Christa Pike: Tennessee plant erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 06:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die zum Tode verurteilte Christa Pike soll heute Vormittag Ortszeit in Nashville im US-Bundesstaat Tennessee hingerichtet werden.
Erster Vollzug einer Frau seit Jahrhunderten
Die 50-Jährige war 1996 wegen des Mordes an einer damals 19-jährigen Bekannten zum Tode verurteilt worden. Pike war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. Ihre Hinrichtung wäre die erste einer Frau in Tennessee seit mehr als 200 Jahren.
Mehrere Kampagnen versuchten bis zuletzt, den Vollzug zu verhindern. Amnesty International verwies auf Vergewaltigung, sexuelle und körperliche Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung in Pikes Kindheit. Auch UN-Experten forderten einen Stopp der Hinrichtung.
Gouverneur lehnt Gnadengesuch ab
Pikes Anwälte hatten Anfang September ein 226-seitiges Gnadengesuch bei der Regierung Tennessees eingereicht. Der republikanische Gouverneur Bill Lee lehnte es am Montag ab. Nach sorgfältiger Prüfung bestätige er das Urteil des Bundesstaates und werde nicht eingreifen.
In seltenen Fällen kann der Oberste Gerichtshof der USA eine geplante Hinrichtung noch kurzfristig stoppen. 2014 hielt das Gericht die Exekution von Russell Bucklew etwa eine Stunde vor dem Vollzug wegen Bedenken gegen die Hinrichtungsmethode auf. Bucklew wurde 2019 hingerichtet.
Streit um die Bewertung des Falls
Die Mutter des Mordopfers kritisierte die Aufmerksamkeit für Pike und sagte, niemand könne sie davon überzeugen, dass sich die Verurteilte geändert habe. Pike erklärte hingegen, sie durchlebe die Hinrichtung seit Jahren jeden Tag in Gedanken.
1995 hatten drei Teenager das Opfer in einem abgelegenen Gebiet nahe der University of Tennessee in Knoxville gefoltert und getötet. Nach Angaben des Death Penalty Information Center wurde nur Pike zum Tode verurteilt. Ihr damaliger Freund war 17 Jahre alt und erhielt lebenslange Haft, eine weitere damals 18-Jährige bekam eine Bewährungsstrafe.
Ein seltener Vollzug
Die geplante Hinrichtung fällt in eine US-amerikanische Debatte, in der die Todesstrafe regional sehr unterschiedlich bewertet und angewandt wird. Tennessee gehört zu den Bundesstaaten, die sie weiterhin vollstrecken. Für Pike wäre der Fall dennoch außergewöhnlich, weil seit mehr als 200 Jahren keine Frau im Bundesstaat hingerichtet worden ist.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen zwei gegensätzliche Perspektiven: Die Angehörigen des Opfers verweisen auf die Schwere der Tat und die lange Zeit, die seit dem Urteil vergangen ist. Menschenrechtsorganisationen und UN-Experten stellen dagegen Pikes Alter zur Tatzeit, ihre dokumentierte Gewalt- und Missbrauchsgeschichte sowie ihre psychische Erkrankung in den Vordergrund.
Rechtliche und politische Bedeutung
Die Ablehnung des Gnadengesuchs durch Gouverneur Bill Lee lässt nur noch wenige rechtliche Möglichkeiten offen. Ein Aufschub durch den Obersten Gerichtshof der USA wäre grundsätzlich möglich, insbesondere wenn die Anwälte verfassungsrechtliche oder verfahrensrechtliche Einwände geltend machen. Eine solche Entscheidung würde den Fall über Tennessee hinaus relevant machen.
Für die Öffentlichkeit ist der Vorgang auch deshalb bedeutsam, weil er die Grenzen staatlicher Vergeltung nach jahrzehntelanger Haft berührt. Zugleich zeigt der Fall, wie stark Todesstrafenverfahren von der Rolle des Gouverneurs, gerichtlichen Eilanträgen und der öffentlichen Aufmerksamkeit abhängen. Ob es zum Vollzug kommt, entscheidet sich daher möglicherweise erst in den letzten Stunden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Frankfurter Rundschau: „Erste Frau seit 200 Jahren: Mörderin soll in US-Bundesstaat hingerichtet werden“ (29.09.2026)
Der Bericht bestätige den angesetzten Vollzug am 30. September und stelle die Tat sowie Pikes schwierige Kindheit und psychische Erkrankungen ausführlicher dar. Zugleich hebe er hervor, dass der Gouverneur bislang keinen Todeshäftling begnadigt habe und die Mutter des Opfers die Hinrichtung unterstütze.
Der Artikel bestätige den geplanten Einsatz der Giftspritze und rücke die brutalen Details der Tat in den Mittelpunkt. Anders als der Bericht der Frankfurter Rundschau konzentriere er sich stärker auf den Ablauf des Verbrechens und die bisherigen Anträge gegen die Todesstrafe; offen bleibe, ob ein letzter gerichtlicher Schritt den Vollzug noch verhindere.
Beide Berichte stimmten beim Termin, der langen Haftzeit und der historischen Bedeutung des Falls überein. Unterschiede ergäben sich vor allem bei der Gewichtung von Tatdetails, Pikes Biografie und den verbleibenden rechtlichen Möglichkeiten.
