bleibe auch dort, wie es zu dem Fehlschlag gekommen sei.

n-tv: „Frau überlebt zwei Giftspritzen: USA gehen nach Hinrichtungsdrama Methoden für die Todesstrafe aus“ (01.10.2026)

Der Artikel bestätige den Ablauf mit zwei Pentobarbital-Dosen und ordne ihn in die wiederkehrenden Probleme bei US-Hinrichtungen ein. Anders als der stärker auf Pikes Gesundheitszustand konzentrierte Bericht rücke er die Medikamentenknappheit, alternative Hinrichtungsmethoden und die verfassungsrechtliche Debatte über grausame Strafen in den Mittelpunkt.

Beide Berichte stellten den Fehlschlag und die staatlich angeordnete Untersuchung übereinstimmend dar; Unterschiede gebe es vor allem bei der Gewichtung von Gerichtsverfahren, medizinischen Details und der grundsätzlichen Methodenfrage.

Disclaimer...

de | unterhaltung | 70215801 |